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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2006-03-13

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-13

Wortprotokoll

Ich unterstütze eigentlich diese Motion. Wir müssen nicht das Parlamentsgesetz strapazieren, um diese Motion annehmen zu können. Die Forderung heisst doch: eine gesamtschweizerische Koordination oder eine Konzentration. Es sind verschiedene Lösungen, die hier vorgeschlagen werden.

Die Ethikkommissionen haben ihre gesetzliche Grundlage im Heilmittelgesetz. Wir haben den Ethikkommissionen in weiteren Beschlüssen, zum Beispiel im Stammzellenforschungsgesetz, weitere Aufgaben übertragen. Schlussendlich wird auch das Humanforschungsgesetz die Prüfungstätigkeit der Ethikkommissionen nochmals ausdehnen.

Es ist nicht so - das möchte ich betonen -, dass diese verschiedenen Ethikkommissionen ihre Arbeit schlecht machen, das ist nicht der Fall. Aber der Vertreter der Schweizerischen Akademie für medizinische Wissenschaften hat beispielsweise vor unserer Kommission tatsächlich gesagt, dass hier ein Unbehagen vonseiten der Forscher besteht. Im Schreiben der gleichen Akademie vom 3. Januar 2006 steht: "In der Schweiz gibt es auf lokaler, auf kantonaler und auf nationaler Ebene Ethikkommissionen. Diese Vielzahl von Gremien mit gleicher Bezeichnung führt bisweilen zu einer gewissen Verwirrung." Weiter steht - das möchte ich unterstreichen -: "Ein Forscher, der in der ganzen Schweiz eine Studie durchführen will, muss ein Forschungsprojekt im Extremfall also vierzehn Ethikkommissionen unterbreiten, und zwar jeweils in mehrfacher Ausfertigung. Es ist vorstellbar, dass jede einzelne Ethikkommission spezifische Änderungen am Forschungsprojekt verlangt. Zu Recht wird dieser Zustand von Studienleitern als unbefriedigend empfunden. Wohl sieht die Verordnung über klinische Versuche in Artikel 10 ein vereinfachtes Beurteilungsverfahren für Multizenterstudien vor, doch wird dieses bisher von den Ethikkommissionen nicht einheitlich angewendet."

Unbestritten ist somit, dass Handlungsbedarf besteht. Der Motionär fordert eine bessere Koordination unter den verschiedenen Ethikkommissionen. Der Bundesrat hat dieses Anliegen im Entwurf zum Humanforschungsgesetz eigentlich bereits aufgegriffen und schlägt dort zwei Lösungen vor. Die Motion kann somit ohne Probleme angenommen werden; sie kann dann vermutlich im Zusammenhang mit dem Humanforschungsgesetz einmal auch abgeschrieben werden.

Es ist deshalb richtig, wenn wir diese Motion annehmen.