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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2006-05-09

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-05-09

Wortprotokoll

Sie haben der parlamentarischen Initiative unserer Fraktion in der ersten Phase am 2. Dezember 2003 Folge gegeben. Wir haben es seither verpasst, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten. Nun steht heute der Entscheid an, die Frist dafür zu verlängern oder die Vorlage abzuschreiben.

Ich beantrage Ihnen, die Frist zu verlängern. Ihre WAK hat die Meinung geändert, und sie steht heute nicht mehr hinter unserer Initiative, im Gegensatz zur SVP, die nach wie vor uneingeschränkt voll hinter dem schweizerischen Bankgeheimnis steht und auch weiterhin davon überzeugt ist, dass eine Verankerung in der Verfassung zweckmässig wäre.

Es trifft zwar durchaus zu, dass auch die SVP mit diesem Vorstoss unserem Bundesrat bei den Verhandlungen über die Bilateralen II den Rücken stärken wollte, denn es war zu befürchten, dass unser Bankgeheimnis im Zusammenhang mit Schengen/Dublin oder dem Betrugsdossier aufgeweicht würde. Wir sind aber auch der Meinung, dass nach Abschluss der Bilateralen II unser Bankgeheimnis nach wie vor unter Druck steht. Die Einmischung der EU in die innerschweizerischen Steuerangelegenheiten - ich meine hier die Steuerhoheit der Kantone - zeigt, wie wenig Respekt die EU bezüglich unserer Souveränität in persönlichen Finanz- und Steuerangelegenheiten hat. Auch wenn unser Bundesrat diese Einmischung verbal nicht akzeptiert, dann stelle ich doch fest, dass die Haltung zu wenig konsequent vertreten [PAGE 592] wird, beispielsweise mit einer Sistierung der Zahlstellensteuer.

Unser Bankgeheimnis schützt ja weder Kriminelle noch Terroristen, noch zweifelhafte Potentatengelder, noch Steuerbetrug. Andererseits gibt es in unserer Welt immer noch Verfolgte aus politischen, religiösen oder rassistischen Gründen; noch immer gibt es Schurkenstaaten, die mit Hyperinflation und Abwertungen private Vermögen vernichten, und noch immer gibt es Diktaturen, die aus ihrer Bevölkerung Steuergelder herausquetschen, um ihre Macht zu erhalten und Kriege zu führen. Wir sind der Meinung, dass es nach wie vor viele Menschen gibt, die eine Zuflucht benötigen, und deshalb muss unser Bankkundengeheimnis gestärkt und nicht geschwächt werden.

Wenn es der EU tatsächlich um die Bekämpfung von Steuerhinterziehung ginge, dann könnte sie dies ja mit der Einführung einer EU-weiten Quellenbesteuerung in Höhe der rekordhohen Schweizer Sätze tun.

Aber sie tut es nicht, denn es geht ihr eben auch darum, unseren erfolgreichen Finanzplatz zugunsten ihrer eigenen Finanzzentren zu schädigen. Wenn es der EU tatsächlich um das Aufspüren von zweifelhaften und kriminellen Geldern oder von Potentatengeldern gehen würde, hätte sie all die Banken, über die solche Gelder nachweislich in die Schweiz gekommen sind, ja längst verfolgen können. Aber was ist passiert? Nichts. Unsere Banken, die solche Gelder aufspüren, werden an den Pranger gestellt, während all die englischen, französischen und deutschen Banken, über die diese Gelder in die Schweiz gekommen sind, bis jetzt ungeschoren davongekommen sind. Ich kann hier auch unserem Bundesrat eine gewisse Rüge wegen seiner Tatenlosigkeit nicht ersparen. Wir halten deshalb an unserer parlamentarischen Initiative fest. Ich beantrage Ihnen, die Frist zu verlängern, damit wir in der WAK eine entsprechende Vorlage ausarbeiten können.

Ich spreche aus Zeitgründen auch gleich zu den vier Standesinitiativen zum Bankgeheimnis. Wir beantragen Ihnen, auch den Initiativen der Kantone Aargau, Genf, Tessin und Basel-Landschaft Folge zu geben, wie es am 3. Dezember 2003 auch der Ständerat getan hat. Immerhin handelt es sich hier nicht um Vorstösse einer einzelnen Partei, sondern um Mehrheitsbeschlüsse kantonaler Parlamente. Ich erachte es als eine Geringschätzung dieser Parlamente, wenn wir erst unsere Arbeit nicht erledigen und dieses Nichtstun dann noch als Vorwand dafür nehmen, diese Vorstösse abzuschreiben. Die Begründung dafür, dass die SVP nach wie vor uneingeschränkt hinter dem Bankgeheimnis steht, habe ich Ihnen ja schon vorher dargelegt. Ich verzichte auf eine Wiederholung.

Ich empfehle Ihnen, den vier Standesinitiativen Folge zu geben.