Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-09-27
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-09-27
Wortprotokoll
Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass dieses Beispiel mit der Ausschaffungshaft abgewiesene Asylbewerber betrifft. Die Standesinitiative hingegen verlangt den Freiheitsentzug auch bei Personen, deren Asylgesuch noch hängig ist. Genau das ist der entscheidende Unterschied. Man kann Personen, deren Verfahren noch hängig ist, nicht mit einer relativ largen Begründung einsperren. Darum geht es.
Es geht nicht primär darum, dass man bei der Ausschaffungshaft - also bei Personen, die zurückkehren müssen - nichts machen will. Es geht darum, dass die Urheber der Initiative auch Personen einsperren lassen wollen, deren Asylgesuchsverfahren noch hängig ist.