Vallender Dorle · Nationalrat · 2000-09-27
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-27
Wortprotokoll
Hier geht es um ein Problem, das wir leider noch keiner Lösung zugeführt haben. Es geht um die Frage, ob nicht relevante Aufzeichnungen vernichtet werden sollen, damit keine Informationen über unbescholtene Bürgerinnen und Bürger in den Strafverfahrensakten aufbewahrt werden, oder ob im Hinblick auf mögliche Revisionsprozesse die entsprechenden [PAGE 1022] Beweismittel aufbewahrt werden sollen. In dieser Frage hat sich die Mehrheit Ihrer Kommission dem Ständerat angeschlossen. Dagegen möchte die Minderheit das Gericht dazu verpflichten zu bestimmen, ob und welche Datenträger mit den Verfahrensakten archiviert werden müssen oder können.
In Abwägung dieser beiden rechtsstaatlichen Interessen gewichtet die Mehrheit Ihrer Kommission das Recht der am Verfahren beteiligten Personen mit Blick auf mögliche Revisionsbegehren stärker als das Datenschutzinteresse von am Verfahren unbeteiligten Personen. Massgebend für die Frage der Aufbewahrung von Gerichtsakten und Beweisstücken bleiben damit das kantonale Strafprozessrecht sowie der Bundesstrafprozess. Der Entscheid fiel in der Kommission mit 14 zu 9 Stimmen.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.