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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2006-05-08

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-05-08

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "für eine soziale Einheitskrankenkasse" wurde am 9. Dezember 2004 mit 111 154 gültigen Unterschriften eingereicht. Mit ihr werden zwei Ziele verfolgt: Erstens soll die Krankenkassenvielfalt in der Grundversicherung durch eine vom Bund geführte Einheitskrankenkasse abgelöst werden; zweitens soll die bisher gültige Teilfinanzierung der versicherten Grundleistungen anhand eines Kopfprämiensystems durch eine Prämie nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ersetzt werden. Das kurz, in zwei Punkten dargestellt, das Begehren dieser Initiative.

Die medizinische Grundversorgung, welche in unserem Land durch 26 kantonale Versorgungshoheiten und ein eidgenössisches Krankenversicherungsgesetz geregelt ist, hat in den vergangenen Jahren nicht in allen Teilen befriedigt. Während sich die Versorgung und die Solidarität im System als funktionstüchtig erweisen, musste eine Mengenausweitung hingenommen werden, die mit der Grundversorgung allein nicht begründet werden kann. Die Kostenentwicklung mit stark steigenden Prämien war die Folge davon. Das ist eine Entwicklung, die nach Änderungen ruft. So ist es nicht erstaunlich, dass wir uns in kurzer Folge mit Volksinitiativen auseinander zu setzen haben und gleichzeitig versuchen, im Parlament mit eigenen Ideen und Vorlagen aus dem Bundesrat der unangenehmen Entwicklung Einhalt zu gebieten. So gesehen muss jeder Initiative mit Verständnis begegnet werden, und es erfolgt eine genaue Prüfung der vorgeschlagenen Anliegen.

Die Kommission bezeichnet das vorliegende Begehren aufgrund der eingehenden Prüfung als den falschen Weg, um die unbestrittenermassen vorhandenen Mängel im Gesundheitssystem einer Besserung zuzuführen. Mit der Initiative wird eine Grundsatzfrage gestellt: Soll bei der Richtungskorrektur des Systems der Weg einer klar staatlich gelenkten und durchgeplanten Gesundheitsvorsorge eingeschlagen werden oder soll in die Richtung der bundesrätlichen Vorschläge und im Wesentlichen auch in die Richtung der Prämiensenkungsinitiative der SVP gegangen werden?

Die Schwäche des heutigen Systems mit einer unklaren konzeptionellen Ausrichtung unserer Gesundheitsversorgung ist erkannt: Es ist weder Fisch noch Vogel, und das ist doch in allen Kreisen weitgehend unbestritten. Wir haben Leistungserbringer und Versicherte, die sich ohne wirksame wirtschaftliche Kontrolle in diesem Feld tummeln und Versorgung verschreiben respektive konsumieren. Niemand ist wirklich zuständig und in der Lage, die Leistungen auf ihre Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen, wie es das Gesetz vorschreibt, und sie vergleichbar zu machen, geschweige denn, sie durchzusetzen.

Die Kommission ist allerdings der Überzeugung, dass dem Hauptproblem nicht mit einer Einheitskasse begegnet werden kann. Die Initianten gehen davon aus, und sie behaupten das auch, dass mit dem Schritt hin zur Einheitskrankenkasse die Position der Versicherten gestärkt und die Rolle der Krankenkassen eine Schwächung erfahren würde.

Meiner Meinung nach werden die Kassen aufgrund der Initiative weder geschwächt noch gestärkt, sondern beseitigt. Der Weg zu einer Einheitskrankenkasse ist klar damit verbunden, dass in der Grundversorgung alle anderen Anbieter verschwinden. Konsumenten werden ja in der Regel nicht gestärkt, wenn man ihnen, wie das mit der Initiative passiert, die Angebotsvielfalt wegnimmt und diese durch ein einziges verbleibendes Produkt ersetzt.

Man kann den Kassen heute vorwerfen, dass sie zu einheitlich ausgerichtet sind und die Möglichkeiten, die sie hätten, zu wenig ausschöpfen; das ist sicher nicht ganz unberechtigt. Allerdings - und hier muss sich der Gesetzgeber den Vorwurf gefallen lassen - ist der unternehmerische Spielraum für die Kasse durch das Gesetz eng beschränkt. Er ist so eng, dass es sich kaum lohnt, kreativ zu sein. Es ist beispielsweise nach wie vor noch längst nicht allen klar - und vielleicht auch hier im Saal nicht -, dass Krankenkassen in der Grundversicherung kein Geld verdienen dürfen. Statt nun den Kassen den Handlungsspielraum kontrolliert zu öffnen, den Versicherungen die Möglichkeit zu geben, die [PAGE 536] Interessen der Versicherten sicht- und spürbar unterschiedlich wahrzunehmen, schlägt die Initiative vor, die Kassen abzuschaffen und durch eine einzige, einheitliche Kasse zu ersetzen.

Dass nun damit der Versicherte gegenüber dem Leistungserbringer gestärkt werden soll, wie die Initianten sagen, ist nicht nachvollziehbar. Im Falle einer Erkrankung ist der Betroffene selbst kaum befähigt, sich aus einer starken Position heraus zu behaupten. Krankenkassen sind nicht allein der Solidarität verpflichtete Ausgleichskassen, also finanzielle Ausgleichsinstrumente, sondern auch Interessenvertreter ihrer Versicherten gegenüber den Leistungserbringern. Solche Elemente müssen ausgebaut und gestärkt werden. Vergleichbare Qualitäts- und Kostenkontrolle ist angesagt und gefordert. Eine Einheitskrankenkasse brächte diesbezüglich eine Fehlentwicklung, welche eine verstärkte wettbewerbliche Ausrichtung unseres Gesundheitswesens weitgehend verunmöglichen würde.

Nebst der Einführung der Einheitskrankenkasse sieht die Initiative auch die Ablösung der Kopfprämien durch eine der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten entsprechende Prämie vor. Ich möchte dazu nicht mehr allzu viel ausführen. Es ist meines Erachtens zu bedauern, dass nur gut ein Jahr nach der deutlichen Ablehnung einer Initiative mit gleicher Stossrichtung durch die Stimmbevölkerung bereits wieder eine Initiative mit ähnlichem Inhalt auf den Tisch gebracht wurde.

Bei dieser Initiative muss man wie bei der letzten davon ausgehen, dass regionale oder kantonale Unterschiede ausgeklammert werden. Das würde heissen, dass die günstigeren Ostschweizer Versicherten in einer neuen Art Finanzausgleich das teure Gesundheitswesen der Westschweiz auszugleichen hätten. Eine Prämienbelastung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit stellt auch das System der wählbaren Franchisen und das Prämienverbilligungssystem infrage.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 10 Stimmen, die Initiative abzulehnen und damit dem Antrag mit ablehnender Empfehlung der Volksinitiative zuzustimmen.