Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-09-27
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-09-27
Wortprotokoll
Die Kontroverse um die Identifizierung und Registrierung von Käufern von Prepaid-Karten für Mobiltelefone spitzt sich auch heute Morgen weiter zu. Bei den Argumenten und Gegenargumenten arbeiten wir wenig mit Fakten, aber viel mit Prognosen und Vermutungen. Ich möchte noch einige Elemente herausgreifen.
Der Aufwand: Wenn beim Kauf einer Prepaid-Karte Name und Adresse notiert und mit den Angaben in einem Identitätspapier verglichen werden müssen, ist das ein Aufwand von wenigen Sekunden, der auch an einem Kiosk, an einer Hotelrezeption oder Tankstelle wenig stört. Nicht möglich wäre nur der Verkauf an Automaten, der meines Wissens noch nirgends betrieben wird. Die Auskunftsbereitschaft während zweier Jahre bedeutet ebenfalls einen geringen Aufwand. Von einem "Monsteraufwand", wie es verschiedentlich gesagt wurde, kann also nicht die Rede sein.
Ich möchte noch darauf hinweisen, was heute Praxis ist. Die Vorauszahlungskarten werden zumeist mit Kreditkarten aufgeladen. Deshalb ist ja dort eine Identifikation ohnehin möglich. Wir haben diese Frage am Beispiel der Swisscom nochmals abgeklärt. Bei der Swisscom werden die Natel-D-easy-Karten in allen Fällen mit einem bestimmten Grundbetrag an Gesprächsguthaben verkauft. Ein grosser Teil der Kunden füllt gleichzeitig oder später einen Antrag aus, damit er die Karte mittels Kreditkarte aufladen kann. Somit wird ein schöner Teil der Kunden ohnehin registriert. Beim Verkauf müssen deshalb nur diejenigen zusätzlich eine Karte ausfüllen, die diese Prepaid-Karte nur kurzzeitig verwenden oder eben mittels Barzahlung aufladen wollen.
Zur Wirksamkeit: Die Gegner der Registrierung wenden ein, unter der grossen Zahl von Prepaid-Karten-Benützern sei eine verschwindend kleine Zahl von Verbrechern. Das stimmt. Aber wenn ich im Heustock eine Stecknadel suche, dann bin ich nur hilflos, wenn ich allein auf meine Augen angewiesen bin. Gibt man mir einen Magneten - das Prepaid-Karten-Register -, dann werde ich schneller fündig.
Zum Wechsel der Karten: Für normale Prepaid-Karten-Benützer besteht kein Anreiz, immer wieder die Karte zu wechseln, wie dies bei den Drogenhändlern offenbar üblich ist. Die Kinder, die Natel D easy benützen, wollen erreichbar sein, was nur möglich ist, wenn sie ihre Nummer behalten, die alle Bekannten kennen. Wenn eine Easy-Karte verschenkt wird, dann ist mit einer einzigen Rückfrage die benutzende Person auch ausfindig gemacht.
Wenn Sie das Register beschliessen, werden alle Personen mit ihren Karten auch sorgfältiger umgehen, und es ergibt sich deshalb auch eine präventive Wirkung.
Zu den Umgehungsmöglichkeiten: Richtig ist, dass es mit dem Kauf einer ausländischen Karte ohne Registrierung im Moment möglich ist, sich dem raschen Erkanntwerden zu entziehen. Neben Italien, das die Registrierung schon heute verlangt, gibt es in mehreren Staaten Bestrebungen, auch zu dieser Massnahme zu greifen. Vergleichen Sie es doch mit der Geldwäscherei. Auch dort war die Schweiz in der Rolle einer Pionierin und eines Vorbildes für die Schaffung von Gesetzen in anderen Ländern. Dass wir ein Problem rasch aufgreifen, ist doch ein positives Zeichen für unsere politische Landschaft.
Ich möchte noch etwas zur Bemerkung von Herrn de Dardel bezüglich des Datenschutzbeauftragten sagen. Der Datenschutzbeauftragte hat sich rein politisch und nicht datenschutzrechtlich geäussert. Es haben heute alle Telefonabonnenten die Möglichkeit, bei ihren normalen Abonnementen eine Telefonnummer zu haben, die nicht öffentlich bekannt ist. In einem Strafverfahren ist aber diese Telefonnummer nicht geheim, sondern sie ist eben der Anbieterin bekannt.
Zur Unverhältnismässigkeit des Eingriffs: Auch ein geringfügiger Eingriff kann ein schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen und deshalb unverhältnismässig sein. In der Kommission wurde erwähnt, die Prepaid-Karten seien keine Waffen und deshalb lohne sich die Registrierung nicht. Ich finde den Vergleich eigentlich gut, ziehe aber einen anderen Schluss. Wenn die Drogenhändler das Natel zu einem Tatinstrument machen, entsteht zwar keine körperliche Verletzung, aber unter Umständen eine massive Rechtsverletzung. Identifizierung und Registrierung sind deshalb auch unter diesem Gesichtspunkt verhältnismässig.
Ich ersuche Sie, sich mit der Minderheit dem Ständerat anzuschliessen und damit auch die letzte Differenz auszuräumen.