Schmid Samuel · Bundesrat · 2006-03-23
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2006-03-23
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen ebenfalls, die Motion abzulehnen; die Gründe sind Ihnen eigentlich bereits dargelegt worden. Auslöser dieser Studien war unter anderem der erhöhte Anteil an Felchen aus dem Thunersee mit veränderten Geschlechtsorganen, der seit dem Jahre 2000 festgestellt worden ist. Aus heutiger Sicht scheint ein Zusammenhang zwischen diesen Veränderungen und der abgelagerten Munition jedoch unwahrscheinlich.
Im Jahre 2004 gaben wir eine historische Untersuchung in Auftrag, um abzuklären, inwieweit in den Schweizer Seen militärisches Material inklusive Munition abgelagert wurde und welche Seen als Zielgebiete für Schiessübungen benutzt wurden. Denn letztlich geht es, wenn man das Gesamtproblem betrachtet, nicht nur um den Thuner- und den Brienzersee, sondern allenfalls auch um andere Gewässer. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden Ende 2004 publiziert. Die Berichte zeigen auf, dass im Thuner- und im Brienzersee - diese betrifft es insbesondere - und im Vierwaldstättersee 95 Prozent der Munition liegen und dass eben in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts grössere Mengen an Munition und Munitionsrückständen in diesen Seen entsorgt wurden.
In der Folge wurde durch das VBS eine Studie zur Abklärung der möglichen schädlichen Auswirkungen durch diese Ablagerungen in Auftrag gegeben. An der Erarbeitung des Berichtes waren wissenschaftliche Experten aus der Privatwirtschaft sowie auch der Eawag der ETH Zürich und der Universität Bern beteiligt. Ausserdem wurde eine ähnlich gelagerte Studie aus Schweden ausgewertet.
Von den 35 in der Munition enthaltenen Stoffen wurden deren 8 bezüglich ihrer Giftigkeit und ihrer Menge theoretisch als relevant bezeichnet. Für 4 dieser Schadstoffe liegen Analysedaten vor. Auch mit der Anwendung von neuesten Messmethoden konnte keiner dieser Stoffe im Seewasser nachgewiesen werden. Berechnungen über eine mögliche Freisetzung der Schadstoffe lassen den Schluss zu, dass auch in Zukunft nicht mit einer Gefährdung gerechnet werden muss, selbst wenn noch nicht über alle Stoffe Daten vorliegen.
Parallel dazu wurden mögliche Bergungsmethoden grob evaluiert. Als technisch machbar wurde dabei einzig eine Bergung mittels Schwimmbagger beurteilt. Die Munition ist heute mit Sedimentschichten überdeckt, die als natürliche Barriere wirken. Durch eine allfällige Bergung würden diese Sedimente aufgewirbelt, und dies brächte den Sauerstoffhaushalt der Seen nachhaltig durcheinander und hätte für das Ökosystem über mehrere Jahre erhebliche Folgen. Dazu kommen das Explosionsrisiko, die mit der Entsorgung des Materials verbundenen Emissionen sowie die zu erwartenden Kosten in dreistelliger Millionenhöhe.
Die Experten kommen zum Schluss, dass nach heutigem Wissensstand die ökologische Schädigung und die Gefahren, die durch einen solchen Eingriff entstehen würden, grösser sind als das Restrisiko beim Verbleib der Munition auf dem Seegrund. Der Bericht zeigt aber auch auf, wo noch Wissenslücken bestehen. Trotz dieser Wissenslücken wird unter Abwägung aller bekannten Risiken der Schluss gezogen, dass es zum heutigen Zeitpunkt besser ist, die Munition nicht zu bergen. Vorbehalten bleiben mögliche neue Erkenntnisse aus weiteren Studien. Ich stimme da mit Herrn Lauri absolut überein, dass es letztlich um diese Gesamtabwägung gehen wird.
Seit Beginn der Untersuchungen besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Bundes- und den kantonalen Fachstellen. Der Bericht ist deshalb den betroffenen Kantonen, dem Kanton Bern und den Innerschweizer Kantonen, sowie dem Bundesamt für Gesundheit und dem Bundesamt für Umwelt zur Stellungnahme eingereicht worden. Die Fachstellen unterstützen die Aussagen und die Schlussfolgerungen des Berichtes grundsätzlich. Es wird jedoch auch vorgeschlagen, die bestehenden Wissenslücken zu schliessen, bevor ein definitiver Entscheid gefällt werde. [PAGE 269]
In einer nächsten Phase soll nun gemeinsam mit den Kantonen über das weitere Vorgehen beraten und entschieden werden. Im Vordergrund stehen dabei das Schliessen der Wissenslücken und die ständige Überwachung des Seewassers. Zudem werden Fragen bezüglich Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten von Bund und Kantonen sowie bezüglich der Verteilung der allenfalls anfallenden Kosten auf Bund und Kantone zu diskutieren sein. Es ist so, dass diese Munition ein mögliches Risiko darstellt. Allerdings gibt es noch andere Elemente, die allenfalls für diese Veränderungen im Ökosystem der Seen kausal sein könnten.
Wie Sie sehen, sind die Untersuchungen hinsichtlich der Gefährdung von Mensch und Umwelt durch die in den Seen deponierten Munitionslager voll im Gang. Die bis anhin gewonnenen Erkenntnisse weisen aber auf keine akute und als dringlich zu bewertende Gefährdung hin. Eine Bergung erscheint aus heutiger Sicht nicht sinnvoll, wäre aber auf der Grundlage allfälliger neuer Erkenntnisse und der Abwägung aller Aspekte weiter zu evaluieren.
In diesem Sinne beantragt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Der Motionstext ist aus der Sicht des Bundesrates doch um einiges imperativer, als es die Minderheit hier dargestellt hat; denn letztlich geht es natürlich um eine "potenzielle Gefahr". Die Frage ist, welche Gefahr die grössere ist. Und der Motionstext beinhaltet die Verpflichtung, "so weit zu bergen .... als diese eine potenzielle Gefahr .... darstellen". Hier muss der beschrittene Weg mit Bedacht, aber auch mit Konsequenz weiterverfolgt werden, um am Schluss den Schaden so weit zu begrenzen, zu kontrollieren respektive zu beheben, als es die Umwelt und die Gesundheit der betroffenen Regionen erfordern.
Ich bitte Sie mit dieser Absichtserklärung, die Motion abzulehnen.