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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-03-21

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-21

Wortprotokoll

In Artikel 4 Absatz 1 geht es darum, für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes eine Frist zu setzen, das Jahr 2015. Es sind also zwei Fragen, die in der Kommission Anlass zur Diskussion gaben.

Zuerst stellte sich die Frage, was zum Netz gehört und was nicht. Gegenstand der Fertigstellung ist das von der Bundesversammlung 1960 beschlossene und seither ergänzte Netz. Zurzeit sind verschiedene Netzerweiterungen, insbesondere auch zur Umfahrung grosser Städte, in Diskussion. Der Bundesrat wird uns später, voraussichtlich im nächsten Jahr, eine entsprechende Botschaft unterbreiten. Diese Netzerweiterungen sind nicht Teil der vorgeschlagenen Finanzierung durch den Infrastrukturfonds. Sie müssen zuerst im Rahmen einer Änderung des Netzbeschlusses vom Parlament beschlossen werden. In diesem Zusammenhang muss dann auch die Frage der Finanzierung gelöst werden. Die heutige Bestimmung des Infrastrukturfonds legt fest, dass allfällige spätere Netzerweiterungen die Finanzierung der Fertigstellung nicht beeinträchtigen dürfen. Das ist der Sinn dieser Bestimmung.

Der zweite Teil betrifft die Frist oder vor allem die Aussage, dass das Netz bis zum Jahre 2015 "weitgehend" fertig gestellt werden müsse. Diese Aussage verpflichtet den Bundesrat, seine Planung so auszurichten, dass die Arbeit im Jahr 2015 abgeschlossen ist. Der Bundesrat muss aber in begründeten Fällen verlängern können, weil die einzelnen Projekte grundsätzlich in der Verantwortung der Kantone liegen und die Fristen von Gemeinden, von Privaten oder von Umweltschutzverbänden verlängert werden können, in Wahrung ihrer durchaus legitimen Rechte; sie können "mitwirken", und sie können allenfalls Einsprachen und Beschwerden machen. Diese Rechtsmittelverfahren hat der Bundesrat selbstverständlich nicht im Griff. Also dürfen wir vernünftigerweise keine absolute Limite setzen.

Wichtig ist im Moment für uns nur, dass "das Geld" der Realisierung bis zum Jahre 2015 nicht im Wege steht; es gibt aber andere Gründe, zum Beispiel Rechtsmittelverfahren usw. Teilweise ist auch die Planung noch nicht genügend weit fortgeschritten, um das Ziel zu erreichen. Ein Beispiel ist der berühmte Westast der Umfahrung von Biel. Darum sollten wir hier der Formulierung des Bundesrates zustimmen. Das ist die Meinung der Kommission.