Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-05-10
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-05-10
Wortprotokoll
Ich darf eingangs den beiden Referierenden aus der Kommission und dem Sprecher der Minderheit für die Präsentation der Vorlage danken. Ich darf zweitens Ihnen für diese Debatte des heutigen Morgens danken: Es war eine Auslegeordnung in der Art, wie sie erwartet wurde.
Wir sind uns alle einig - Parlament, Bundesrat und das Unternehmen -, dass die Telekommunikationsbranche in unserem Land eine Schlüsselbranche ist. Die Swisscom ist ein Teil dieser strategischen Branche, und zwar ein wichtiger Teil. Deshalb teilen wir gemeinsam die Sorge um die bestmögliche Form, in welcher dieses Unternehmen an der Schlüsselbranche Telekommunikation teilhaben und zu dieser beitragen kann.
Von diesem Punkt an beginnen sich allerdings die Geister zu scheiden. Der Botschaft des Bundesrates können die Argumente entnommen werden, mit denen der Bundesrat zum Schluss gekommen ist, dass eine Privatisierung dieses Unternehmens für das Unternehmen, für die Branche und für die Volkswirtschaft die beste Lösung ist. In dieser Botschaft des Bundesrates haben wir Ihnen auch aufgezeigt, was die Teilnehmenden in der Vernehmlassung für Auffassungen vertreten haben. Wir haben Ihnen aufgezeigt, mit welchen flankierenden Massnahmen eine solche Privatisierung allenfalls stattfinden könnte.
Das Ergebnis der Vernehmlassung und der Beurteilung durch den Bundesrat ist eine Privatisierung, und das ist das, was wir Ihnen heute beantragen.
In Ihrer Debatte sind vier Hauptfragen diskutiert worden. Die erste ist die Diskussion um ordnungspolitische Bekenntnisse. An diesem Punkt scheiden sich Ihre Geister im Wesentlichen entlang der politischen Parteilinien. In diesem Punkt, glaube ich, haben bereits vor Beginn dieser Debatte ein gewisses Einvernehmen und eine gewisse Strukturierung der Debatte stattgefunden.
Ein zweiter Punkt, der Sie beschäftigt hat, ist die Frage der Grundversorgung. Das ist ein Thema, das auch für den Bundesrat von grösster Bedeutung ist. Die Grundversorgung im Bereich der Telekommunikationsdienstleistungen ist in der Bundesverfassung verankert. Sie findet alsbald im Fernmeldegesetz ihre Verwirklichung und wird letztlich auf der Stufe der Fernmeldeverordnung auf das Praktische, auf das Bodennahe hin umgesetzt. Genau diese Kaskade von Vorschriften sollte nach Meinung des Bundesrates heute und in Zukunft Ihr Schlüsselbeitrag zur Aufrechterhaltung dieser Grundversorgung sein. Da sollten Sie ansetzen, an dieser Gesetzgebung müssen Sie arbeiten. Sie müssen sagen, was Sie wollen. Sie müssen den Takt angeben, und dann müssen Unternehmen - und davon ist die Swisscom eines - Ihren Willen umsetzen.
Ein dritter Punkt, der hier zu Debatten führte, ist die Frage des Aktionariates. Der Bundesrat will nicht, dass dieses Unternehmen gewissermassen zur Beute eines Finanzhais wird. Sondern der Bundesrat will ein Aktionariat aufbauen, das willens ist, dieses Unternehmen auch in eine Zukunft zu führen. Wie das geschehen kann, das hat der Börsengang dargelegt, der im Jahr 1998 stattgefunden hat. Damals hiess es nämlich, dass ein solches Aktionariat einerseits den Streubesitz, andererseits den Einschluss von institutionellen Anlegern und drittens aber auch von Fonds beinhalten kann. Es ist heute schon so, dass ein Teil der Aktien im Besitz von Mitkonkurrenten ist.
Das haben viele vielleicht noch gar nicht realisiert.
