preparatory:AB 65030
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-05-09
Wortprotokoll
Ich kann Herrn Donzé versichern, dass die Tabaksteuer im Bundesrat jeweils ein heftig umstrittenes Thema ist und dass wir uns die Sache deshalb gar nicht leicht machen. Wir wissen nämlich, dass hier ganz verschiedene Interessen aufeinander prallen. Es ist einmal das Interesse der Volksgesundheit, das für uns im Bundesrat im Vordergrund steht. Das kann man, glaube ich, sagen. Es ist zweitens das Interesse des Fiskus an möglichst hohen Einnahmen. Es ist drittens das Interesse des Konsums, diese Produkte zu verkaufen, und dies eben im Wettbewerb zum angrenzenden Ausland und zum europäischen Konkurrenzmarkt. Es ist viertens natürlich auch das Interesse der produzierenden Tabakindustrie, die hier zur Diskussion steht, einer Industrie, die immerhin auch Arbeitsplätze bietet und auch volkswirtschaftlich eine gewisse Bedeutung hat. Es ist nicht immer leicht, diese vier Aspekte unter einen Hut zu bringen.
Immerhin haben wir in letzter Zeit den Tabakpreis erhöht, und die Wirkung war eigentlich eine erstaunliche: Sie zeigt nämlich nicht unbedingt, dass eine Preiserhöhung automatisch auch zum volksgesundheitlichen Nutzen erfolgt. Sonst wäre es nicht so herausgekommen, wie es jetzt herausgekommen ist.
Wir haben nämlich auf den 1. Dezember 2004 die Steuer um 50 Rappen je Päckli erhöht. Wenn die Verkäufe gegenüber dem Vorjahr gleich geblieben wären, dann hätten wir entsprechend 300 Millionen Franken mehr Einnahmen erzielen müssen, aber effektiv haben wir - bis auf 18 Millionen Franken, glaube ich - gleich viel eingenommen. Die Verkaufseinnahmen waren sogar noch um 100 Millionen Franken tiefer. Nur weil noch versteuerte Lagerbestände da waren, die dann auf den Markt gekommen sind, sind die Steuereinnahmen letztlich dann höher gewesen als im Vorjahr. Das zeigt, dass diese Lenkungswirkungen nicht so ohne weiteres mathematisch nachvollziehbar sind.
Zweiter Punkt: Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass eine Harmonisierung mit der EU nicht möglich ist, ganz einfach weil die EU keine harmonisierten Tabakpreise hat. Wir müssten, was wir heute auch tun, von Land zu Land vergleichen. Wir machen das naheliegenderweise vor allem mit den Nachbarländern. Dort sind die Differenzen in letzter Zeit immer kleiner geworden, um eben auch den Handel und den Verkauf des Tabaks nicht über die Grenze hinaus zu verlagern.
Trotzdem, wir sind der Meinung, dass wir Anpassungen schrittweise vornehmen müssen. Dass wir dabei auch den Schnitttabak einbeziehen müssen, haben wir vor kurzem kommuniziert, das wissen Sie. Wir werden voraussichtlich im zweiten Halbjahr dieses Jahres auch wieder eine Botschaft zur Änderung des Tabaksteuergesetzes verabschieden. Dann werden Sie sich nachher mit diesem Thema beschäftigen können. In dieser Botschaft ist auch vorgesehen, dass dann die Belastung für den Feinschnitttabak - das ist der Tabak, der zum Selbstdrehen von Zigaretten dient - markant heraufgesetzt wird.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, diese Motion abzulehnen.