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preparatory:AB 64991

Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2006-05-09

Wortprotokoll

Die Schweiz kommt als Teilnehmerstaat der OSZE der Verpflichtung selbstverständlich nach, solche Wahlbeobachtungen zu organisieren bzw. Hand zur Durchführung solcher Missionen in der Schweiz zu bieten. Bis jetzt haben wir allen Begehren, die an uns gestellt wurden, immer entsprochen. Im November 2000 hat der Bundesrat eine entsprechende Interpellation von Frau Hollenstein beantwortet, die ähnliche Fragen beinhaltete, und er hat dargelegt, dass wir in der letzten Zeit einige solche Missionen hatten. Er hat darauf hingewiesen, dass er die Umsetzung des Anliegens in der Praxis allerdings nicht überall als gleich sinnvoll erachtet, weil sich doch einige Schwierigkeiten ergeben. Ich werde darauf zurückkommen.

Wir können aber auch feststellen, dass die Kantone und Gemeinden regelmässig bereit sind, ausländische Delegationen zu empfangen und ihnen die Durchführung von Wahlen und Volksabstimmungen in der Schweiz zu erläutern und sie darüber zu instruieren. Allerdings müssen wir feststellen, dass es keine nationalen und auch keine kantonalen Gesetze über politische Rechte gibt, die Bestimmungen in Bezug auf solche Wahlbeobachtungsmissionen in der Schweiz enthalten. Deshalb ist das Ganze bis jetzt auf einer freiwilligen Ebene durchgeführt worden. Aber die Bundeskanzlei hat z. B. selbst entsprechende ausländische Wahlbeobachtungen in der Schweiz durchgeführt, als es darum ging, die Wahlen in Bosnien und Kosovo zu organisieren.

Welche Schwierigkeiten bieten sich im Zusammenhang mit diesen Wahlbeobachtungen? Einerseits besteht eine Schwierigkeit darin, dass wir in der Schweiz zum grossen Teil brieflich abstimmen und wählen. Das verunmöglicht einen grossen Teil des Anschauungsunterrichtes, den sonst Wahlbeobachter in anderen Ländern erhalten. Deshalb gehen wir vielmehr dazu über, den entsprechenden Ländern in bilateralen Gesprächen unser Wahlsystem zu erklären und die Mission nicht primär über Wahlbeobachtungen zu vollziehen.

Andererseits gab es in den letzten Jahren aber auch politische Schwierigkeiten: Wir luden für die Nationalratswahlen 1999 Wahlbeobachtungsdelegationen aus Aserbaidschan, [PAGE 590] aus Weissrussland und aus Kirgisien zu uns ein. Dabei ergaben sich erhebliche politische Schwierigkeiten. Die aserbaidschanische Wahlbeobachtungsdelegation kam aus politischen Gründen schon gar nicht, obwohl wir alles bereits vorbereitet hatten. Die weissrussische Delegation war total gespalten: Es waren zwei Vertreter des Regimes und zwei Oppositionsvertreter eingeladen. Die Oppositionsvertreter hatten nach der Beobachtungsmission in der Schweiz mit erheblichen politischen Schwierigkeiten zu rechnen. Die Regierungsvertreter - so ging es zumindest aus den Gesprächen hervor - waren vor allem daran interessiert, wie man Auszählprozesse für die eigenen Interessen auswerten kann. Also gibt es hier politische Schwierigkeiten, weil wir auf die Delegationen, die wir einladen, auch nicht in allen Teilen entsprechend Einfluss nehmen können. Es ist mir ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass dies nicht zuletzt aus diesen politischen Gründen der Fall wäre, wenn wir hier ein wenig zurückhaltend sind.

Bis jetzt haben wir keine Begehren zurückweisen müssen - im Gegenteil: Wir wären bereit, auch in Zukunft solche Missionen bei uns zu empfangen, sofern uns die OSZE entsprechende Begehren stellen würde.