Frick Bruno · Ständerat · 2006-03-06
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-06
Wortprotokoll
Bier ist vieles: Durstlöscher, Nahrungsmittel, Stimmungsmacher, Volksgetränk und Steuersubstrat. Letzteres macht, dass sich die Bundesversammlung alle paar Jahrzehnte, letztmals war es Ende der Fünfzigerjahre, in den Ratssälen eingehend dem Bier hingibt.
Doch zuerst etwas Geschichte: Bier wird in der Schweiz seit dem Jahr 1935 besteuert. Um das finanzielle Gleichgewicht des Bundeshaushaltes wiederherzustellen, beschloss die Bundesversammlung eine allgemeine Getränkesteuer. Schon drei Jahre später wurde sie mit Ausnahme der Biersteuer wieder abgeschafft. Nicht etwa, weil der Bundeshaushalt bereits wieder im Gleichgewicht gewesen wäre, sondern weil die Vertreter des Weinbaus, der Landwirtschaft und des Apfelweins schon damals eine sehr gewichtige Lobby waren. Seither wird von den vergorenen Getränken allein das Bier besteuert. Weine aus Trauben und Obst sind steuerfrei.
Seit 1959 hatte die Biersteuer in Artikel 41ter auch ihre verfassungsmässige Grundlage. Sie legte die gesamte steuerliche Belastung auf 17,7 Prozent des Durchschnittspreises fest. Seit der Totalrevision der Bundesverfassung ist Artikel 131 die neue Rechtsgrundlage in Verbindung mit Ziffer 15 der Übergangsbestimmungen. Heute ist es Sache des Bundesgesetzes, die Steuer in allen Punkten näher zu bestimmen; verfassungsmässige Vorgaben sind entfallen. Diesem Erfordernis kommt die Vorlage des Bundesrates nach.
Der Bierkonsum in der Schweiz ist rückläufig. Nach Höhepunkten in den Jahren 1970 und 1990 mit nahezu 5 [PAGE 4] Millionen Hektolitern jährlich ist er in den letzten 15 Jahren um rund 15 Prozent auf noch 4,3 Millionen Hektoliter gesunken. Davon sind rund 80 Prozent Schweizer Biere und 20 Prozent Importe. Entsprechend wird in der Schweiz angesichts der Bevölkerungsentwicklung auch pro Kopf erheblich weniger getrunken. Tranken die Schweizerin und der Schweizer im Jahre 1971 durchschnittlich noch 77,7 Liter Bier pro Jahr oder gut 2 Deziliter täglich, so ist ihr Durst auf Bier mittlerweile auf 57,3 Liter pro Jahr oder 1,5 Deziliter täglich zurückgegangen.
Das ist ein Rückgang von immerhin 26 Prozent. Kompensiert haben ihn andere alkoholische Getränke, weil der Konsum aller Alkoholika nicht in diesem Mass gesunken ist. Sie sehen, Bier- und Brauwirtschaft befinden sich in der Schweiz in der Defensive, ganz abgesehen davon, dass der Anteil der Importbiere ständig wächst.
Die Besteuerung der alkoholischen Getränke ist vielfältig. Von den vergorenen Getränken wird nur das Bier besteuert, nicht aber der Wein und der vergorene Most, obwohl die konsumierte Alkoholmenge bei diesen Produkten grösser ist. Für die gebrannten Wasser erhebt der Bund eine separate Steuer. In den Neunzigerjahren haben wir diese massiv auf das übrige europäische Mass gesenkt. Korrigiert haben wir diese massive Steuersenkung vor drei Jahren lediglich für die süssen Mischgetränke, die sogenannten Alcopops. Dort haben wir die Steuer wieder vervierfacht.
Lassen Sie mich in Kürze den Charakter des Biersteuergesetzes darlegen. Es ist ein reines Fiskalgesetz; es erhebt eine Steuer, die dem Bund ohne jede Zweckbindung zufliesst, allein mit dem Zweck, die Bundeskasse zu nähren. Es enthält - das ist wichtig zu sehen - keinerlei Elemente der Alkoholprävention, der Werbung, des Lebensmittelrechtes usw. Das wiederum führt breite Kreise dazu, die Abschaffung der Biersteuer zu verlangen, weil sie in ungerechter Weise die Produktion eines einzigen vergorenen Getränkes benachteilige und insbesondere den Wein begünstige.
