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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-05-09

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-05-09

Wortprotokoll

Das Anliegen des Motionärs ist ein Anliegen im Zusammenhang mit der Verfolgung von schweren Steuerstraftatbeständen, das wir teilen. Wir sind auch daran interessiert, und es geht ja hier in der Tat in aller Regel um schwerwiegende Hinterziehungen. Es geht um Straftatbestände, die auch mehrere Kantone betreffen. Insofern ist die Ausgangslage die, dass für die Veranlagung bei der direkten Bundessteuer eben grundsätzlich die Kantone zuständig sind und dass diese Spezialeinheit, die BSU, nur beigezogen wird, wenn die Mittel der Kantone nicht mehr ausreichen, um gegen schwere Steuerhinterziehung oder [PAGE 607] schweren Steuerbetrug zu ermitteln. Das sind dann komplexe und umfangreiche Fälle. Zudem brauchen solche Untersuchungen nach dem Verwaltungsstrafrecht auch noch eine Ermächtigung des Departementes.

Der Bundesrat ist jetzt der Meinung, dass es auch weiterhin primär den Kantonen obliegen soll, diese Nach- und Strafsteuerverfahren zu eröffnen. Eine Verschiebung zur Eidgenössischen Steuerverwaltung ist nicht erwünscht und auch nicht nötig, sie hätte Komplikationen zur Folge. Die Kantone sind zudem nahe am Geschehen, sie verfolgen die Steuerpflichtigen, und da müsste man ja gewissermassen eine zweite Ebene quasi präventiv schon einschalten. Zudem ist der Bundesrat der Meinung, dass die BSU, wie ich vorhin gesagt habe, nur dort intervenieren soll, wo es eben wirklich um schwerwiegende Tatbestände geht.

Die Tatsache, dass hierzu eine Ermächtigung des Vorstehers des Departementes erforderlich ist, hat bis jetzt die Handlungsfähigkeit und den Spielraum dieser BSU-Einheit nicht eingeschränkt. Auch die Unabhängigkeit sowie die Raschheit der Intervention wurde damit nicht tangiert. Angesichts der Art der angewandten Untersuchungsmittel im Verwaltungsstrafrecht, also bei Durchsuchungen, Beschlagnahmungen und anderen Massnahmen, muss eben auch die Verhältnismässigkeit der Untersuchung jeweils besonders geprüft werden. Zum Thema Personal ist festzuhalten, dass der Personalbestand dieser Einheit BSU in den vergangenen Jahren bereits erhöht wurde, und zwar folgendermassen: Seit 1992 ist aus einer Stabstelle von damals 4 Mitarbeitenden bis heute immerhin eine Abteilung von 18 Mitarbeitenden geworden. Das ist eine bedeutende Aufstockung. Und diese Aufstockung hat auch Kredite erfordert, die das Parlament bewilligt hat. Zudem ist zu beachten, dass eine einseitige Erhöhung des Personalbestandes der BSU zu einem Ungleichgewicht im Gesamtsystem der Verfolgung von Steuervergehen zulasten der Kantone führen würde. Die gewünschten Mehreinnahmen könnten durch eine Erhöhung der Anzahl Inspektoren erreicht werden, wie dies in der neueren Vergangenheit bereits geschehen ist. Ob wir hier aber noch sehr viel mehr machen können, ist ungewiss. Die Kantone arbeiten ja primär an dieser Angelegenheit. Der Bund hat im Bereich der Mehrwertsteuer bestimmte Revisoreneinheiten, die zu den Steuerpflichtigen gehen, dort Kontrollen machen. Das ist eine Einnahmequelle, das ist zuzugeben, die jedes Jahr 100 Millionen Franken einträgt.

Das ist aber der ordentliche Weg, während wir hier von ganz ausserordentlichen Tatbeständen sprechen. Wir glauben, dass sich das System insgesamt bewährt hat; das zeigen auch die Resultate. Es ist personell aufgestockt worden, und wir glauben deshalb, dass hier keine weiteren Veränderungen erforderlich sind.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, diese Motion abzulehnen.