Miesch Christian · Nationalrat · 2006-06-06
Miesch Christian · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-06
Wortprotokoll
Ich spreche über den Nichteintretensantrag der SVP-Fraktion betreffend die Vorlage zur Harmonisierung amtlicher Personenregister. Als erster Schritt Richtung Verwendung der neuen AHV-Versichertennummer als universeller Personenidentifikator ist geplant, das vorliegende neue Registerharmonisierungsgesetz einzuführen. Gleich zu Beginn möchte ich der guten Ordnung halber festhalten, dass die SVP-Fraktion grundsätzlich nichts gegen einheitliche Merkmale bei den Einwohner- und Personenregistern einzuwenden hat. Damit kommen Bund, Kantone und Gemeinden zu einheitlichen und vergleichbaren Datengrundlagen, welche effiziente und gestraffte Geschäftsabläufe ermöglichen. Dazu ist allerdings kein einheitlicher Personenidentifikator erforderlich.
Mit einem Personenidentifikator werden aus den verschiedenen administrativen Registern Angaben über Personen zusammengeführt und verknüpft. Das ist aus der Sicht der SVP entschieden abzulehnen. Vorbehalte gegen eine solche Identifikationsnummer, die notabene sehr weit verbreitet und deshalb keinesfalls anonym sein wird, kommen aber nicht nur von der SVP, sondern auch von den Datenschützern und von den Bürgerinnen und Bürgern. Bereits heute wissen die Gemeinden und Ämter sehr viel über jeden Einzelnen von uns: Einkommen, Vermögen, Bezüge aus der AHV, IV, ALV; Vorstrafen und in wachsender Zahl auch DNA-Profile. All diese einzelnen Informationen aus dem ganzen Lebensbereich einer Person können heute nur unter grösstem Aufwand zu einem Bild zusammengetragen werden, da jeder Kanton, jede Gemeinde eigene Registerverfahren hat und die Personennummerierungen nicht koordiniert sind. Diese Uneinheitlichkeit in Gemeinden und Kantonen muss, wie erwähnt, nicht sein, und das Verfahren kann durchaus harmonisiert und homogenisiert werden. Dass diese Daten aber heute nicht verknüpft werden können, ist nur zu begrüssen, und das sollte auch inskünftig so bleiben.
Ich erinnere Sie daran, dass der Bundesrat in seinem Entwurf, den er 2004 in die Vernehmlassung schickte, noch vorsah, aus Datenschutzgründen verschiedene Personennummern für die Einwohnerregister zu generieren, die nur über eine gesicherte Schnittstelle verknüpft gewesen wären. Gegen diese Vorlage regte sich jedoch wegen mangelnder Effizienz und vor allem des Datenschutzes massiver Widerstand. Es ist deshalb bedenklich, wenn der Bundesrat nun hingeht und über die AHV-Nummer einen universellen Personenidentifikator schafft. Noch bedenklicher ist es, wenn die bereits damals bestehenden und die heute nach wie vor bestehenden Bedenken zum Persönlichkeitsschutz einfach verdrängt werden. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte, Hanspeter Thür, hat in einem Artikel geschrieben, diese Vorlage sei ein unbegreiflicher Murks.
Die SVP hat ganz bestimmt nichts gegen eine effiziente und bürgerfreundliche Verwaltungstätigkeit. Wie das Geschäft jetzt vorliegt, ist es aber so, dass die Effizienz vorwiegend der Statistik zukommen soll. Ziel einer Harmonisierung der Einwohnerregister müsste es sein, bei einer gleichzeitigen Steigerung der Datenqualität den Aufwand für alle Beteiligten, eben Wirtschaft, Privatpersonen, öffentliche Hand, massgeblich zu senken. Einwohnerregister sind in erster Linie eine Datenbasis für administrative Zwecke, zur Gewährleistung der Funktion und der autonomen Führung der unterschiedlich aufgebauten Gemeindeverwaltungen. Demgegenüber ist die Datenbearbeitung bzw. die Statistik nur ein Nebenprodukt der administrativen Nutzung. Es ist deshalb verfehlt, eine kostenintensive gesamtschweizerische Registerharmonisierung vorwiegend für statistische Zwecke zu schaffen. Die Ergebnisse der amtlichen Statistik nützen sowohl dem einzelnen Bürger als auch unserer grösstenteils auf kleinräumige Märkte ausgerichteten Wirtschaft. Es kann also nicht angehen, hier den Persönlichkeitsschutz gegen Effizienz im Statistikbereich auszuspielen.
Auch unter dem Aspekt der Kosten-Nutzen-Bilanz - ich komme langsam zum Schluss - ist das Projekt anzuzweifeln. Die in der Vernehmlassungsvorlage angegebenen Zahlen sprechen für sich. Bei einem nachweislichen Nutzen von lediglich 6 bis 7 Millionen Franken pro Jahr sind die Zusatzkosten von jährlich 7,5 Millionen Franken unzumutbar. Die Kantone haben denn auch mit Nachdruck deutlich gemacht, dass sie eine Beteiligung des Bundes an den Investitionskosten erwarten, was dieser aus Kostengründen ablehnt. Dennoch fragt es sich, wie dieses Projekt von Gemeinden und Kantonen angegangen wird, wenn sie sich bereits heute über die Kosten beklagen; der Bürger muss nachher wieder bezahlen.
Nach all dem Gesagten - und, nicht zu vergessen, mit einer Fichenaffäre im Rücken - sollten wir die Verknüpfung von personenbezogenen Daten nicht zulassen. Die SVP-Fraktion ist jedenfalls grossmehrheitlich nicht bereit, Hand zu dieser Vorlage zu bieten, welche unter dem Vorwand der Erstellung von Statistiken gläserne Bürger schafft.
Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie deshalb, nicht auf diese Vorlage einzutreten.