Wicki Franz · Ständerat · 2006-03-23
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-23
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung meiner Interpellation. Ich bin teilweise befriedigt.
Das Parlament hat das Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung am 17. Dezember 2004 verabschiedet. In der Antwort des Bundesrates wird erklärt, das Gesetz werde "demnächst" in Kraft gesetzt werden, ohne dass eine nähere Angabe gemacht wird. Können Sie uns, Herr Bundesrat, rund eineinviertel Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes nicht konkreter sagen, wann dieses Öffentlichkeitsgesetz in Kraft gesetzt wird? Es ist nicht etwa so, dass ich nicht warten kann, bis der Vorhang zur neuen Welt der gläsernen Verwaltung gezogen wird. Es ist aber von allgemeinem Interesse zu wissen, wann tatsächlich das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt wird.
Gemäss Mitteilung des Bundesamtes für Justiz an die Staatskanzleien der Kantone war immerhin geplant, das Gesetz Anfang des Jahres 2006 in Kraft zu setzen. Später vertröstete das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement auf den 1. April 2006 als Datum der Inkraftsetzung.
Bei der praktischen Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes wird sich dann auch zeigen, dass das Gesetz direkte und auch indirekte Auswirkungen auf die Transparenz der Bundesverwaltung hat, denn das Gesetz sieht ja vor, dass der Zugangsanspruch bereits dann erfüllt ist, wenn amtliche Dokumente im Internet oder in amtlichen Publikationen [PAGE 296] veröffentlicht sind. So wird es dann im Interesse der Behörden sein, möglichst viele Informationen von sich aus zu publizieren, und dies insbesondere auch im Internet.
Klarheit über das Inkrafttreten des Öffentlichkeitsgesetzes ist insbesondere auch für die verwaltungsexternen Organisationen wichtig; dies ist eine grosse Anzahl. Ich erwähne die Post, die SBB, die SRG, die Suva usw. Diese dem Gesetz unterstellten Organisationen werden auf der Basis von Gesetz und Verordnung die Abläufe zu definieren haben, welche die praktischen Behandlungen zu den Zugangsgesuchen klar festlegen.
Auch wenn ich mir bewusst bin, dass die Anfangsphase, gerade bei der Einführung dieses Gesetzes, einen Lernprozess bei allen Beteiligten zur Folge haben wird, bitte ich Sie, Herr Bundesrat, im Interesse der Sache, uns bzw. der Öffentlichkeit zu sagen, wann dieses Gesetz in Kraft tritt und seine Auswirkungen zeigen wird. Wenn der Bundesrat diese Antwort heute noch nicht geben kann, ersuche ich Sie, uns die Gründe dafür noch etwas näher darzulegen, als dies in der schriftlichen Antwort auf die Interpellation geschehen ist.