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Heberlein Trix · Ständerat · 2006-03-08

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-08

Wortprotokoll

In Ergänzung zu den Ausführungen, die Herr Schwaller jetzt bereits gemacht hat und die auch meiner Meinung entsprechen, obwohl ich mich auch noch gewehrt habe, dass jetzt der Satz, wonach die Privatspitäler bei der Planung angemessen zu berücksichtigen seien, hinausgekippt wird, denke ich, dass mindestens - mindestens! - diese Bestimmung hier beibehalten werden muss.

Sie alle haben - und ich glaube, das haben wir auch zu wenig berücksichtigt, und das muss im Zweitrat nochmals angeschaut werden - die Bestimmung eingefügt, dass nicht mehr bezahlt werden dürfe, als dies in den anderen Spitälern der Fall sei, nämlich 40 Prozent. Dies taten Sie ausgehend von den vielleicht zu Unrecht erteilten Informationen - ich weiss es nicht - und in der Meinung, dass diese Spitäler eben auch für die Grundversicherung zuständig sind. Es hat sich nun aber herausgestellt, dass in den verschiedenen Kantonen die Leistungen auch heute zu einem viel höheren Preis abgegolten werden, also nicht zu den von uns vorgesehenen 40 Prozent, und dass diese Regelung, wenn wir sie so ins Gesetz aufnehmen, auch den Tod der Privatspitäler oder zumindest eine erhebliche Einbusse an Patienten zur Folge haben könnte. Der Zweitrat muss das sicher nochmals anschauen.

Die Kommissionspräsidentin hat aber gleich - und das gehört wirklich auch zusammen - die Bemerkungen zu Artikel 39a gemacht. Die Artikel 39 und 39a gehören zusammen und müssen in Ergänzung zueinander gesehen werden. Daher erlauben Sie mir vielleicht auch einige Bemerkungen zu Artikel 39a und zu den verschiedenen dort aufgeführten Absätzen.

Die rigide Spitalplanung, wie sie jetzt dort mit den Spitallisten festgehalten ist, soll eben auch propagieren, dass die Kantone wirklich ihre Aufgaben erfüllen und dass die einheitlichen Kriterien - und wir haben wirklich mit dem Wort "Kriterien" gearbeitet - dort auch festgehalten werden. Diese einheitlichen Kriterien müssen aber auch die Qualität umfassen, sie müssen die Leistungen und die Preise umfassen. Hier muss es einen gewissen Wettbewerb geben in dem Sinne, wie dies Herr Briner als Zielsetzung ganz am Anfang im Eintretensvotum angekündigt hat: dass man eben auch als Kanton Leistungen mit der besten Qualität einkaufen könnte, eben auch mit dem besten Preis, und dies muss verglichen werden können.

Wenn wir heute bereits hören, dass der Bundesrat Leistungen im Ausland einkaufen möchte - obwohl hier die gesetzliche Grundlage noch fragwürdig ist -, dann ist klar, dass wir diese gleich langen Spiesse auch für unsere inländischen Spitäler zur Verfügung stellen müssen. Spitalleistungen sind ein Markt, auch für ausländische Patienten. Wir dürfen uns nicht unnötig abschotten, und wir dürfen uns durch diese Gesetzgebung den Zugang zu Leistungen, die im Privatbereich Einnahmen bringen werden, nicht bereits jetzt unnötig verbauen.

Diese Überlegungen müssen viel besser einbezogen werden, als es jetzt der Fall ist. Die gesamtschweizerische Planung - dies zu Absatz 3, zur hochspezialisierten Medizin, wie wir sie jetzt benannt haben - braucht eben eine Konzentration, auch aus qualitativen Gründen. Nicht nur die Spezialitäten müssen allenfalls konzentriert werden, sondern auch die Qualität. Das Stichwort ist hier die Menge, die eben notwendig ist, um Leistungen unter qualitativem Gesichtspunkt gut zu erfüllen.

Vielleicht ist hier ein Ausblick auf die Hochschulpolitik angezeigt: Die Planung und Absprache kann in unserem föderativen System ja nur erfolgen, wenn sich die Hochschulen darauf einigen. Bei der Wahl der Nachfolger von Professoren an Universitätskliniken haben wir die unheilige Aufteilung zwischen Gesundheitsdirektoren und Bildungsdirektoren. Wenn ein neuer Professor gewählt wird, wird nicht darauf Rücksicht genommen, ob er hohe Investitionen verursacht, ob ein Forschungsbereich neu aufgebaut wird. Die Konzentration müsste eben auf diesen Gebieten erfolgen. Vielleicht ist das eine Zukunftsperspektive; vielleicht ist es noch weit weg, für eine Kosteneinsparung wäre es aber dringend notwendig. Einfach eine "Spezialität" zu streichen, die bereits morgen Routine ist, bringt nicht sehr viel, sondern es muss ganz klar erreicht werden, dass bei der Neuwahl von Professoren nicht innerhalb eines kurzen Zeitraums in jeder Universitätsklinik eine Kapazität für dieselbe Spezialität gewählt wird, die dann erhebliche Investitionen in Forschung, Innovation und vor allem auch im Hightech-Bereich hervorruft. Dies waren einige Bemerkungen zum Thema Spitalplanung, zum Thema hochspezialisierte Medizin.

Nun noch ein Satz zu Artikel 39a Absatz 4: Die Kriterien für die Erstellung der Listen müssen die Gleichbehandlung der Leistungserbringer beinhalten, und zwar der privaten wie der öffentlichen. Ich erwähne dies nochmals, denn die Streichung des Satzes - dies wurde uns auch vom Bundesrat mehrmals bestätigt - bedeutet nicht, dass die Privatspitäler [PAGE 52] nicht mehr berücksichtigt werden müssen, sondern sie bedeutet, dass die Qualität und der Preis stimmen müssen und dass erst dann über die entsprechenden Infrastrukturen entschieden wird.