Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-03-21
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-21
Wortprotokoll
Zu Artikel 1 integral: Artikel 1 bestimmt den Rechtscharakter des Infrastrukturfonds und legt die Finanzierungszwecke fest. Die Kommission beantragt Ihnen, zusätzlich einen vierten Bereich aufzunehmen, nämlich die Beiträge an die Substanzerhaltung der Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen. Sie versteht unter "Substanzerhaltung" alles, also insbesondere Bau, Betrieb und Unterhalt. Das ist eine redaktionelle Ergänzung im Hinblick auf die Artikel 6a und 12a.
Es ist zu beachten, dass Absatz 2 Buchstabe c mit der Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs einen neuen Subventionstatbestand umfasst, der wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich zieht. Die Bestimmung ist deshalb gemäss unserer Verfassung der Ausgabenbremse zu unterstellen und verlangt in jedem der Räte die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder. Dasselbe wird dann für Artikel 1 des Bundesbeschlusses gelten.