Genner Ruth · Nationalrat · 2006-05-10
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2006-05-10
Wortprotokoll
Ich möchte mich stark machen für einen Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums. Es handelt sich hier um eine massive Vereinfachung im Steuersystem, und ich bestreite, was mein Vorredner gesagt hat, dass das mit grossen Schwierigkeiten verbunden sei. Ich möchte Ihnen sagen, warum.
Es geht nämlich darum, dass wir auf der Einnahmenseite bei der Berechnung der Steuerdaten eine grosse Erleichterung haben, weil wir keinen Eigenmietwert mehr berechnen müssen. Sie wissen, dass die Berechnung des Eigenmietwertes immer Anlass zu unendlichen Streitereien gibt. Es gibt auch schweizweit unterschiedliche Prozentsätze, wie die Liegenschaft oder das Wohneigentum besteuert wird, und in diesem Sinne besteht eine Ungerechtigkeit zwischen den einzelnen Kantonen. Dieser Eigenmietwert würde also bei der Berechnung der Einnahmenseite bei den Steuern wegfallen.
Das zweite Element, das wegfällt, betrifft die Abzüge. Dort gibt es sogar verschiedene Posten. Der erste wichtige Posten sind die Hypothekarzinsen. Hypothekarzinsen, wie sie heute ausgestaltet sind, sind ein Anreiz zum Schuldenmachen. Sie wissen das: Wenn Sie bei den Banken vorbeigehen, um eine Hypothek auf ein Haus oder auf eine Wohnung aufzunehmen, bekommen Sie recht gute Angebote, und es wird Ihnen gesagt, Sie sollten doch das Haus soundso hoch belehnen und allenfalls mit dem Geld sonst irgendwo etwas "arbeiten". Es ist also ein Anreiz zum Schuldenmachen; das kann uns eigentlich auch volkswirtschaftlich nicht egal sein.
Der zweite Punkt - das ist das wesentliche unterschiedliche Element zum Steuerpaket - ist, dass Unterhaltskosten generell entfallen. Wir wissen, dass Hauseigentümer Unterhaltsaufwand abziehen können, entweder mit einer Pauschale oder eben die gesamten Kosten, sei das der [PAGE 662] Verwaltungsaufwand, sei das der Gärtner, der Maler usw.; das kann alles abgezogen werden. Das ist letztlich auch die grosse Differenz zu den Mietern, die nie irgendeinen Abzug geltend machen können.
Auch diese Aufwände beim Steueramt zu kontrollieren ist enorm aufwendig. Das Steueramt hätte also eine enorme Erleichterung, wenn auch diese Seite der Abzüge wegfallen würde.
Es gibt daher fünf Gründe, warum ich für diese Vereinfachung und in diesem Sinne für den Systemwechsel plädiere:
1. Ein Grund ist, dass der Systemwechsel die Bundeskasse nicht belasten, sondern im Gegenteil zu Mehreinnahmen führen würde. Die Steuerverwaltung hat uns im November 2004 gesagt, dass die direkte Bundessteuer einen jährlichen Mehrertrag von 120 bis 150 Millionen Franken ergeben würde - und das ist allein die Bundesebene. Wir müssen also davon ausgehen, dass diese Beträge letztlich Subventionsbeträge an die Hauseigentümer darstellen, und ich weiss eigentlich nicht, aus welchem Grund wir unserer Staatskasse das zumuten.
2. Es geht hier darum, mit dem Systemwechsel mehr Klarheit und mehr Transparenz zu schaffen, auch bei den Vermögensverhältnissen, weil Sie wie gesagt ein Haus belehnen können und entsprechend nachher dieses Geld, das Sie aus der Hypothek herausholen, für andere Zwecke einsetzen und so ihr Vermögen förmlich verschachteln können. Wir wollen hier Transparenz, auch für die Steuern.
3. Es geht um die administrative Vereinfachung bei den Steuerämtern. Wie ich bereits gesagt habe, ist die grosse Arbeit, überhaupt den Eigenmietwert zu berechnen und die Abzüge alle nachzukontrollieren, sehr aufwendig.
4. Wenn wir diesen Systemwechsel vornehmen, und zwar in dieser reinen Form, dann kommen wir den Kantonen entgegen. Die Kantone haben sich vor der Formulierung des Steuerpaketes klar dafür ausgesprochen, dass sie einen reinen Systemwechsel wollen. Das, was hier vorliegt, ist genau das, was die Kantone damals gefordert haben.
5. Mit einem reinen Systemwechsel würden wir auch landesweit eine Gerechtigkeit schaffen, weil wir dann eben nicht mehr diese unterschiedlichen Besteuerungen des Eigenmietwertes hätten.
Ich möchte Sie bitten, diesem einfachen Antrag Folge zu leisten und in diesem Sinne auch dem Bundesrat Beine zu machen, der dieses wichtige Anliegen im Moment nicht aufgreifen will.