Lexipedia

Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-09-27

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-09-27

Wortprotokoll

Einleitend möchte ich bemerken, dass der Bundesrat zur Standesinitiative Aargau formell noch nicht Stellung nehmen konnte; im Namen des Bundesrates kann ich deshalb nur zur Motion des Ständerates (Loretan Willy) 99.3289 Antrag stellen. Da die beiden Vorstösse aber gemeinsam behandelt werden und ihre Stossrichtung dieselbe ist, erlaube ich mir, mich zur Standesinitiative ebenfalls zu äussern.

Der Bundesrat lehnt die Motion des Ständerates (Loretan Willy) aus rechtlichen, praktischen, finanziellen und politischen Gründen ab.

Zur Forderung der Wiedereinführung der Internierung: Der Bundesrat hat grosses Verständnis für alle Forderungen, die darauf hinzielen, Gesetzesverstösse zu ahnden und Missbräuche im Asylwesen wirksam zu bekämpfen. Ebenso hat der Bundesrat aber grosse Bedenken bezüglich der Wiedereinführung der Internierung, so, wie sie in der Motion des Ständerates (Loretan Willy) verlangt wird, und bezüglich der Errichtung von Sammelunterkünften, so, wie sie in der Standesinitiative Aargau eben auch vorgesehen sind. Verlangt wird immerhin eine freiheitsentziehende Massnahme, und das ist ein schwerer Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit. Bei jedem solchen Eingriff muss das Verhältnismässigkeitsprinzip gewahrt werden, d. h., die Massnahme muss nicht nur geeignet und erforderlich sein, um das angestrebte Ziel zu erreichen, vielmehr muss im Einzelfall das öffentliche Interesse die Schwere des Eingriffs auch überwiegen. Ausserdem ist eine Ungleichbehandlung von Ausländern und Schweizern nur zulässig, wo der Sachverhalt durch die schweizerische Staatsangehörigkeit wesentlich mitgeprägt wird. Bei den Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht z. B. ist dies der Fall, da Ausländer keinen absoluten Anspruch auf Anwesenheit in der Schweiz haben. Zur Sicherung der Rückführung kann etwa Vorbereitungs- oder Ausschaffungshaft angeordnet werden. Bei den übrigen freiheitsentziehenden Massnahmen muss für Ausländer der gleiche Massstab angewendet werden wie für Schweizer Bürger. Alles andere ist mit dem Diskriminierungsverbot in Artikel 8 der Bundesverfassung nicht vereinbar.

Verschiedene von der Standesinitiative geforderte Massnahmen betreffen Tatbestände, die im Strafgesetzbuch geregelt sind. Dieses ist für Schweizer und Ausländer in gleicher Weise anzuwenden; alles andere würde ein Sonderstrafrecht für Ausländer darstellen und wäre damit verfassungswidrig.

Die früher bestehende Internierung diente primär sicherheitspolizeilichen Zwecken. Sie wurde nur in wenigen Fällen angeordnet: wenn die Anwesenheit eines Ausländers nicht geregelt werden konnte und er die innere oder äussere Sicherheit bzw. die öffentliche Ordnung schwer gefährdete.

Auch die nun geforderte Einführung von geschlossenen Sammelunterkünften ist hauptsächlich sicherheitspolizeilich motiviert. Sie geht aber, was die vom Tatbestand erfassten Handlungen und Unterlassungen anbelangt, viel weiter als die altrechtliche Internierung. Diese ist vor allem wegen der fehlenden Vereinbarkeit mit der EMRK aufgehoben und durch die Bestimmungen im Bundesgesetz über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht ersetzt worden. Die Unvereinbarkeit mit der EMRK ist sowohl vom Bundesgericht als auch von der Europäischen Menschenrechtskommission festgestellt worden.

[PAGE 1046] Nebst diesen rechtlichen Bedenken würden bei einer allfälligen Schaffung von zentral geführten und geschlossenen Sammelunterkünften, wie sie die Standesinitiative fordert, auch praktische Schwierigkeiten auftreten. Frau Aeppli hat bereits darauf hingewiesen. Ich verweise auch auf die Antwort des Bundesrates auf die Einfache Anfrage Aeppli 00.1026, worin der Bundesrat mit mehreren tausend Personen rechnet, die von dieser Standesinitiative betroffen wären. Sie können sich vorstellen, welche Kapazitäten hinsichtlich der Haftplätze zu schaffen wären und welche immensen Kosten dies zur Folge hätte!

Eine Unterbringung in leer stehenden Armeeunterkünften oder Baracken, wie dies verschiedentlich vorgeschlagen wird, käme aus mehreren Gründen nicht infrage. Zum einen entsprechen solche Gebäude und Einrichtungen selten den Sicherheitsstandards. Zum andern hätten die internierten Personen, wie dies zwingend auch für die Ausschaffungshäftlinge gilt, Anspruch auf Spazier- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Deshalb wären auch bei bestehenden Gebäuden umfangreiche und kostspielige Umbauten notwendig, um menschenwürdige und sichere Haftplätze zu schaffen.

