Stähelin Philipp · Ständerat · 2006-03-08
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-08
Wortprotokoll
Der Vorschlag zu einem verfeinerten - oder wie immer man sagen will - Risikoausgleich stammt nicht vom Bundesrat. Wir haben diese Thematik in der Kommission aufgegriffen im Zusammenhang mit dem Entscheid, die Spitalfinanzierung hin zum monistischen System zu lenken. Damals waren wir der Auffassung, die ganze Finanzierung gehe über die Krankenkassen an die Leistungserbringer. Deshalb würden hier die Effekte der Risikoselektion stärker zum Spielen kommen. Das war der Ausgangspunkt für uns. Wir haben es heute auch gehört von unserer Kommissionspräsidentin, dass eben der Ausbau des Risikoausgleichs eine wichtige Voraussetzung für den Übergang zum monistischen System darstellt. Das war unser Ausgangspunkt. Heute Morgen haben wir aber entschieden, dass wir diesen Schritt eben gerade nicht machen. Wir haben uns in der Kommission in einer ersten Phase nur darüber ausgesprochen, ob wir hier noch eine weitere, verfeinerte, neue Lösung suchen sollen, ja oder nein. Der Entscheid fiel in der Kommission damals einstimmig: Wir nehmen das Thema auf.
Es wurde wie üblich noch eine Subkommission eingesetzt, beziehungsweise die bestehende Subkommission Spitalfinanzierung ging an das Thema heran. Ich war dort auch Mitglied. Die Arbeit ging einigermassen rasch voran, wir standen ja unter Zeitdruck. Obwohl entsprechende Anträge - auch einer von meiner Seite - vorlagen, haben wir in dieser Subkommission die Möglichkeiten eigentlich nicht sehr umfassend abgeklärt, sondern wir haben uns stark und rasch in die Richtung bewegt, ein weiteres Kriterium oder weitere Kriterien in den Risikoausgleich einzubauen. Insbesondere haben wir eben die andere Möglichkeit, nämlich das Suchen einer Lösung via Hochrisikopool, praktisch umgehend abgesetzt. Dies wurde mit der Begründung getan, in Deutschland habe man damit keine guten Erfahrungen gemacht. Deutschland hat ein völlig anderes Versicherungssystem, und wir haben uns über diese Erfahrungen eigentlich auch nicht weiter unterhalten.
Weshalb greife ich das noch einmal auf? Wir sind in der Kommission zurzeit daran, die parlamentarische Initiative Sommaruga Simonetta 03.469 weiterzubehandeln, welche in ihrer Ziffer 2 fordert, den Risikoausgleich zwischen den Versicherern durch einen Hochkostenpool oder andere Massnahmen zu verbessern.
Ich bin in der Folge - ich sage das klar - bei der Minderheit geblieben, welche dieser Lösung hier nicht zustimmt, und zwar deshalb, weil ich meine, dass diese nun in eine falsche Richtung geht. Dies aus drei Gründen:
1. Wir führen als weiteres Kriterium - neben Geschlecht und Alter, das spielt hier eine Rolle - zusätzlich den Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr ein. Das deckt sich in einem sehr hohen Ausmass mit dem Kriterium Alter, insbesondere natürlich der Aufenthalt in einem Pflegeheim, das ist in einem sehr hohen Ausmass deckungsgleich mit hohem Alter. Da kann man sagen: Doppelt genäht ist ja sicher gut und richtig. Das trifft hier aber nicht zu, sondern die verzerrende Wirkung wird natürlich verstärkt. Das ist aus meiner Sicht ein Grund, weshalb dieser Schritt, der hier vorgeschlagen wird, nicht lösungsorientiert ist.
2. Wir machen damit eine Übung, welche nicht unwesentlich mehr Administration bringen wird. Mehr Administration bedeutet schlussendlich auch höhere Kosten. Man muss sich bewusst sein, dass natürlich der ganze Risikoausgleich unter dem Strich für das Gesundheitswesen nicht weniger Kosten bedeutet, sondern mehr, weil ja auch der Risikoausgleich "verwaltet" werden muss. Diese Lösung hier ist meines Erachtens nicht kostengünstig.
3. Mit Absatz 6 öffnen wir eigentlich eine Blackbox, indem der Bundesrat weitere Kriterien bezeichnen kann, die ein erhöhtes Krankheitsrisiko darstellen. Dies ohne weitere Einschränkungen; der Bundesrat kann weitere Kriterien bezeichnen. Wenn man das quasi ganz extrem auslegt, kann dadurch jegliches Risiko ausgeebnet, ausgeglichen werden. Das kann ja auch nicht der Zweck der Übung sein; dann nehmen wir eigentlich das ganze Wettbewerbselement weg. Auch diese Bestimmung geht in meinen Augen deshalb in eine falsche Richtung. Ich meine, dass auch dieser Vorschlag einen Schritt darstellt, der nicht in jene Richtung geht, die wir suchen wollen, sondern in eine falsche.
Damit sollten wir dem Antrag Escher zustimmen.