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Eberhard Toni · Nationalrat · 2000-09-27

Eberhard Toni · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-27

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion unterstützt einstimmig den Antrag der Mehrheit der SPK, also die ersatzlose Aufhebung des Bistumsartikels in der Bundesverfassung.

Warum unterstützen wir die Aufhebung des Bistumsartikels? Der Bistumsartikel ist die letzte konfessionelle Ausnahmebestimmung in der Bundesverfassung. Sie ist einzig gegen die römisch-katholische Kirche gerichtet und diskriminiert damit eine ganze Bevölkerungsgruppe. Seit 1874 sieht diese Bestimmung vor, dass Bistümer nur mit Genehmigung des Bundes errichtet werden dürfen. Die Aufhebung wurde bereits bei der Beratung der neuen Bundesverfassung diskutiert, dann aber zurückgestellt, weil man die Revision der Bundesverfassung nicht gefährden wollte. Hier in diesem Rat wurde aber von verschiedenen Rednern erklärt, dass mit einer Partialrevision die Frage der Aufhebung des Bistumsartikels möglichst schnell wieder aufgenommen werden solle. Dieses Versprechen gilt es nun einzulösen.

Der Bistumsartikel richtet sich nicht nur gegen die römisch-katholische Kirche, er schränkt auch die Religionsfreiheit ein, insbesondere das Recht auf Selbstorganisation. Die Veränderung der Bistümer ist eine rein innerkirchliche Angelegenheit, über die allein die Kirche entscheiden soll.

Die Folgen der Aufhebung wären, dass die Bundeskompetenz für die Genehmigung der Bistumseinteilung der römisch-katholischen Kirche wegfiele und der Heilige Stuhl - die Kirche - selber für die Errichtung oder die Änderung der Bistumsgrenzen zuständig wäre. Praktisch würde das heissen, dass in Zukunft mit Konkordaten oder Staatsverträgen Veränderungen im Bistumsbereich gelöst würden. Der Papst würde kaum gegen den Willen eines Kantons ein neues Bistum ausrufen; das würde in Verhandlungen mit den betroffenen Kantonen erfolgen. Das geschah auch in den neuen Bundesländern bei unserem deutschen Nachbarn so.

Indem die CVP-Fraktion die ersatzlose Aufhebung des Bistumsartikels unterstützt, unterstützt sie ebenfalls einstimmig den Antrag der SPK, auf einen Religionsartikel zu verzichten, wie er in einer Motion des Ständerates oder im Rückweisungsantrag Studer Heiner verlangt wird.

Die Gründe dafür sind für uns die grossen Probleme, die bei der Erarbeitung eines Religionsartikels entstehen. Es sind vor allem die unterschiedlichen Vorstellungen bezüglich dessen, was zur Religion gehört, und bezüglich der grundsätzlichen Anerkennung der Bedeutung der Religion und ihres öffentlichen Charakters. Es sind weiter die unterschiedlichen Vorstellungen bezüglich der generellen Norm über das Verhältnis des Staates zu den religiösen Gruppierungen sowie Institutionen und bezüglich der Festlegung der Voraussetzungen für die öffentlich-rechtliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften. - Oder müssen alle Religions- und Glaubensgemeinschaften vertreten sein? Wie ist es mit Psycho-Organisationen, Sekten oder neuen religiösen Bewegungen?

Die Erarbeitung eines Religionsartikels in der Bundesverfassung würde mehr Probleme schaffen als lösen. Es würden neue Gräben aufgerissen und weit grössere Emotionen geweckt als bei der ersatzlosen Aufhebung des Bistumsartikels.

Aus all diesen Gründen unterstützt die CVP-Fraktion die ersatzlose Aufhebung dieses Artikels.