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Kunz Josef · Nationalrat · 2006-05-09

Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-05-09

Wortprotokoll

Mit meiner Motion will ich, dass Bundesangestellte Lohnerhöhungen und Teuerungszulagen für Einkommen bis höchstens 120 000 Franken erhalten. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Bundesangestellter mit einem Einkommen von 200 000 Franken nur für 120 000 Franken Lohnerhöhungen und Teuerungszulagen erhielte. Der Bundesrat hat meine Motion in dieser Hinsicht völlig falsch interpretiert. Er schreibt nämlich, dass die Einkommen beim Bundespersonal bei 120 000 Franken stagnieren würden. Dem wäre aber nicht so. Jeder Bundesangestellte würde gemäss meiner Motion Teuerungszulagen und Lohnerhöhungen für die ersten 120 000 Franken erhalten. Somit sind also auch Lohnerhöhungen bei Einkommen bis 120 000 Franken absolut möglich.

Dieses System wäre gegenüber der Privatwirtschaft ein Akt der Gerechtigkeit, wo der Grossteil mit weit tieferen Einkommen leben muss - was übrigens auch beim Bundespersonal gilt. Eine Bundesstelle kostet heute durchschnittlich über 110 000 Franken jährlich. In der Privatwirtschaft sind 50 000 bis 60 000 Franken die Regel, Banken und Versicherungen ausgenommen. In der Landwirtschaft sind es gerade noch gut 30 000 Franken pro Arbeitskraft. Mit meinem Vorstoss taste ich die unteren Einkommen nicht an, schaffe aber Gerechtigkeit, damit z. B. mit Teuerungszulagen nicht Lohnerhöhungen ausgelöst werden.

Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen, meine Motion zu unterstützen.