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Kleiner Marianne · Nationalrat · 2006-06-07

Kleiner Marianne · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-07

Wortprotokoll

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein Kernanliegen der FDP. Sie ist nicht nur ein wichtiger Teil der Familien- und Gesellschaftspolitik - darüber haben wir viel gehört, ich möchte nicht noch mehr hinzufügen -, sondern sie hat auch direkte und wesentliche Folgen für die Volkswirtschaft; ich möchte mich auf diesen Aspekt konzentrieren.

Studien belegen, dass in der Schweiz immer noch über 50 000 Krippenplätze fehlen und über 50 Prozent der nichterwerbstätigen Frauen angeben, dass sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen würden, falls das Problem der Kinderbetreuung gelöst wäre. Eine deutliche Sprache spricht auch eine Studie der OECD, welche eine Steigerung des BIP um sage und schreibe 15 Prozent in den nächsten Jahren voraussagt, falls die Zahl der weiblichen Arbeitskräfte gesteigert werden kann. Auf dem Arbeitsmarkt zeigen sich, wie wir soeben lesen konnten, bereits Engpässe. Wir brauchen also die Frauen in der Arbeitswelt. Wie wir auch alle wissen: Wir brauchen Kinder. Es ist schade, wenn gut ausgebildete Frauen wegen fehlender Kinderbetreuungsangebote in der Arbeitswelt fehlen. Es ist schlimm, wenn immer mehr häufig gut ausgebildete Frauen auf Kinder verzichten.

Der Bundesrat schlägt in seiner Botschaft vom 10. März 2006 vor, den Betrag für die zweite Etappe des Impulsprogramms zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung von 200 Millionen auf 60 Millionen Franken zu kürzen. Er begründet die Kürzung mit der angespannten Finanzlage des Bundes und der Tatsache, dass in der ersten Etappe voraussichtlich nur 107 der ursprünglich bewilligten 200 Millionen Franken gebraucht werden. Beide Argumente vermögen bei näherer Betrachtung nicht ganz zu überzeugen.

Im Raum steht also die Bewilligung von 60 oder 200 Millionen Franken. Brauchen würde man aber - nach Angabe des Bundesrates - 107 Millionen Franken. Wenn wir den Betrag von 60 Millionen Franken anschauen und dazu Ja sagen, dann laufen wir Gefahr, zu wenige Mittel zur Verfügung zu haben - dies vor allem in ländlichen Gebieten, wo man bezüglich Angeboten noch im Rückstand ist. Wenn wir uns aber für 200 Millionen Franken entscheiden, dann wird dieser Kredit vermutlich nicht ausgeschöpft werden können. Hier verstehe ich die linke Seite des Rates nicht ganz; voraussichtlich werden, wie der Bundesrat sagt, 107 Millionen Franken gebraucht. Der Rest von ungefähr 100 Millionen Franken wird also verfallen, wenn Sie 200 Millionen sprechen. Wegen der Schuldenbremse müssen aber trotzdem Einsparungen für die 200 Millionen Franken gemacht werden; das wissen wir. Gerade linke Parlamentarierinnen und Parlamentarier empfinden es häufig als schade, wenn gewisse Projekte gekürzt werden.

Ich denke, es wäre ein Argument an die Adresse der linken Seite, dass eben 120 Millionen Franken, die auch ausreichen werden, auch für sie eine gute Alternative sein könnten. Ich möchte darum eine Brücke bauen, einerseits für die rechte Seite, andererseits aber auch für die linke Seite. Diese Brücke, also mein Antrag auf 120 Millionen Franken, hat folgende Vorteile:

1. Der Betrag reicht wahrscheinlich locker, um alle unterstützungswürdigen Projekte zu realisieren.

2. Er ist nicht zu knapp, was bei 60 Millionen Franken der Fall sein könnte.

3. Er bewirkt keine unnötigen Kürzungen an anderen, vielleicht gerade für die linke Seite des Rates wichtigen Projekten wegen der Schuldenbremse.

4. Sollten die 120 Millionen Franken immer noch zu viel sein, würden sie also allenfalls nicht ausgegeben werden können, fallen sie ja in die Staatskasse; dann haben wir ja nichts verloren.

Vielleicht ist das also eine Möglichkeit, dass beide Seiten einen Schritt über ihren Schatten hinaus machen können und zu einer sehr realistischen Summe von 120 Millionen Franken Hand bieten können.