Huber Gabi · Nationalrat · 2006-06-08
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-08
Wortprotokoll
Die verschiedenen Anträge, die zur Anzahl der Richterstellen am Bundesgericht vorliegen, könnten zur Annahme verleiten, es werde hier wie auf einem Basar verhandelt. Dem ist bei näherem Hinsehen nicht so. In einem jedoch sind sich vermutlich alle Antragsteller einig: Die richtige Zahl Bundesrichter gibt es nicht, wie dies auch die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates in ihrem Bericht festhält.
Die Minderheit I will in dieser Frage dem Ständerat folgen und beantragt, die Zahl der ordentlichen Bundesrichter aus folgenden Gründen auf 38 festzulegen: Mit der Justizreform haben wir eine völlig neue Ausgangslage. Da ist es legitim, sich auch über die Strukturen Gedanken zu machen, insbesondere über die Richterzahl. Wie Sie dem Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates entnehmen können, wurden die entsprechenden Überlegungen minutiös, seriös und nachvollziehbar angestellt. Selbstverständlich musste von Annahmen und Fakten ausgegangen werden, die man nun im Nachhinein kritisieren kann. Doch wie bei praktisch allen politischen Geschäften muss man auch hier zwangsläufig Annahmen treffen und diese für die Zukunft hochrechnen. Dies würde selbst dann gelten, wenn man bei der heutigen Richterzahl von 41 bliebe. Entscheidend scheint mir, dass nach den massgeblichen Rechtsgrundlagen das Parlament über die Anzahl Richterstellen einen Entscheid zu fällen hat.
Artikel 1 Absatz 3 des Bundesgerichtsgesetzes bestimmt, dass das Bundesgericht aus 35 bis 45 ordentlichen Bundesrichtern besteht. Absatz 5 legt ausdrücklich fest, dass die Bundesversammlung die Zahl der Richter in einer Verordnung festlegt. Wenn heute gesagt wird, die Situation sei für eine Entscheidung zu unsicher, man solle die Justizreform mit der bestehenden Richterzahl starten, stellen wir uns als Parlament selbst infrage. Es gibt in der Politik keine sicheren Entscheide für die Zukunft, denn auf die Zukunft gerichtete Entscheide basieren stets auf Annahmen. Man kann die Annahmen der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen kritisieren, aber die darauf basierenden Berechnungen stimmen. Der Ständerat und seine Kommission haben grösstmögliche Transparenz geschaffen.
Ich verweise zunächst auf die Entwicklung des Personalbestandes am Bundesgericht. Es ist nämlich nicht so, dass heute die 41 Richter die über 7000 Dossiers pro Jahr persönlich bearbeiten würden; dazu wäre vermutlich fast das Doppelte an Richtern nötig. Vielmehr erledigen heute die Gerichtsschreiber einen wesentlichen Teil der Arbeit, währenddem sich die Richter auf die Führung ihrer Mitarbeiter und die strategische Weichenstellung in der Rechtsprechung konzentrieren.
Sodann hat der Ständerat die be- und entlastenden Wirkungen der neuen Bundesgerichtsgesetzgebung ab 2007 ausführlich dargestellt und erwogen. Schon bei der Gesetzgebung wurde praktisch jede Bestimmung danach hinterfragt, wie gross die Entlastung der Bundesgerichte in Lausanne und in Luzern sei. Diese Entlastung war ja primäres Ziel der Reform, und ich meine, es sei einiges erreicht worden: Erhöhung der Streitwertgrenze, Änderung des Direktzuganges, Einheitsbeschwerde usw. Da kann es doch nicht sein, dass wir am Schluss des Reformprozesses bei der Festlegung der Richterzahl alles beim Alten lassen. Damit würden wir ja sagen, wir hätten alles falsch gemacht und unsere Revision sei eigentlich wirkungslos. Das kann es ja nicht sein; wir können und müssen entscheiden. Aufgrund der Abklärungen der ständerätlichen Kommission kann und darf von einer Entlastung des Bundesgerichtes ausgegangen werden, weshalb eine Reduktion der Richterzahl folgerichtig ist. Ich weise auch darauf hin, dass die Verordnung bis 2011 befristet ist und dannzumal eine neue Lagebeurteilung vorgenommen werden kann.
Der Antrag, der jetzt Antrag der Minderheit I ist, ist in der Kommission mit 4 Stimmen bzw. mit 14 zu 10 Stimmen ohne Enthaltung unterlegen. Ich habe hier für die Minderheit I der Kommission gesprochen, darf Ihnen den entsprechenden Antrag aber auch im Namen der FDP-Fraktion beliebt machen.