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Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2006-05-10

Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-05-10

Wortprotokoll

Zuerst eine konkrete Bemerkung zum Thema Grundversorgung: Es trifft zu, dass die Grundversorgung im Fernmeldegesetz und in der dazugehörigen Verordnung geregelt ist. Bis heute erbringt die Swisscom diese Grundversorgung, und zwar ohne die im Fernmeldegesetz ermöglichte Abgeltung. Sie ist als Einzige in der Lage dazu, weil nur sie im ganzen Land mit Leuten und mit Infrastruktur präsent ist und weil sie nicht nur dem Shareholder Value, sondern auch dem Service public verpflichtet ist. Die Aktienmehrheit des Bundes macht's möglich.

Was würde nach einer Privatisierung der Swisscom geschehen? Zunächst ist klar, dass eine privatisierte Swisscom, auch wenn sie den Namen vielleicht behielte, eher über kurz als über lang ausländisch beherrscht wäre. Selbstverständlich würde sie sich auch dann um die Grundversorgung bewerben, aber nicht zum Nulltarif. Unrentable Leistungen könnte sie gegenüber ihren Shareholdern nicht verantworten. Je fortschrittlicher und je umfassender die Grundversorgung definiert wird, desto aufwendiger und teurer wird selbstverständlich ihre Erbringung und desto höher sind die ungedeckten Kosten. Damit ist das Dilemma offensichtlich.

Der Bundesrat hat die Wahl: Entweder er schreibt eine nur rudimentäre, billige Grundversorgung vor, womit die Disparitäten zwischen den Regionen grösser würden, oder er definiert eine umfassende, fortschrittliche, dynamische Grundversorgung, womit er ungedeckte Kosten abgelten müsste. So ist es im Fernmeldegesetz, Herr Theiler, übrigens explizit vorgesehen. Damit würden entweder die Mitbewerber oder die Bundeskasse belastet. Beide Möglichkeiten sind bedeutend schlechter als die heutige Situation mit einer starken Swisscom in Bundeshand, wo Ausschreibung, Vergabe und Umsetzung der Grundversorgung völlig unproblematisch sind.

Nun noch zwei oder drei grundsätzliche Bemerkungen: Halten wir uns die jüngste Swisscom-Geschichte vor Augen: Ich sehe zwei Phasen. Vor dem 23. November 2005 gab es eine stabile Situation: Die Swisscom konnte sich im Rahmen der strategischen Ziele frei bewegen, sie hat grosse Dividenden ausgeschüttet, gute Leistungen erbracht, es gab keine Probleme; es gab regelmässig offene Aussprachen zwischen der Swisscom und den zuständigen Departementen.

Sie hatte einen ausgezeichneten CEO; keine nennenswerten Probleme. Am 23. November 2005 eine Hauruck-Übung des Bundesrates, alles auf den Kopf gestellt, ohne Konzept, weder inhaltlich noch kommunikativ. Die Swisscom wurde damit destabilisiert, der CEO vergrault. Es gab eine allgemeine Verunsicherung. Und jetzt kommt - das finde ich noch beachtlich - als Hauptargument für die Privatisierung die Aussage, die Politik sei nicht fähig, sich mit der strategischen Ausrichtung der Swisscom zu befassen. Dieses Argument kommt vom gleichen Bundesrat, der ohne Not dieses Chaos veranstaltet hat.

Ein anderer Widerspruch: Der Bundesrat will ein kerngesundes schweizerisches Unternehmen der Top-Klasse ins Ausland verscherbeln. Gleichzeitig versucht er mit raumplanerischen Tricks und Steuergeschenken, die Filiale eines ausländischen Konzerns wegen der Arbeitsplätze in die Schweiz zu locken - erfolglos, Stichwort Galmiz.

Diesem Spuk müssen wir rasch ein Ende bereiten, damit die Unsicherheit ein Ende nimmt, damit die Swisscom weiss, wem sie gehört. Das denkbar stabilste und sicherste Aktionariat ist eine Aktienmehrheit des Bundes - wenn der Bundesrat von seinen Irrläufen absieht. Deshalb tun wir mehr und Besseres zum Wohle unseres Landes, wenn wir die überforderte rechte Bundesratsmehrheit korrigieren und ersetzen, als wenn wir die Swisscom ins Ausland verscherbeln und damit viel Schaden anrichten.

Mit meiner Fraktion bitte ich um Nichteintreten.