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Lauri Hans · Ständerat · 2006-03-23

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-23

Wortprotokoll

Ich danke der Sicherheitspolitischen Kommission unseres Rates für die Vorberatung der Motion von Frau Nationalrätin Ursula Haller aus Thun bzw. des Nationalrates. Ich danke auch dem VBS für die im Zusammenhang mit diesem Geschäft bisher getroffenen und zukünftig ohne Zweifel weiter zu treffenden Vorkehrungen.

Am Anfang der Kausalkette stehen Munition bzw. Sprengstoffe und Tätigkeiten des früheren EMD zwischen 1945 und 1964. Deshalb lag es offenbar für das zuteilende Ratsbüro auf der Hand, dass sich die SiK damit auseinander setzen sollte. In Wirklichkeit geht es aber nicht um eine sicherheitspolitische Fragestellung im üblichen Sinn, sondern um ein sehr ernstes Problem des Umweltschutzes und des Gewässerschutzes, mithin um Themen der UREK. Ich sage das nicht etwa, um irgendjemanden zu kritisieren, sondern bloss, weil mein angestammter Beruf es mit sich bringt, dass man immer zuallererst nach der Zuständigkeit fragt.

Die vom Nationalrat mit einem grossen Stimmenmehr überwiesene Motion Haller Ursula greift ein echtes Problem auf, das mit grösster Gewissenhaftigkeit und Verantwortungsgefühl zu bearbeiten ist. Es geht nicht etwa ausschliesslich um die Region des Brienzersees oder des Thunersees; auch andere Seen in unserem Land sind betroffen, wenn auch in weniger grossem Umfang. Für den Kanton Bern stellen sich insbesondere Fragen, weil von einer allfälligen Gewässerverschmutzung einige Hunderttausend Menschen betroffen sein können, deren Trinkwasser direkt oder indirekt aus den beiden Oberländer Seen stammt. Fragen rund um die versenkte Munition werden in meinem Kanton seit Jahren immer wieder thematisiert. Bevölkerung und insbesondere naturnahe Organisationen sind zu Recht sensibilisiert. Es geht um eine politisch sehr wesentliche Frage, dies unter anderem auch deshalb, weil nicht nur von Privaten, sondern auch vom Staat in Fragen des Umweltschutzes ein qualitativ [PAGE 268] hochstehendes Handeln erwartet werden darf und erwartet werden muss.

Nach Rücksprache und Beratung mit den Behörden des Kantons Bern kann ich feststellen - wie das jetzt ausgeführt wurde -, dass nach heutigem Wissensstand von der versenkten Munition keine akute und chronische Gefährdung ausgeht. Allerdings konnten mit den bis heute zur Verfügung stehenden Studien noch nicht alle offenen Fragen befriedigend geklärt werden. Aufgrund der abgelagerten grossen Explosivstoffmengen muss von einer beträchtlichen Gefährdungsmöglichkeit für das Seeökosystem und die Trinkwasserversorgung gesprochen werden.

Jedes weitere Vorgehen muss deshalb meines Erachtens zwingend Folgendes beachten:

1. Die Situation im Thunersee muss in regelmässigen Abständen überprüft werden, damit bei Bedarf frühzeitig reagiert werden könnte. Die laufende Überwachung ist mit einer angepassten Untersuchung auf Sprengstoffe und weitere gefährdungsrelevante Stoffe auszudehnen.

2. Die Auswirkungen auf eine zukünftige direkte Nutzung des Thunersee-Wassers als Trinkwasser sind zu untersuchen. Es müssen konkrete Aussagen zu eventuellen Nutzungseinschränkungen gemacht werden. Die Suche nach den Ursachen bei den Deformationen der Geschlechtsorgane der Felchen im Thunersee ist weiterzuführen.

3. Es sind repräsentative Munitionsproben zu bergen, und deren Zustand ist zu beurteilen. Der Überdeckungsgrad der Munition mit Sediment ist zu kontrollieren und zu kartieren.

4. Die Option Bergung ist weiterzuverfolgen. Dies erfordert eine grundlegende Evaluation der Bergungsmöglichkeiten.

5. Nicht zuletzt ist auch internationales Expertenwissen beizuziehen.

Man hat mir versichert, dass die geforderten Arbeiten im engen Zusammenwirken zwischen den zuständigen kantonalen und eidgenössischen Stellen unter Federführung des VBS und auf Kosten des Verursachers in Angriff genommen worden sind.

Die Motion des Nationalrates (Haller Ursula) verlangt, die Munition sei so weit zu bergen, als diese eine potenzielle Gefahr für Mensch und Tier darstellt. Das heisst, dass bei einer Annahme der Motion die Munition geborgen werden müsste, würde eine potenzielle Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt festgestellt. Dabei nimmt die Motion keinen Bezug auf die mit einer allfälligen Bergung verbundenen Risiken, welche diejenigen einer Belassung auf dem Seegrund unter Umständen deutlich überwiegen können. Eine Abwägung zwischen den Risiken, wenn die Munition im See belassen wird, und den Risiken einer Bergung lässt die Motion somit nicht zu. Aber um diese Abwägung geht es. Die dafür nötigen Arbeiten sind, wie gesagt, mit der nötigen Sorgfalt und mit Nachdruck eingeleitet worden und laufen seit längerem. Diese beiden Elemente sind für mich somit entscheidend: also einmal Erarbeiten umfassender Entscheidgrundlagen ohne Verzug und dann Abwägen der Chancen und Risiken aller sinnvollen Handlungsmöglichkeiten und anschliessend überlegtes, zukunftsweisendes Handeln.

Da die Umwandlung in ein Postulat nach heutigem Parlamentsrecht nicht mehr möglich ist, führt mich dies alles zur Schlussfolgerung, dass die Motion gemäss dem Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission abgelehnt werden sollte. Das, was heute real vorgekehrt worden ist und weiter vorzukehren sein wird, trägt mehr zur Problemlösung bei. Es ist aber das Verdienst der Motion, die Öffentlichkeit und uns für diese Problematik sensibilisiert und uns die Möglichkeit eröffnet zu haben, die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten vertieft zu orientieren.

Zum Schluss noch dies: Die Mehrheit der Kommission weist in ihren Erwägungen auf den grossen finanziellen Aufwand hin, der mit einer Bergung verbunden wäre. Herr Kommissionspräsident, ich verstehe diesen Hinweis im Gesamtzusammenhang gelesen so, dass auch für die SiK der finanzielle Aspekt dann keine Rolle spielen würde und dürfte, wenn die erwähnte Abwägung ergäbe, dass die Hebung der Munition die sich jetzt aufdrängende Lösung wäre, und zwar unter Würdigung aller anderen als der finanziellen Aspekte.