Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-03-21
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-21
Wortprotokoll
Zuerst eine Bemerkung zu Artikel 5 allgemein: Es geht hier um das Vorgehen zur Beseitigung der Engpässe. Wenn Sie gestatten, Herr Präsident, komme ich gerade zu den Änderungsanträgen der Kommission.
Zu Absatz 1a: Ein Mangel der bundesrätlichen Vorlage ist die fehlende gesetzliche Definition dessen, was unter den Begriff der "Engpassbeseitigung" fällt. Das ist der Ausgangspunkt. Die Kommission schlägt in Absatz 1a eine derartige Definition vor; Sie entnehmen sie dem Text. Es geht vor allem um eine Kapazitätsgrenze struktureller Natur; eine vorübergehende, eine saisonale oder eine durch Zufall bewirkte Kapazitätsproblematik genügt nicht. Man kann sagen, [PAGE 230] ein Engpass ist ein Netzdefizit; und nur wenn es ein Netzdefizit ist, darf er als Engpass anerkannt werden. Eigentlich ist das Wort "Engpass" ungenau und sollte durch den Begriff "Netzdefizit" ersetzt werden, aber die Kommission hat diesen Schritt nicht machen wollen, weil sich das Wort "Engpass" eingebürgert hat. Das eine erste Bemerkung.
Es gehört auch zur Beseitigung eines Engpasses - das ein zweiter Punkt -, dass er in seiner Gesamtsituation beurteilt werden muss, unter Einbezug der Agglomerationsprobleme und unter Einbezug der Abstimmung von Finanz- und Sachpolitik.
Und schliesslich eine dritte Bemerkung zu dieser Engpassproblematik und zu diesen "Kriterien" überhaupt - wir haben ja dann weitere Kriterien für den Agglomerationsverkehr und die Eisenbahninfrastrukturanliegen -: Den Kantonen, deren Anliegen in dieser ersten Liste von Projekten nicht berücksichtigt sind, geben sie eine gewisse Sicherheit und eine Verlässlichkeit, dass ihre Anliegen auch in Zukunft berücksichtigt werden können. Das können diese Kriterien leisten. Sie teilen den Kantonen mit, dass das Spiel auch später noch mit den gleichen Spielregeln gespielt werden kann. Sie haben später eine Chance; es besteht jetzt kein Grund zu einer Torschlusspanik; man kann später noch einmal kommen. Man darf allerdings den Umfang dieser Mittel nicht überschätzen; sie sind nicht unbeschränkt. Man kann nicht alle Bedürfnisse und alle Projekte finanzieren. Das die Bemerkungen zu Absatz 1a.
Zu Absatz 2: Bezüglich Vorgehen sind mehrere Schritte vorgesehen, hier und anderswo. Der erste Schritt besteht aus einem Programm innert zwei Jahren. Der zweite Schritt: in der Regel alle vier Jahre weitere Programmschritte. In diesen späteren Schritten können Projekte gestrichen oder andere aufgenommen werden. Das gilt hier für den Nationalstrassenbereich; es gilt dann aber auch für die Agglomerationsprogramme. Wir haben uns auf die Formel "in der Regel alle vier Jahre" geeinigt, um einmal pro Legislaturperiode einen solchen Parlamentsentscheid zu ermöglichen; dies im Normalfall, es kann sein, dass es einmal nur drei oder einmal fünf Jahre sind.