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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2006-05-08

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-05-08

Wortprotokoll

Mit der Initiative wird klar ein staatlich reguliertes Gesundheitswesen angestrebt. Eine Einheitskrankenkasse mit steuerähnlicher Finanzierung ist ein wesentlicher Schritt dazu. Die Folge davon - die Beispiele in europäischen Staaten sind vorhanden - sind Versorgungsengpässe für die allgemein- oder obligatorischversicherten Einwohnerinnen und Einwohner. Die Qualität dürfte eher sinken. Leute, die es sich leisten können, werden selbstverständlich solchen Versorgungsengpässen auszuweichen wissen, indem sie ins Ausland gehen oder private Anbieter berücksichtigen.

Leider gehen die Befürworter des Initiativbegehrens immer davon aus, dass die einzelnen Versicherten ohne stärkere staatliche Regulierung nicht in der Lage seien, sich ihrer [PAGE 562] Gesundheitsversorgung eigenverantwortlich anzunehmen. Für mich ist dies ein etwas seltsames Menschenbild. Dass rund 5 Prozent der Leute - vor allem ältere - allenfalls nicht in der Lage sind, sich im System zurechtzufinden, rechtfertigt doch nicht, die anderen 95 Prozent zu bevormunden. Es geht in diesem Zusammenhang gerne vergessen, dass vor 1996 kein Obligatorium bestand und sich trotzdem über 98 Prozent unserer Bevölkerung in einer Krankenkasse versicherten.

Der Bundesrat und die Mehrheit der SGK sind daran, für die Akteure etwas mehr Freiheit zu schaffen. Es ist völlig verfehlt, deshalb von einer zukünftigen Amerikanisierung unseres Gesundheitswesens zu sprechen, wie dies hier mehrere Male getan wurde. Wer den amerikanischen Gesundheitsmarkt kennt, der kann das sicher bezeugen. Auch die Bedenken einer verstärkten Risikoselektion sind nicht haltbar. Es sind Aussagen, um Angst zu machen. Es fehlt eine stichhaltige Begründung. Die Einführung von Transparenz sowie die Qualitäts- und Kostenbeurteilung von Leistungen sind ökonomische Grundsätze, die im heute diskutierten System keine Aufnahme gefunden haben. Das ändert allerdings nichts daran, dass die staatliche Aufsicht weiter zu erfolgen hat. Es ändert auch nichts am Rechtsanspruch der Versicherten auf einen ungehinderten Zugang zum Gesundheitswesen.

Alle sagen: Wir haben eine qualitativ gute Versorgung. Wir haben eine funktionierende Gesundheitsversorgung; es gibt keine verbindlichen Erhebungen, ob unsere Versorgung auch qualitativ gut ist. Solche Erhebungen und Vergleiche fehlen. Eine soziale Versorgung erfolgt nur, wenn man eine vergleichbare Qualitäts- und Kostenbeurteilung machen kann. Das fehlt in unserem Gesundheitswesen.

Ich möchte wieder einmal darauf hinweisen, dass 11 Prozent des Bruttoinlandproduktes im Gesundheitswesen gebraucht werden. Das ist nicht ein sozialer Zweig, der für die Notversorgung da ist, sondern das ist ein Wirtschaftszweig, der auch als Wirtschaftszweig behandelt werden will. Ich bin erstaunt, wie viel wir in dieser mehrstündigen Debatte über Markt gesprochen haben, obwohl sich die wenigsten je ernsthaft darin bewegt haben. Es gibt in unserem Land keinen freien Markt; das möchte ich an dieser Stelle wieder einmal sagen. Jeder Markt in unserem Land hat gewisse Regeln. Nur der illegale oder der verbotene Markt ist frei; aber es ist bekanntlich strafbar, sich dort zu betätigen.

Wir sollten aufhören, uns im Gesundheitswesen über Staatsmedizin oder marktbezogene Medizin zu streiten. Wir sollten vielmehr den Wettbewerb in seinen Grundelementen endlich einführen. Was wir können, ist, uns über mehr oder weniger Regeln eines solchen Wettbewerbes zu unterhalten. Aber was wir dringend tun sollten, ist, den Wettbewerb einzuführen.

Die Suva wurde als vorbildliches, gutes Beispiel mehrmals erwähnt. Dieser Vergleich hinkt. Unfälle sind erstens einmal besondere Ereignisse, in der Regel in Ursache und Genesungsverlauf klar nachvollziehbar. Das ist das eine. Und dann müssen Sie zur Kenntnis nehmen, dass in der Suva die Prämien nach Kopf, Risiko und Bonus/Malus unterschiedlich festgelegt werden. Also findet im Berufsunfallbereich eine gewisse unterschiedliche Behandlung statt. Es ist nicht so, dass es einheitlich geregelt ist. Auch wenn die Suva als Monopoleinrichtung ihre Mängel hat, ist immerhin dieser Teil funktionstüchtig. Im Bereich der Nichtbetriebsunfälle findet bei der Suva keine unterschiedliche Behandlung statt. Dort besteht einheitliche Solidarität und es gibt für alle gleiche Prämien, und dort, so stellen wir fest, haben wir eine explodierende Zunahme der Fälle.

Sie müssen nicht die Suva als gutes Beispiel nehmen. Wenn Sie eine gute Lösung wollten, müssten Sie für eine Einheitskrankenkasse eine andere Finanzierung wählen, und vor allem müssten Sie die Vielfalt der Kassen aufrechterhalten und die Versicherung nicht wie die Suva mit einem Monopol versehen.

Sie singen auch das Hohelied der freien Arztwahl. Diese Initiative hat damit herzlich wenig zu tun, obwohl auch wieder einmal gesagt werden muss, dass die freie Arztwahl natürlich nirgends stattfindet, ausser in den Aussagen der Ärzte. Wir haben bezogen auf den Zugang zu den stationären Einrichtungen kantonale Grenzen, und ich habe noch nie erlebt, dass man in einer stationären Einrichtung den Arzt wählen kann. Wenn Sie im ambulanten Bereich nachfragen, haben Sie vielleicht Pech und treffen auf einen Arzt, dessen Wartezimmer schon voll ist. Auch dort ist Ihnen dann der Zugang verwehrt. Die freie Arztwahl wird zweifellos nicht tangiert, sie findet aber auch nicht in dieser Art statt, wie es theoretisch immer wieder gesagt wird.

"Gerechtigkeit in der Versorgung" war auch eine oft gehörte Aussage: Aus meiner Sicht ist die beste Gerechtigkeit eine transparente, qualitativ und wirtschaftlich erbrachte Leistung, verbunden mit dem Rechtsanspruch auf den umfassenden Zugang zur Grundversorgung.

Die Kommission sagt Nein zur Initiative: erstens, weil bescheidene Anreize durch ein geändertes Finanzierungssystem für Versicherte beseitigt würden; zweitens, weil mit einer Kassenvielfalt die fachliche Vertretung der Versicherten gegenüber den Leistungserbringern besser sichergestellt werden kann als mit einer Einheitskrankenkasse; und drittens, weil mit dem Vorschlag die Zweiklassenmedizin geradezu zementiert würde.

Ich bitte Sie namens der Kommission, die Initiative abzulehnen.