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Donzé Walter · Nationalrat · 2006-06-06

Donzé Walter · Nationalrat · Bern · EVP/EDU Fraktion · 2006-06-06

Wortprotokoll

Mit der Harmonisierung der Personenregister und mit der neuen Versichertennummer berühren sich die Zeigefinger des ordnungsliebenden Staates und des gläsernen Menschen. Das ist nicht unproblematisch und erfordert eine sauber definierte Regelung und entsprechenden Schutz.

Wir können feststellen: Die uns seitens des Bundesrates unterbreitete und von der Staatspolitischen Kommission modifizierte Lösung entspricht der Verfassung. Die neue AHV-Nummer ist zwar "nichtsprechend", aber auch nicht anonym. Deshalb ist ihre Verbreitung entscheidend. Für die Verwaltung ist die neue Nummer personenbezogen, für die Statistik ist sie anonymisiert. Probleme könnten dann entstehen, wenn sich diese Nummer schleichend verbreiten würde. Deshalb hat die Kommission die Formulierung von Artikel 50e präzisiert, der jetzt besagt: "Die Versichertennummer kann ausserhalb der Sozialversicherung des Bundes nur dann systematisch verwendet werden, wenn ...."

Nun ist uns allen klar: Das elektronische Stimmverhalten, der Gesundheitsbereich, das Strafrecht, der Sozialbereich und das Steuerwesen erfordern einerseits eine eindeutige Identität; andererseits ist es wichtig, dass bei statistischen Auswertungen keine Rückschlüsse auf die einzelnen Personen möglich sind. Deshalb handelt es sich auch um eine technisch produzierte geheime Stammzahl. Das Gesetz definiert die Anwendung der neuen Nummer abschliessend.

Aufgrund dieser Tatbestände empfiehlt Ihnen die EVP/EDU-Fraktion, auf die beiden Vorlagen einzutreten.