Bezzola Duri · Nationalrat · 2006-05-10
Bezzola Duri · Nationalrat · Graubünden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-05-10
Wortprotokoll
Ich glaube, die Diskussion von heute Vormittag hat gezeigt, was für eine Bedeutung die Grundversorgung für unser Land hat. Es ist deshalb wichtig, dass man für die Zukunft die Grundversorgung [PAGE 653] mit Rücksicht auf die neuen Technologien neu definiert. Die von Ständerat Theo Maissen eingereichte Motion verlangt vom Bundesrat, dass er die Versorgung mit Breitbanddiensten in den Umfang der Grundversorgung aufnimmt. Herr Maissen begründet seinen Vorstoss insbesondere damit, dass moderne Informationstechnologien für peripher gelegene Räume und die Berggebiete grosse Chancen bieten. Diese Chancen bestehen vor allem darin, dass Zeit und Raum durch Datentransfers mittels neuer Kommunikationstechnologien weitgehend überwunden werden können. Standortnachteile des ländlichen Raumes sowie der Berggebiete können so mindestens teilweise kompensiert werden. Von Bedeutung ist dabei, dass diese Gebiete nicht erst mit einer grösseren zeitlichen Verzögerung in den Genuss neuer Technologien kommen, sondern möglichst frühzeitig, weil sonst ein Standortnachteil bestehen bleibt und sich die Disparitäten verschärfen.
Das heutige Grundkonzept für die Grundversorgungskonzession ist rückwärtsorientiert: Zusätzliche Dienste werden erst dann in die Grundversorgung aufgenommen, wenn sie schon relativ stark verbreitet sind. Dies war beispielsweise bei der Grundversorgungskonzession 2003-2007 der Fall, als ISDN-Anschlüsse in die Grundversorgung aufgenommen wurden. Inzwischen genügen ISDN-Übertragungsraten wegen der rasch gestiegenen Bedürfnisse nicht mehr.
Die Motion Maissen ist richtigerweise technologieneutral formuliert; sie schreibt nicht vor, welche Technologien für die Bereitstellung der Breitbandkommunikation verwendet werden sollen. Gemäss Aussagen des Bundesrates können derzeit theoretisch rund 98 Prozent der Bevölkerung von einem Zugang zu ADSL profitieren. Die Erschliessung von Breitbanddiensten für die verbleibenden 2 Prozent der Bevölkerung kostet gemäss Schätzungen des Bundesrates zwischen 300 und 900 Millionen Franken. Die Kosten sind stark von der gewählten Technologie abhängig. Die Erschliessung von Breitbanddiensten mit neuen Technologien wie Wimax, drahtlose Übertragung, ist in topografisch schwierigem Gelände beispielsweise wesentlich kostengünstiger als die Erschliessung mit Glasfaserkabeln.
Die Kosten für die verbleibende Erschliessung müssen von der zukünftigen Grundversorgungskonzessionärin getragen werden und gehen nicht zulasten des Bundes. Die Annahme der Motion hat also für den Bund keine Kostenfolgen, sie setzt aber ein deutliches Zeichen in Richtung einer guten und qualitativ hochstehenden Grundversorgung. Die Motion Maissen verlangt ferner, dass flankierend zur Erweiterung des Grundversorgungskataloges die KMU als potenzielle Nutzer über eine Kampagne für die Chancen und Möglichkeiten der Breitbandkommunikation sensibilisiert werden sollen. Die bestehende Grundversorgungskonzession läuft Ende 2007 aus. Im Hinblick auf die Ausschreibung der Grundversorgungskonzession für die Zeitperiode ab dem 1. Januar 2008 ist deshalb der bestehende Umfang der Grundversorgung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Der Bundesrat hat inzwischen, am 22. Februar dieses Jahres, eine Vernehmlassung zur Revision der Fernmeldedienstverordnung betreffend die Grundversorgung eröffnet. Darin schlägt der Bundesrat ebenfalls die Aufnahme der Breitbandkommunikation in den Katalog der Grundversorgung vor. Die Vernehmlassung läuft noch bis Ende Mai. Selbst der Dachverband der Wirtschaft, Economiesuisse, hat anlässlich des Hearings der KVF dieses Rates zur Privatisierung der Swisscom klar zu Protokoll gegeben, dass er eine Ausweitung der Grundversorgung befürwortet - das erwähne ich hier ganz speziell gerne.
Der Bundesrat beantragt in seiner Stellungnahme vom 1. März 2006 Annahme der Motion; der Ständerat hat die Motion am 9. März 2006 diskussionslos angenommen; Ihre vorberatende Kommission empfiehlt mit 19 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion ebenfalls anzunehmen.