Der Bundesrat will die Biersteuer auf eine neue Grundlage stellen. Die Besteuerung erfolgt nicht mehr einheitlich, sondern neu nach dem Stärkegrad des Bieres. Sie soll gesamthaft haushaltneutral sein und jährlich weiterhin 102 Millionen Franken eintragen. Importbiere und Schweizer Biere werden gleich behandelt. Die Grundzüge dieser Eckwerte unterstützt die Kommission, ebenso unterstützt sie den Steuerrabatt für kleine und mittlere Brauereien. Diese erhalten je nach Produktionsmenge einen Rabatt, wenn sie weniger als 55 000 Hektoliter pro Jahr herstellen. Der Steuerrabatt steigert sich von 1 Prozent für eine Produktion von 54 000 Hektolitern bis zu 60 Prozent, wenn die Produktion 15 000 Hektoliter und weniger beträgt. Dies ist eine wettbewerbspolitische Konzession an kleinere, unabhängige Unternehmen. Es ist eine ähnliche Lösung, wie das EU-Recht sie vorsieht, aber weniger weitgehend als diese und als sie Deutschland realisiert hat. Deutschlands Rabatt für kleinere und mittlere Brauereien ist grösser. Der Bundesrat hat sich für die steuerliche Strukturpolitik in Übereinstimmung mit der Branche entschieden. Die befragten Rechtsprofessoren halten diese Massnahmen für verfassungskonform, während das Bundesamt für Justiz Bedenken anmeldete.
In all den genannten Punkten unterstützt die Kommission die Vorlage und die Argumente des Bundesrates. Eine andere Meinung vertritt die Mehrheit der Kommission nur bei Artikel 11, wo sie den Steuersatz namentlich für Normal- und Spezialbiere reduziert. Die Mehrheit und die Minderheit Ihrer Kommission werden bei jener Bestimmung die Klingen bzw. die Gläser kreuzen und das Bierduell austragen. Ich verzichte jetzt beim Eintreten, darauf einzugehen.
Eintreten hat die Kommission einhellig beschlossen. In der Gesamtabstimmung sprach sie sich mit 9 zu 2 Stimmen ohne Enthaltung für das Gesetz aus.
Lassen Sie mich abschliessend noch einen Blick darauf werfen, was wir im Gesetz nicht aufgenommen haben.
Zum Ersten: Obwohl in der Kommission mehrfach kritisiert wurde, dass Bier gegenüber den anderen vergorenen Getränken, insbesondere dem Wein, steuerlich ungleich behandelt werde, wurde kein Antrag auf Abschaffung der Biersteuer gestellt. Massgebend war der Umstand, dass wir uns mittlerweile mit dieser Steuer abgefunden haben und der Bund auf ihren Ertrag angewiesen ist. Zum Zweiten sind sich der Bundesrat, die Kommission und die Bundesverwaltung einig, dass die Biersteuer rein fiskalischer Natur ist und dies bleiben soll.
Die Kommission verkennt die Alkoholproblematik in der Schweiz keineswegs. Sie nimmt sie sehr ernst, doch müsste eine Präventions- oder Lenkungsabgabe alle alkoholischen Getränke gleichzeitig betreffen, Wein und gebrannte Wasser ebenso wie das Bier. Es ist sinnwidrig und würde zu keiner Lösung führen, wenn allein auf dem Bier eine Präventions- oder Lenkungsabgabe erhoben würde, während seit einigen Jahren gebrannte Wasser, Schnäpse, Whisky, Cognac usw., steuerlich stark entlastet und Wein und Obstwein sogar vollständig steuerbefreit sind. Die zahlreichen organisierten Zuschriften, welche uns in den vergangenen Wochen konzertiert erreicht haben, nehmen ein echtes Problem auf, schlagen aber keine Lösung vor, die tauglich wäre. Die Kommission ist der Ansicht, dass eine Präventions- oder Lenkungsabgabe es wert ist, geprüft zu werden, aber auf jeden Fall darf das nur unter Einbezug aller alkoholischen Getränke, inklusive des Weines, geschehen.
Ich ersuche Sie, auf die Gesetzesvorlage einzutreten und sich im Rahmen der Detailberatung über den Steuersatz auszusprechen.