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Studer Heiner · Nationalrat · 2000-09-27

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2000-09-27

Wortprotokoll

Ich stelle Ihnen den Antrag, diese Vorlage an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen Religionsartikel auszuarbeiten. Die Begründung, die ich Ihnen jetzt darlege, entspricht der Auffassung der Evangelischen Volkspartei, damit Sie auch wissen, vor welchem Hintergrund ich Ihnen das vortrage.

Mit diesem Antrag wird nicht ein Umweg gesucht, den Bistumsartikel aufheben zu können - wie das in den früheren Debatten offensichtlich auch schon in der Kommission gesagt wurde und auch in der Motion des Ständerates zum Ausdruck kommt -, sondern man kann diesen Bistumsartikel von der Sache her aufheben.

In unserer nachgeführten Bundesverfassung haben wir zum ganzen Themenbereich ausschliesslich Fragen der Zuständigkeit und der Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche [PAGE 1034] und Staat. Die Zuständigkeit liegt bei den Kantonen, und dort soll sie bleiben. Dann haben wir in Artikel 72 noch einen Absatz 2, laut dem Bund und Kantone eingreifen können, wenn die öffentliche Ordnung gestört ist. Im Grundgesetz unseres Bundesstaates steht aber rein gar nichts zu einer grundlegenden Fragestellung. Es geht hier nicht darum, in die Kompetenzen der Kantone einzugreifen, sondern es geht aus unserer Sicht darum, etwas Positives in das Grundgesetz einzubringen. Ich bin aufgrund meiner Kontakte auch davon überzeugt - ich war in früheren Jahren im Vorstand des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes und hatte auch viele Sitzungen mit der Bischofskonferenz; ich bin auch mit dem Freikirchenverband verbunden -, dass im Falle der Zustimmung zu meinem Antrag die drei Gremien ermuntert werden könnten, eine gemeinsame Formulierung eines Artikels zu unterbreiten. Ich bin überzeugt, dass es diesen drei Gremien möglich wäre, vielleicht zwei, drei Varianten vorzulegen.

Wir sind also nicht der Meinung, die schon im schriftlichen Bericht ausgedrückt wurde, dass dieser Versuch, einen Religionsartikel auszuarbeiten, gefährlich wäre. Es wäre ein heikles Unterfangen, ganz gewiss, aber wir haben viele heikle Fragen in diesem Staat. Meistens geht es um handfeste materielle Dinge, und es würde uns gut tun, auch einmal um eine inhaltliche Frage zu ringen und eine Lösung zu finden.

Es geht uns nicht um eine konfessionelle Frage, weil heute die Debatten tatsächlich eher innerkatholisch sind und sich nicht um das katholisch-evangelische Verhältnis drehen.

Werfen wir einen Blick zurück: Im Jahre 1973, als es um die Aufhebung des Jesuiten- und des Klosterartikels ging, war ich als junger Politiker vor allem auch in ganz reformierten Gegenden häufig unterwegs und versuchte, die Leute zu motivieren, diesen Ausnahmeartikel abzuschaffen. Im Kommissionsbericht steht, das sei problemlos gegangen. Im Vorfeld dieser Abstimmung, in der ich mich wirklich engagiert habe, ging es aber sehr heiss zu. Ich bin nicht ganz sicher, ob sich hier die Lage beruhigt hat.

Es ist richtig, dass die damaligen wirklichen Ausnahmeartikel aufgehoben wurden. Wenn wir nun noch den Genehmigungsvorbehalt für die Errichtung von Bistümern aufheben, sollten wir meines Erachtens die einmalige Chance nutzen, ein positives - ich sage ausdrücklich: ein positives - Gegenstück zu schaffen.

Wir wollen uns auch nicht durch das neue Dokument "Dominus Jesus" von Rom belasten lassen. Im einen Teil ist es ausgezeichnet, weil es seelsorgerisch klar auf Jesus als einziges Zentrum hinweist; das ist sehr evangelisch und überhaupt nicht katholisch. Aber der zweite Teil, wonach das Heil nur durch die katholische Kirche erfolge, ist das, was auf der andern Seite nicht nur als belastend empfunden werden kann, sondern muss. Aber das sind innerkirchliche Fragen, die nicht uns bewegen müssen. Aber es gäbe eine Chance, durch einen knappen, profilierten Religionsartikel ein positives Gespräch in Gang zu bringen. Das ist der Grund für meinen Rückweisungsantrag.