Huber-Hotz Annemarie · 2006-05-09
Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2006-05-09
Wortprotokoll
Die Frage der Bezahlung der Mieten wurde beim Beschluss über das neue Medienzentrum in keiner Art und Weise gestellt. Die eidgenössischen Räte haben die entsprechenden Kredite bewilligt, ohne etwas an der bewährten Praxis zu ändern, wonach die Medienschaffenden, die im Bundeshaus tätig sind, vom Bund gratis Arbeitsräume zur Verfügung gestellt erhalten. Die Praxis, wonach die Mieten und die Basisinfrastruktur vom Bund, die Kommunikationsdienstleistungen aber von den Journalisten bzw. von ihren Verlegern bezahlt werden, wurde beim Beschluss über das neue Medienzentrum in keiner Art und Weise infrage gestellt.
Die rechtliche Grundlage für die bisherige Praxis, die auch für das neue Medienzentrum angewendet werden muss, ist die Akkreditierungsverordnung für Journalisten vom 21. Dezember 1990, wo die entsprechende Kostenverteilung zwischen den Journalisten und dem Bund festgelegt wird. Was die SRG betrifft, möchte ich doch erwähnen, dass diese mit dem Parlament und der Bundeskanzlei zusammen eine Vereinbarung über die Sicherstellung der Kostenverrechnung abgeschlossen hat, welche im Jahr 1999 erneuert wurde. Es heisst im entsprechenden Vertrag, dass die von der SRG erbrachten und den Parlamentsdiensten und der Bundeskanzlei zur Verfügung gestellten Leistungen gleichwertig sind mit den Leistungen, die der Bund in Bezug auf die Basisinfrastruktur zur Verfügung stellt. Insofern ist mit der SRG eine entsprechende Kostenverrechnung sichergestellt.
Ich möchte drauf hinweisen, dass die Frage eines Medienzentrums keineswegs auf ein Begehren der Journalistinnen und Journalisten zurückzuführen ist, sondern auf einen Beschluss des Parlamentes. Die Kosten, die dem Bund dadurch entstanden sind, dürfen also nicht den Medien angelastet werden. Nichtsdestoweniger sind wir bereit, für die Zukunft die von Herrn Kaufmann geforderte Vollkostenrechnung sicherzustellen. Mit dem neuen Rechnungsmodell werden wir auch das nötige Instrumentarium dazu erhalten. Allerdings müsste ich mich dagegen wehren, dass allfällige Kosten bei einer Annahme der Motion bei der Bundeskanzlei zu verrechnen wären, weil der Beschluss für dieses Medienzentrum vom Parlament kam. Deshalb müssten diese Kosten wahrscheinlich mit jenen für das Parlament verrechnet werden.
Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen und an der bewährten Zusammenarbeit zwischen Parlament, Bundesrat, Bundeskanzlei und den Medien festzuhalten.