Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2006-06-07
Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-07
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion unterstützt den Mehrheitsantrag und will für die nächsten vier Jahre einen erneuten Verpflichtungskredit von höchstens 200 Millionen Franken bewilligen. Die Botschaft des Bundesrates liefert die klare Begründung für einen erneuten Verpflichtungskredit von 200 Millionen Franken. Der Bundesrat schreibt nämlich in der Botschaft, dass die familienergänzende Kinderbetreuung ein wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen Familienpolitik ist und dass Konsens darüber besteht, dass das Angebot an familienergänzenden Betreuungsplätzen weit hinter der Nachfrage zurückbleibt. Unter Kapitel 3.3, "Volkswirtschaftliche Auswirkungen", schreibt der Bundesrat weiter, dass sich die Schaffung neuer Kinderbetreuungsplätze positiv auf den Arbeitsmarkt auswirkt. Es ist nach dieser Begründung nicht nachvollziehbar, wieso der Bundesrat mit 60 Millionen Franken wesentlich unter den bisher benötigten Kredit von 107 Millionen Franken geht.
Ich erinnere an die Ziele der Anstossfinanzierung. Da ist erstens die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zweitens eine Impulswirkung, dass die familienergänzende Kinderbetreuung auch auf Gemeindeebene zum politischen Traktandum wird, und drittens die Nachhaltigkeit, dass die Finanzierung auch weiterhin gewährleistet ist, wenn die Bundesbeiträge wegfallen. Diese Ziele konnten nach der bisher kurzen Zeit von drei Jahren teilweise erreicht werden. Es wurden zwar weniger neue Betreuungsplätze geschaffen als erwartet, indes wurden mehr neue Betreuungsplätze geschaffen, als es ohne Impulsprogramm des Bundes der Fall gewesen wäre.
Genutzt wurde das Programm bisher vor allem in städtischen Gebieten. Die ländlichen Gebiete haben noch einen Nachholbedarf. Es wäre daher falsch, gerade in diesem Moment den zweiten Verpflichtungskredit massiv zu reduzieren. Der Bundesrat schlägt denn auch vor, eine Prioritätenordnung zu erlassen, falls der zweite Verpflichtungskredit nicht ausreichen sollte. Ich frage den Bundesrat: Wer würde dann diese Prioritätenliste nach welchen Kriterien erstellen, und wie kann eine gemäss Botschaft ausgewogene Abdeckung über alle Regionen erreicht werden? Eine Priorisierung würde gewisse Regionen und Gemeinden benachteiligen, und sie könnten nicht gleichermassen vom Impulsprogramm des Bundes profitieren. Im Übrigen ist das Geld nicht verloren, wenn die Nachfrage nach weiteren Kinderbetreuungsplätzen entgegen den Prognosen nicht gegeben wäre. Wie bei der ersten Kredittranche verbleibt der nichtausgeschöpfte Kredit beim Bund.
Der Antrag Wäfler ist klar abzulehnen. Mit dem Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung wurde ein auf acht Jahre befristetes Impulsprogramm realisiert. Es geht nun um den zweiten Verpflichtungskredit, für die zweiten vier Jahre. Der Antrag Wäfler will gewissermassen in der Halbzeit die Spielregeln ändern. Das geht nicht. Es geht bei dieser Vorlage auch nicht um Kinderzulagen oder um Unterstützung von Familien mit niedrigen Einkommen. Es geht um die zweite Kredittranche eines auf acht Jahre befristeten Impulsprogramms. Ich möchte daher auch an diejenigen appellieren, die diesen Kredit aus ordnungspolitischen Gründen ablehnen. Der Grundsatzentscheid wurde eben vor drei Jahren gefällt - und nicht jetzt. Jetzt geht es lediglich um den zweiten Teil dieses Programms.
Die CVP-Fraktion unterstützt auch in der zweiten Phase dieses Programms einen Verpflichtungskredit von 200 Millionen Franken und ersucht Sie, dies auch zu tun.