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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2006-05-08

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-05-08

Wortprotokoll

Die Befürworter einer Einheitskrankenkasse begründen ihre Forderung vor allem mit Argumenten wie tiefere Verwaltungskosten, Vereinfachung der Krankenversicherung für die Versicherten, mehr Macht bei Tarif- und Preisverhandlungen, mehr Transparenz bei Leistungen und Kosten sowie ganz generell mit dem Versagen des bisherigen Systems im Kampf gegen die Kostenentwicklung. Eine nähere Analyse ihrer Argumente zeigt aber ganz deutlich, dass ihre Vorwürfe an das bisherige System danebenzielen und dass ihre Erwartungen an eine Einheitskrankenkasse unrealistisch sind. Für die Kostenentwicklung ist nicht das Versicherungssystem mit den autonomen Krankenversicherern verantwortlich; vielmehr sind die heutigen Rahmenbedingungen wie Vertragszwang, Überkapazitäten in vielen Bereichen, wachsende Ansprüche der Versicherten und Anreize zu einer unnötigen Mengenausweitung verantwortlich.

Das Problem der stetig steigenden Gesundheitskosten muss daher an der Wurzel gepackt werden. Reformen sind nötig, aber sie müssen in Richtung wirtschaftlicher Anreize und wettbewerblicher Elemente gehen. Statt nach einem neuen System zu rufen, sollte man dafür sorgen, dass den Versicherern die nötigen Instrumente zur Verfügung gestellt werden, damit sie im Rahmen des heutigen Systems ihre Aufgaben optimal erfüllen können. Die Einheitskrankenkasse hingegen bringt keine Anreize für eine Kostensenkung im Gesundheitswesen. In Ländern mit staatlichen oder halbstaatlichen Gesundheits- und Versicherungssystemen wächst die Unzufriedenheit der Bevölkerung mit den wachsenden Versorgungslücken. Dies ist vor allem in Grossbritannien, in Frankreich und neuerdings auch in Dänemark der Fall. Diese Länder betrachten in zunehmendem Masse unser Gesundheitssystem als wegweisend.

Eine Einheitskrankenkasse bevormundet die Versicherten. Alle in der Schweiz wohnhaften Personen können heute in ihrem Kanton die Krankenversicherung frei wählen. Sie können die Versicherung wechseln, wenn sie mit ihrem bisherigen Versicherer unzufrieden sind. Die Konkurrenz zwingt die Versicherer, die Serviceleistungen zu verbessern, die Verwaltungskosten tief zu halten und die Kostenkontrollen zu intensivieren, wenn sie sich am Markt behaupten wollen. Eine Einheitskrankenkasse kennt hingegen keine Konkurrenz, die sie zu besseren Leistungen zwingt. Wenn sie schlecht funktioniert, haben die Versicherten keine Wahl. Sie sind dem Monopolisten ausgeliefert.

Weiter wird von den Initianten behauptet, mit einer Einheitskrankenkasse könnten die Verwaltungskosten gesenkt werden. Dem ist nicht so. Die Verwaltungskosten sind - mit dem heutigen System - in den letzten Jahren deutlich gesenkt worden. Sie betragen heute noch 5 bis 6 Prozent der Ausgaben. Für eine Einheitskrankenkasse besteht im Verwaltungsbereich kaum noch Sparpotenzial. Die Suva zum Beispiel zeigt deutlich, dass Monopolkassen nicht kostengünstiger arbeiten. Eine nationale Einheitskrankenkasse schwächt auch den Sparwillen der Kantone. Die Einheitskrankenkasse nimmt keine Rücksicht auf kantonale Kostenunterschiede, wenn sie mit landesweit einheitlichen Prämien- oder Beitragssätzen verbunden ist. Die Versicherten in Kantonen mit tieferen Gesundheitskosten finanzieren damit die Versicherten in teuren Kantonen mit. Das schwächt das Kostenbewusstsein und den Sparwillen sowohl in Kantonen, die profitieren, wie in jenen, die bezahlen.

Die Initiative verlangt weiter, dass die Prämie aufgrund der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten festzulegen sei. Das käme einer weiteren Einkommens- und Vermögenssteuer gleich. Wir haben bereits heute eine Finanzierung des Gesundheitswesens aufgrund der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Zum einen werden rund 40 Prozent der Gesundheitskosten durch Steuereinnahmen gedeckt, zum anderen erhalten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen. Das heutige Finanzierungssystem ist also bereits sehr sozial ausgestaltet und bedarf keiner grundlegenden Änderung.

Aus all diesen Gründen ist die Initiative klar abzulehnen. Sie ist kein Mittel zur Kosteneindämmung. Das geltende System kann nicht für die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen verantwortlich gemacht werden. Natürlich, Korrekturen am heutigen System sind immer wieder nötig in Anbetracht der sich verändernden Umstände. Aber ein Kurswechsel in Richtung Einheitskrankenkasse ist entschieden abzulehnen, weil eine Einheitskrankenkasse die anstehenden Probleme im Gesundheitswesen nicht lösen kann. Im Gegenteil, bei [PAGE 558] einer Einheitskrankenkasse überwiegen die Nachteile gegenüber dem heutigen System klar.

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