Hofmann Hans · Ständerat · 2006-03-21
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-21
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir, zwei Problemkreise kurz anzusprechen und in diesem Zusammenhang Bundespräsident Leuenberger noch eine Frage zu stellen. In unserer Kommission war der Wille aller Mitglieder stets spürbar, hier eine Lösung zu finden, zu welcher schliesslich alle Ja sagen können. Ich bin auch überzeugt, dass uns dies gelungen ist. Insbesondere haben wir den Infrastrukturfonds um die Beiträge an die Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen erweitert, was auch aus der Sicht eines "Agglomerationsflachländers", wie ich es bin, absolut gerechtfertigt ist und in der Kommission eigentlich nur bezüglich der Detailausgestaltung überhaupt zu reden gab.
Speziell beschäftigt hat uns aber, und darauf möchte ich in meinem Votum eingehen, die von den Automobilverbänden angekündigte Opposition. Der Touring-Club Schweiz (TCS) hat anlässlich der Anhörung in der Kommission auch ein Referendum nicht ausgeschlossen. Dies aus zwei Gründen: Zum Ersten, weil die im Kreditbeschluss enthaltenen 5,5 Milliarden Franken bei weitem nicht ausreichen, um die in der Botschaft bezeichneten dringlichen Engpässe des Nationalstrassennetzes zu beseitigen. Zum Zweiten wurde vom TCS die Finanzierung von SBB-Projekten, sprich von S-Bahnen, aus dem Infrastrukturfonds, d. h. mit Geldern aus den Treibstoffzollzuschlägen, strikte abgelehnt.
Ich glaube, dass es der Kommission gelungen ist, auch in diesen zwei Punkten eine Brücke zu schlagen, die es den Automobilverbänden ermöglichen sollte, unserer Lösung, wenn auch nicht mit Begeisterung, zuzustimmen. Das erste Bedenken des TCS wurde uns auch vom UVEK bestätigt. Die Beseitigung der bekannten Engpässe wird gegen 12 Milliarden Franken in Anspruch nehmen, also gut das Doppelte der in der Botschaft vorgesehenen 5,5 Milliarden Franken. Wir wurden von Herrn Werder, Generalsekretär des UVEK, Herrn Friedli, Direktor des BAV, und dem Chef des Bundesamtes für Strassen, Herrn Dieterle, aber dahingehend orientiert, dass mit den vorgesehenen Mitteln die demnächst baureifen und dringendsten Projekte realisiert werden könnten. Für einen Grossteil der Vorhaben bestünden aber noch nicht einmal Vorprojekte. Der Bundesrat wolle deshalb heute nicht über diese 5,5 Milliarden Franken hinausgehen, da zu viele Fragen auch noch offen seien; so beispielsweise die zeitlichen Aspekte und die Frage, was man denn in 20 Jahren überhaupt alles verbauen könne.
Ich kann diese Haltung des Bundesrates nachvollziehen. Es ist unmöglich, heute zu sagen, was in zehn oder fünfzehn Jahren baureif sein wird und wie hoch genau die Kosten sein werden. Dies insbesondere auch infolge unseres fast unglaublichen Verfahrensperfektionismus sowie der vielen Rechtsmittelmöglichkeiten über zu viele Rechtsmittelinstanzen. Es können plötzlich namentlich in den Agglomerationen auch neue Engpässe auftreten, die dringender behoben werden sollten.
Einstweilen genügen diese 5,5 Milliarden Franken. Es wurde von Herrn Hans Werder zugesichert, dass die Kredite im Bundesbeschluss angepasst werden könnten, wenn dann in fünf oder zehn Jahren mehr Klarheit herrscht. Hier ist das UVEK beim Wort zu nehmen. Ich bin auch selbst überzeugt, dass Gesetz und Finanzierungsbeschluss in den nächsten 20 Jahren noch einige Male angepasst werden müssen, genauso, wie dies auch mit dem FinöV-Beschluss in viel kürzerer Zeit schon etliche Male geschehen ist. Bis dies nötig ist, sollte ja auch der Bundeshaushalt endlich saniert sein und wieder schwarz und sauber daherkommen; und auch der wirtschaftliche Aufschwung könnte, sofern wir ihm nicht politische Hürden und Stolpersteine in den Weg legen, endlich Tatsache werden und dazu beitragen, dass dannzumal [PAGE 220] wieder mehr Mittel für wichtige und dringende Infrastrukturinvestitionen zur Verfügung gestellt werden können.
Nun zu den S-Bahn-Projekten: Da habe ich Verständnis für die Haltung des TCS, es darf nicht sein, dass aus den zweckgebundenen Mineralölsteuerzuschlägen, also mit Strassengeldern, flächendeckend S-Bahn-Projekte finanziert werden können. Das wäre eine klare Zweckentfremdung der Mittel. Um dies zu verhindern, hat die Kommission im Gesetz klar präzisiert, dass Eisenbahninfrastrukturen in erster Linie mit den Finanzierungsinstrumenten der Eisenbahngesetzgebung zu realisieren sind. Beiträge aus dem Infrastrukturfonds werden nur dann ausgerichtet, wenn ein solches Vorhaben zu einem klaren Mehrwert für die Stadt oder Agglomeration führt und wenn die Strasse dadurch unmittelbar entlastet wird. Es ist ja beispielsweise auch ein Fall denkbar, wo ein Verkehrsproblem in einer Agglomeration sinnvoll und finanziell weit günstiger statt mit einer neuen Tramlinie mit einer zusätzlichen S-Bahn-Haltestelle gelöst werden kann. Aus dem Infrastrukturfonds mitfinanzierte S-Bahn-Projekte müssen zudem auch Bestandteil eines räumlich ganz klar eingegrenzten Agglomerationsprogramms sein.