Ich möchte noch eine Bemerkung zur Polizeigewalt machen. Die Führung von besonderen Zentren für so genannte renitente Gesuchsteller erfordert zur Sicherstellung von Ruhe und Ordnung die Ausübung von Polizeigewalt. Der Bund verfügt aber weder über eine Rechtsgrundlage noch über Polizeipersonal für diesen Zweck, da die Polizeihoheit gemäss der Bundesverfassung bei den Kantonen liegt. Die Führung solcher Zentren durch den Bund allein wäre somit gar nicht möglich, und die Sicherheit müsste ohnehin durch die Kantone gewährleistet werden.

Es gibt aber bereits bestehende Möglichkeiten. Die kantonalen Behörden haben schon heute die Kompetenz, jedem Gesuchsteller einen Aufenthaltsort zuzuweisen und ihn in einer Kollektivunterkunft unterzubringen. Falls sich besondere Zentren für gewalttätige und renitente Gesuchsteller als notwendig erweisen, können grössere Kantone selbst solche errichten, kleinere können sich zu diesem Zweck zu Konkordaten zusammenschliessen. Allerdings handelt es sich hier um offene Unterkünfte mit speziellem Betreuungs- und Beschäftigungsangebot. Das ist der wesentliche Unterschied zu den geforderten Internierungsanstalten bzw. geschlossenen Sammelunterkünften. Der Bund kann die Kantone unterstützen, indem er die notwendigen Gebäude vorfinanziert, die prioritäre Behandlung der Asylgesuche solcher Personen beim BFF und bei der ARK garantiert sowie im Einzelfall Unterstützung beim Vollzug der Wegweisung leistet.

Nun noch zur Forderung nach einem neuen Ausschaffungshaftgrund nach Ablauf der Ausreisefrist gemäss Ziffer 2 der Standesinitiative: Dem von den Initianten geforderten neuen Ausschaffungshaftgrund wird im Entwurf zum neuen Ausländergesetz, welches sich zurzeit in Vernehmlassung befindet, weitgehend entsprochen. Danach soll Ausschaffungshaft neu auch dann angeordnet werden, wenn die Behörden, wegen der fehlenden Mitwirkung der ausreisepflichtigen Personen, die Reisepapiere selber beschaffen mussten. Die Haftdauer ist auf 20 Tage begrenzt, weil innerhalb dieser Frist in der Regel die Ausreise organisiert und die Wegweisung vollzogen werden kann. Weiter soll gemäss dem Entwurf zum neuen Ausländergesetz die Ausschaffungshaft im Anschluss an bestimmte Nichteintretensentscheide oder bei Verletzung der Mitwirkungspflicht bei der Beschaffung von Reisepapieren angeordnet werden können.

Zur Forderung der Beschaffung der Papiere ausschliesslich durch den Bund gemäss Ziffer 4 der Standesinitiative: Mit der Totalrevision des Asylgesetzes wurde auch die Abteilung Vollzugsunterstützung im BFF ins Leben gerufen. Diese befasst sich unter anderem mit der Beschaffung von Reisepapieren, und zwar zurzeit bei den 53 wichtigsten Herkunfts- und Heimatstaaten. Die Forderung der Initianten ist damit in diesem Punkt bereits erfüllt. Ich verweise auch auf die Stellungnahme zur Motion Eberhard Toni 99.3494 (Rückführung abgewiesener Asylbewerber. Schaffung einer unabhängigen nationalen Organisation).

Es ist mir kein einziger westeuropäischer Staat bekannt, der gegen Ausländerinnen und Ausländer ohne Anwesenheitsberechtigung derart umfassende freiheitsentziehende Massnahmen kennt, wie die Motion des Ständerates (Loretan Willy) und die Standesinitiative Aargau sie verlangen. Letztere wurde im Übrigen gegen den ausdrücklichen Willen der Aargauer Regierung durch den Grossen Rat überwiesen.

Sie alle erleben gegenwärtig die internationale Diskussion um Bankgeheimnis, Fiskaldelikte und Ähnliches. Geben Sie der Standesinitiative Folge, wird unser Land noch mehr im Abseits stehen.

Der Bundesrat, das Parlament und das Volk haben in den letzten Jahren mit dem Bundesgesetz über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht und dem total revidierten Asylgesetz die nötigen Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung und für einen besseren Vollzug beschlossen. Wir setzen es nun gemeinsam mit den Kantonen um; im Vorentwurf des Ausländergesetzes werden zudem weitere Massnahmen vorgeschlagen. Zudem wird ab dem Herbst dieses Jahres wieder eine Teilrevision des Asylgesetzes in Angriff genommen.

Durch Einsperren aller Asylsuchenden und Ausländer, welche die schweizerische Rechtsordnung missbrauchen, löst man die Probleme nicht in einer Art, in der die Schweiz als Rechtsstaat sie zu lösen hat. Die EMRK ist für uns eine Richtschnur, an die sich nicht nur der Bundesrat, sondern auch das Parlament zu halten hat.

Aus all diesen Gründen beantrage ich Ihnen, die Motion des Ständerates (Loretan Willy) abzulehnen und der Standesinitiative Aargau keine Folge zu geben.