David Eugen · Ständerat · 2006-03-23
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-23
Wortprotokoll
Ich möchte mich bei Absatz 1 dem Antrag Pfisterer Thomas anschliessen. Meines Erachtens ist das, was hier vorgeschlagen wird, tatsächlich - wie es das Bundesgericht schreibt - ein Eingriff in den Kernbereich seiner Verwaltungsautonomie. Ich sehe keinen Anlass, hier jetzt diesen Eingriff zu machen. So, wie es daherkommt und formuliert ist, ist es für mich auch ein Misstrauensvotum gegen die Arbeit des Bundesgerichtes; es nehme seine Aufgaben nicht wahr. Ich denke, es ist nicht so, dass die Anzahl der Dossiers letztlich entscheidende Rückschlüsse über die Qualität und Effizienz seiner Arbeit erlaubt. Die Dossiers können sehr unterschiedlich sein, das wissen wir alle, die wir uns mit der Justiz befassen. Die Anzahl der Dossiers, die ein Richter abwickelt, ist nicht der entscheidende Punkt. Natürlich spielen diese Zahlen eine Rolle, aber es ist völlig unausgewogen und unangemessen, wenn wir das in dieser Form in die Verordnung hineinschreiben.
Ich denke, wir müssen in diesem Punkt die bundesgerichtlichen Bedenken ernst nehmen. Ich fürchte insbesondere etwas um die Unabhängigkeit der Richter. Es ist ganz klar, dass nachher mit diesen Zahlen auf politischer Ebene ein Spiel gegen einzelne Richter getrieben werden kann. Das lehne ich absolut ab. Ich finde: Hier müssen wir eine Grenze ziehen; wir dürfen hier nicht übermarchen.
Ich empfehle Ihnen daher, bei Absatz 1 dem Antrag Pfisterer Thomas zuzustimmen.