Auf die drei im Finanzierungsbeschluss enthaltenen S-Bahn-Projekte, nämlich Genf-Annemasse, Mendrisio-Varese und die Durchmesserlinie im Hauptbahnhof Zürich, treffen diese Voraussetzungen zu. Als mitbetroffener Kantonsvertreter bin ich natürlich froh, dass mit dieser Vorlage die Finanzierung dieser drei allseits als dringend anerkannten Projekte sichergestellt werden kann. Dabei gibt es nun allerdings einen gravierenden Haken: Sowohl im Tessin als auch in Genf und Zürich laufen die Arbeiten bereits, allerdings mit unterschiedlichem Realisierungsstand. Das geht von Projektierungsarbeiten bis hin zu baulichen Vorinvestitionen im grösseren Stil wie beispielsweise im Zürcher Hauptbahnhof. Der Übergang von Vorinvestitionen zum eigentlichen Baubeginn ist fliessend und soll in Zürich nächstes Jahr stattfinden. Dies ist unabdingbar, wenn diese nicht nur für den Agglomerations-, sondern auch für den Intercity- und Interregioverkehr der SBB äusserst wichtige Durchmesserlinie im Jahr 2013 in Betrieb gehen soll.
Für das Jahr 2006 ist die Finanzierung der laufenden Arbeiten an allen drei Projekten durch die SBB sichergestellt. Dann war eigentlich vorgesehen, für die Jahre 2007 bis 2010 die erforderlichen Finanzmittel des Bundes - die Kantone beteiligen sich ja auch - dem Infrastrukturfonds zu entnehmen und dann die verbleibenden Kosten in die Leistungsvereinbarung 2011-2014 der SBB aufzunehmen. So weit, so gut.
Nun ist es aber eher unwahrscheinlich, dass das vorliegende Gesetz bereits auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten wird. Bundesrat und SBB rechnen mit einer Inkraftsetzung per 1. Januar 2008. Und vor dem Inkrafttreten stehen aus dem Infrastrukturfonds keine Mittel zur Verfügung. Damit entsteht für das Jahr 2007 eine Finanzierungslücke, und die bereits laufenden Arbeiten müssten an allen drei Orten für ein Jahr eingestellt werden. Das darf nun wirklich nicht geschehen. In diesem leider eher wahrscheinlichen Fall muss zwischen SBB, Bund und Kantonen eine Übergangsfinanzierung für das Jahr 2007 gefunden werden. Für alle drei Projekte werden im Jahr 2007 rund 130 Millionen Franken benötigt, 50 Millionen Franken davon für die Durchmesserlinie im Hauptbahnhof Zürich. Eine solche Eventualverpflichtung müsste meines Erachtens in der Leistungsvereinbarung 2007 bis 2010 mit den SBB enthalten sein, ist es aber leider nicht.
Es sind auch andere Lösungen denkbar, beispielsweise, dass der Bund seinen Anteil für das Jahr 2007 bevorschusst und ihn nach Inkrafttreten des Infrastrukturfonds am 1. Januar 2008 diesem rückwirkend wieder entnimmt. Es käme auf dasselbe heraus, wie wenn der Infrastrukturfonds 2007 schon verfügbar wäre. Jedenfalls darf es nicht passieren, dass bei diesen drei Projekten die Arbeiten 2007 eingestellt werden müssen.
Ich möchte Sie deshalb fragen, Herr Bundespräsident, ob Sie uns im Falle eines Inkrafttretens des Infrastrukturfondsgesetzes erst per 2008 für die drei erwähnten Projekte die finanzielle Überbrückung für das Jahr 2007 heute zusichern können.
Weiter möchte ich mich zu diesem Geschäft nicht mehr äussern. Ich hoffe sehr, wie das meine Vorredner auch schon getan haben, dass die Beschlüsse unserer Kommission die Behandlung in den beiden Räten möglichst rasch und unbeschadet überstehen. Ebenso sehr hoffe ich, dass ein Referendum unterbleibt. Dann kann der seit langem und schon mehrmals auch politisch geforderte Infrastrukturfonds endlich Tatsache werden. Dann kann auch meine diesbezügliche parlamentarische Initiative 01.464, welcher unser Rat schon im Jahre 2003 Folge gab und der wir letztes Jahr die Frist bis zur Sommersession 2007 erstreckten, bedenkenlos abgeschrieben werden.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Kommissionsanträgen zuzustimmen.
Ihnen, sehr geehrter Herr Bundespräsident, danke ich für die, so hoffe ich, positive Beantwortung meiner konkreten Frage.