Ein vierter Punkt hat Sie heute Morgen beschäftigt: die sicherheitspolitische Ausgangslage. Da darf ich Ihnen sagen, dass die Infrastrukturentflechtung zwischen Swisscom und unserer Armee ohnehin im Gang ist; und sie ist auch [PAGE 647] erforderlich. Denn die Bedürfnisse dieser beiden Organe gehen je länger, je mehr auseinander. Unabhängig davon, ob wir diese Privatisierung vornehmen oder nicht, muss diese Entflechtung weitergeführt und zu Ende geführt werden. Dass das im einen oder anderen Fall nicht ganz ohne Kredite ausgehen wird, wissen wir.
Worum ging und geht es dem Bundesrat? Dank seiner Intervention hat er im November des letzten Jahres vitale Interessen des Bundes wahrnehmen können; es waren deren vier. Das erste Interesse bestand darin, eine Milliardeninvestition in ein ausländisches Festnetz zu verhindern und all die damit verbundenen Risiken und Unsicherheiten zu eliminieren. Eine zweite Zielsetzung bestand darin, nichtbetriebsnotwendige Mittel an die Aktionäre und damit an die Eigner der Swisscom zurückzuführen. Drittens hat der Bundesrat gemeinsam mit dem Verwaltungsrat der Swisscom die Unternehmensstrategie angepasst, eine Strategie, die heute in vollem Einvernehmen zwischen Verwaltungsrat und Management einerseits und dem Bundesrat andererseits spielt. Der Bundesrat hält, das ist der vierte Punkt, an seinem Antrag auf eine Privatisierung der Swisscom fest, weil er überzeugt ist, dass eine eigenständige Swisscom für Land und Unternehmen die beste Lösung ist.
Sie werden in wenigen Minuten darüber abstimmen. Diejenigen, die auf dieses Geschäft nicht eintreten wollen, nehmen mit ihrem Nichteintretensentscheid einige Konsequenzen in Kauf.
1. Sie nehmen in Kauf, dass alle gestellten Fragen zu den Rollen- und Interessenkonflikten des Bundes als Gesetzgeber, als Regulator, als Mehrheitsaktionär und als Grosskunde unbeantwortet bleiben.
2. Wer nicht eintritt, verschliesst die Augen vor den Erfahrungen, vor allem angesichts der Entwicklungen der Kommunikationsbranche bei uns und im angrenzenden europäischen Raum. Die Branche strukturiert sich. Sie diversifiziert auch in Nichtmonopolbereiche. Dadurch entstehen sogar noch neue, zusätzliche Interessenkonflikte.
3. Die Chancen des Bundes, die Grundversorgung zuerst als unbefangener und als kluger Auftraggeber und dann als strenger Regulator einem starken Unternehmen in einem gesunden Wettbewerb zu übertragen, schwinden von Jahr zu Jahr. Je länger Sie dieses Problem nicht angehen wollen, desto eher wird uns die Zeit davonlaufen.
4. Die Swisscom ist eine bedeutende Beteiligung, als Finanzvermögen entstanden, ursprünglich vor allem auch mit Steuergeldern. Die Beteiligung ist heute auf Gedeih und Verderb mit der Entwicklung eines Unternehmens verbunden. Der Bund ist in dieser Hinsicht kaum der richtige Mehrheitsaktionär, weil das Unternehmen andere Ziele hat als der Bund.
5. Die Swisscom ist ein Unternehmen, das weiterhin gute Aussichten hat, jetzt noch handeln kann. Der Markt ist technologisch anspruchsvoll. Er ist schnelllebig. Deshalb sollte dieses Unternehmen eigenständig werden, und es sollte von allen politischen Fesseln befreit werden.
Ich ersuche Sie zusammen mit dem Bundesrat, auf dieses Geschäft einzutreten und es anschliessend zu behandeln - mit dem Ziel, für unser Land, für das Unternehmen und für den Bund die beste Lösung zu finden.