Wäfler Markus · Nationalrat · 2006-06-07
Wäfler Markus · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2006-06-07
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen im Namen der beiden EDU-Vertreter den Verzicht auf einen neuen Rahmenkredit für Finanzhilfen an die Anstossfinanzierung von familienergänzender Kinderbetreuung. Stattdessen, als Alternative, die besser ist, beantrage ich Ihnen eine Ergänzung des in der Frühjahrssession beschlossenen Familienzulagengesetzes. In Artikel 16 schlage ich Ihnen einen neuen Absatz 3 vor, der den Bund zu jährlichen Zuschüssen von mindestens 50 Millionen Franken für die Erhöhung der Kinderzulagen der tiefsten Einkommensklassen verpflichtet.
Kinderbetreuung ist ein wertvolles Recht und auch eine Pflicht der Eltern respektive der Erziehungsverantwortlichen. Auch wir befürworten die Betreuung der Kinder familienintern oder familienextern, aber verursacherfinanziert. Die Erziehung, die Betreuung sind primär die Aufgabe der Eltern. Diese Vorlage wird unter dem Titel "Familienpolitik" verkauft. Aus unserer Sicht wäre aufgrund des sachlichen Inhaltes die Bezeichnung "Staatliche Subventionierung der Erwerbstätigkeit junger Mütter" zutreffender. Es ist richtig, dass die Eltern frei entscheiden sollen, wie sie Erwerbs- und Betreuungsaufgaben organisieren und aufteilen wollen. Sie sollen auch frei entscheiden können, in welchem Mass sie erwerbstätig sein wollen. Untrennbar dazu gehört auch die Verantwortung über die entsprechende Regelung der Betreuung der Kinder. Diese logische, primäre Elternpflicht soll nun vermehrt der Staat respektive die Öffentlichkeit übernehmen.
Folgende Punkte sind aus unserer Sicht zu bedenken: In der Vorlage fehlt eine Gleichbehandlung der Eltern respektive Kompensation für die Eltern, welche ihre Kinder in eigener Verantwortung selbst betreuen oder in privaten familienexternen Kinderbetreuungseinrichtungen betreuen lassen, wenn dies die Erwerbstätigkeit erfordert. Die bezüglich Kinderbetreuung eigenverantwortlichen Eltern und die Hundert-Prozent-Mütter werden durch diese Vorlage benachteiligt, ja diskriminiert.
Diese Vorlage verstärkt die Anspruchsmentalität gegenüber dem Staat und bewirkt Druck auf die Einverdienerfamilien-Haushalte, ebenfalls mehr als hundert Prozent erwerbstätig zu werden, um nicht staatlich benachteiligt zu sein. Die Einrichtung und der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen, damit beide Elternteile teilweise oder vollständig erwerbstätig sein können, sind aus unserer Sicht klar primär die Sache der beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Wie steht es hier mit dem Verständnis der Begriffe Eigenverantwortung und Verursacherprinzip? Es ist erstaunlich, dass parallel zum laufenden Projekt Aufgabenverzichtplanung neue Staatsaufgaben und Ausgabenautomatismen mit entsprechenden finanziellen Folgen für Bund, Kantone und Gemeinden beschlossen werden sollen.
Aus unserer Sicht sind auch die Bestimmungen in Artikel 3 des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung fragwürdig, welche kantonale Qualitätsanforderungen an die Kinderbetreuungsstätten und deren Personal vorschreiben. Sie haben hemmende Wirkung auf Privatinitiativen im Bereich der Errichtung und des Betriebes privat organisierter Kinderhorte und Kindertagesstätten.
Die Bundesverfassung beauftragt den Bund in den Artikeln 41 und 116, die Familie zu schützen und zu fördern und bei der Erfüllung seiner Aufgaben auf die Bedürfnisse der Familie Rücksicht zu nehmen. Ob da die staatliche Benachteiligung von eigenverantwortlichen Eltern und Hundert-Prozent-Müttern wohl auch mitgemeint ist?
Artikel 6 der Bundesverfassung fordert ebenso Eigenverantwortung; Kollege Bortoluzzi hat ihn zitiert: "Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei." Das Diskriminierungsverbot in Artikel 8 der Bundesverfassung umfasst auch die Begriffe "soziale Stellung" sowie "Lebensform" und erwähnt in Absatz 3 explizit [PAGE 756] die Gleichbehandlung "in Familie, Ausbildung und Arbeit". Wir sehen darin keinen Freipass für eine staatliche Benachteiligung von Eltern und Hundert-Prozent-Müttern, welche ihre Kinder eigenverantwortlich betreuen wollen. Auch wir sind der Auffassung, dass sich Bundesinvestitionen in die Familie lohnen. Deshalb beantragen wir Ihnen, statt in die einseitigen und verfassungsmässig fragwürdigen Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung mehr in Zuschüsse für Kinderzulagen zu investieren, welche gemäss meinem Antrag allen Familien der unteren Einkommensklassen zugute kommen würden.
Wir bitten Sie deshalb im Interesse echter familienpolitischer Massnahmen um Unterstützung meines Antrages und danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.