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Heberlein Trix · Ständerat · 2006-03-07

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-07

Wortprotokoll

Wir haben ja im letzten Jahr die allgemeine Eintretensdebatte geführt. Heute führen wir, möchte ich sagen, ein Rückzugsgefecht, und zwar gezwungenermassen, weil uns der Rat durch seinen Beschluss dazu verpflichtet hat, eine Vorlage neu zu diskutieren, die zwar halbwegs neu ist - es ist die Vorlage 1bis des Bundesrates.

Wir haben eine Kommissionsmotion verabschiedet, die wieder dazu führen soll - da hat Herr Stähelin Recht -, das Ziel, das wir eigentlich nicht aus den Augen verlieren wollten, auch zu erreichen, und zwar innert nützlicher Frist. Diese Motion wurde bereits einmal verabschiedet, und zwar ohne Gegenstimme und ohne Widerstand des Bundesrates. Bei der letzten Revision des Krankenversicherungsgesetzes, wenn Sie sich vielleicht noch erinnern, war die Jahresfrist nur 2006, und wir müssten eigentlich schon bei dieser Vorlage sein. Sie sehen, wir haben die einheitliche Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen nicht aus den Augen verloren, und ich bin daher auch enttäuscht, dass der Bundesrat diese Motion ablehnt; in der Kommission hatte ich noch ein anderes Gefühl gegenüber den Äusserungen des Bundesrates.

Durch dieses Rückzugsgefecht, das aufgrund des massiven Widerstandes der Kantone geführt werden muss, entstand eine Vorlage, die niemanden wirklich befriedigt, wahrscheinlich zuletzt die Kommissionsmitglieder, die eigentlich einen anderen Entscheid wollten. Zwar wird der Weg zur leistungsabhängigen Finanzierung vorgeschrieben. Kantone und Spitäler sind aber bereits auf diesem Weg, auch ohne unsere Gesetzgebung, und - Sie haben es gehört - sie sind bei der Einführung des Swiss-DRG-Systems ja bereits weit fortgeschritten, und dazu braucht es auch keine Gesetzesrevision.

Wir haben eine paritätische Finanzierung durch Kantone und Versicherer unter Einbezug der Investitionskosten beschlossen - auch diese ist ein wichtiger Schritt. Wir haben die Gleichstellung der Listenspitäler, der öffentlichen und der privaten, in Bezug auf Planung und Finanzierung beschlossen, ebenso die Gleichstellung aller Versicherten mit oder ohne Zusatzversicherung - dies eine Vorgabe aufgrund des auch schon in die Jahre gekommenen bundesgerichtlichen Entscheides, hinter die wir ohnehin nicht zurückgehen können und wollen. Die Rechtsprechung hat uns diesen Weg gewiesen. Wir haben ja jetzt die Stellungnahme der Gesundheitsdirektorenkonferenz gehört, und zu dieser Stellungnahme müssen wir sagen: Auch das wollen sie bei der GDK nicht! Sie haben also die Vorlage, wie wir sie aufgrund Ihrer Vorgaben und nach einlässlicher Anhörung und nach persönlichen Gesprächen der Präsidentin der SGK und des Vizepräsidenten der SGK mit dem Präsidenten der Gesundheitsdirektorenkonferenz zu weihnachtlichen Zeiten erarbeitet hatten, auch noch einmal zurückgewiesen!

Wir müssten eigentlich das ganze Gesetz im Sinne der GDK umschreiben - oder eben doch zum ursprünglichen Antrag zurückkehren, denn dieser wurde etwa gleich zerzaust wie der heutige. Nur eben, dort hatten wir auch den Bundesrat noch nicht auf unserer Seite; das ist zumindest ein Schritt, der gemacht wurde - wir diskutieren über einen Vorschlag des Bundesrates.

Sie haben der Kommission einen Auftrag erteilt, wir haben ihn erfüllt. Sie müssen nun entscheiden, ob wir diesen Weg halbwegs gegangen sind oder nicht und ob Sie diese Vorlage anerkennen.

Wir sind uns dessen bewusst, dass es für Nichtkommissionsmitglieder sehr schwierig ist, alle Entscheide und auch die praktischen Konsequenzen der Ausführungsgesetzgebung nachzuvollziehen, aber auch für die Kommissionsmitglieder ist dies schwierig. Auch da sind wir uns wahrscheinlich nicht alle einig, wie das letztendlich aussehen wird. Einzig unbestritten ist wohl die leistungsabhängige Finanzierung. Im Rahmen der Detailberatungen müssen wir aber noch einige problematische Punkte aufgreifen und, auch zuhanden des Zweitrates, Fragen stellen, die dort nochmals aufgenommen werden müssen. Für mich gehört die Berechnung des Kantonsanteils dazu; wir haben es auch von der Präsidentin gehört. Wir haben hier erstmals einheitliche Zahlen. Nur wollen die Kantone diese nicht anerkennen, weil sie davon ausgehen, dass der Sockelbeitrag, den sie während Jahren eingespart haben, auch zu den Zusatzkosten hinzugezählt werden muss, was uns nicht machbar erscheint.

Ich bitte Sie, diese Vorlage jetzt zu beraten. Der Zweitrat kann dann allenfalls die notwendigen Verbesserungen und Korrekturen vornehmen, auch wenn wir alle eigentlich nicht der Meinung sind, dass wir das Gelbe vom Ei gefunden haben. Aber wir müssen jetzt einen Schritt weiterkommen.

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