Huber-Hotz Annemarie · 2006-05-09
Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2006-05-09
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, die Motion Wehrli als erfüllt abzuschreiben. In der Tat hat der Bundesrat in der Zwischenzeit mit den Sparmassnahmen 2003, mit dem Entlastungsprogramm 2003 und den Sparmassnahmen 2004 die von Herrn Wehrli gewünschten Reduktionen bereits vollzogen; Herr Wehrli hat bereits darauf hingewiesen. Insofern ist diese Motion erfüllt.
Ich glaube aber auch, dass die Ziele, die Herr Wehrli in seinen Bemerkungen erwähnt hat, nicht über Sparmassnahmen erreicht werden können, sondern dass das insbesondere eine Frage der Führung ist. Er hat erwähnt, dass sich viele Verwaltungsstellen in den Medien äussern, zum Teil gegen die Meinung des Bundesrates. Er hat auch die Indiskretionen erwähnt. Diesem Verhalten kann man nicht mit Sparmassnahmen begegnen. Es geht hier um eine Frage der Führung. Das ist auch der Grund, weshalb der Bundesrat im Rahmen der Verwaltungsreform die Informationstätigkeit erneut prüfen wird. Er wird dabei aber auch zu berücksichtigen haben, wo es gesetzliche Informationsaufträge der Verwaltung gibt. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Verwaltung in zahlreichen Gesetzen vorgeschrieben wird, dass sie in einzelnen Politikbereichen Informationstätigkeit zu betreiben und Broschüren herauszugeben hat. Ich denke vor allem an den ganzen Sozialversicherungsbereich und an den Bereich des Umweltschutzes; dort wird von Gesetzes wegen eine Informationstätigkeit der Verwaltung verlangt.
Ich möchte aber auch auf die neuen Technologien hinweisen. Gerade mit dem Internet, den Webseiten der Bundesverwaltung, werden zahlreiche personelle Ressourcen der Verwaltungsstellen für diese doch sinnvolle Informationstätigkeit der Verwaltung gebunden.
Ich möchte Sie also bitten, die Motion Wehrli als erfüllt abzulehnen, den Bundesrat aber in seinen Bemühungen im Rahmen der Verwaltungsreform zu unterstützen.