Fetz Anita · Ständerat · 2006-03-06
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-06
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir noch ein kurzes Wort. In meiner Funktion als WBK-Präsidentin bitte ich Sie auch, den Antrag der WAK zu unterstützen, und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Wir können in der Bildungspolitik nicht immer nur sagen, unser Berufsbildungssystem sei ganz toll. Es ist tatsächlich toll, wir können stolz darauf sein, wir können auch im internationalen Vergleich stolz darauf sein. Mit ein Grund dafür - das haben Fachleute herausgefunden -, dass wir eine im internationalen Vergleich doch immer noch geringe Jugendarbeitslosigkeit haben, ist unter anderem auch unser praktisches Lehrlings- und Berufsausbildungswesen. Das Problem ist einfach: Man braucht Lehrstellen. Deshalb ist es richtig, das Kriterium Lehrlingsausbildung einzuführen. Es ist ein klares, ein fassbares Kriterium, das überprüft werden kann. Ich bitte diejenigen, die noch nicht ganz überzeugt sind, auch den entsprechenden Brief des baselstädtischen Gewerbeverbandes zu lesen. Dort wird klar ausgeführt, dass gerade das Gewerbe, dass gerade jene Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, sich dieses Vergabekriterium für öffentliche Aufträge wünschen.
Ein Wort noch zu Kollege Schweiger: Natürlich könnte man es noch besser und juristisch noch toller formulieren, aber es ist klar, was gemeint ist. Es ist klar, dass es ein Vergabekriterium ist (Unruhe) - es ist ein Vergabekriterium, wenn die Offerten gleich sind. Wie schon gesagt worden ist: Der Bundesrat bringt uns ja die gesetzliche Vorlage; dann können Sie auch das nochmals genau überprüfen.
Zu guter Letzt aber noch ein Wort zum Bundesrat, der die Ablehnung der Motion beantragt und - so nehme ich an - auch den Antrag der WAK ablehnt, was ich überhaupt nicht überzeugend finde. Das gilt übrigens auch für die Begründung in der Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht der WAK, das Kriterium der Lehrlingsausbildung würde den WTO-Bestimmungen widersprechen. Dass dies zutrifft, wage ich hier stark zu bezweifeln. Andere Länder haben keine vergleichbaren Berufsausbildungen, deshalb ist es ganz bestimmt WTO-kompatibel. In anderen Bereichen, in denen die Systeme auch nicht bis auf den letzten Punkt vergleichbar sind, wird das auch als WTO-kompatibel angeschaut. Gerade im Bereich Lehrlingsausbildung darf man die WTO-Auflagen nicht als Killerargument anführen, sonst müssen wir nämlich mittelfristig überhaupt weg von unserem einzigartigen dualen Berufsbildungssystem, denn es ist in dieser Form international nicht kompatibel. Ich bin aber der Meinung, es lohne sich, dafür zu kämpfen, auch international. Dieses Kriterium würde ganz sicher auch anerkannt werden. Es ist auch ganz sicher WTO-kompatibel.
In diesem Sinn bitte ich Sie also, dem Antrag der WAK zuzustimmen.