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Pfister Theophil · Nationalrat · 2006-06-08

Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-08

Wortprotokoll

Es gibt ja nicht nur die Rechnung, sondern auch die Berichterstattung über die Hauptergebnisse der Arbeit der Finanzkommission, die wir nach Artikel 55 des Parlamentsgesetzes hier machen müssen.

Die Finanzkommission hat an der Sitzung vom 15. und 16. Mai 2006 die Staatsrechnung 2005 beraten und beantragt dem Rat die Genehmigung. Zuvor wurden in den Subkommissionen entsprechende Vorarbeiten geleistet und die Rechnungen der Ämter, Behörden und Gerichte geprüft. Die Finanzkommission stützt sich bei der Rechnungsprüfung auf die Berichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle, etwa auf den Jahresbericht, sowie auf Hinweise, die sich aus der Arbeit der Finanzdelegationen ergeben. Gemäss der Beurteilung der Eidgenössischen Finanzkontrolle entsprechen die Buchführung und die Jahresrechnung den gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften zur Schuldenbremse. Alle Subkommissionen beantragen der Finanzkommission die Genehmigung der Staatsrechnung 2005.

Zu den Ergebnissen des Jahres 2005: Die Staatsrechnung 2005 schliesst mit Einnahmen von 51,3 Milliarden Franken und Ausgaben von 51,4 Milliarden Franken beinahe ausgeglichen ab; dies, nachdem im Budget noch ein Defizit von 1,8 Milliarden Franken vorgesehen war. Das effektive Defizit beträgt noch 121 Millionen Franken. Im Jahr 2005 flossen der Staatskasse zusätzliche Einnahmen in Höhe von rund 8,35 Milliarden Franken zu, aus dem Verkauf des Nationalbankgoldes 7 Milliarden Franken und aus dem Verkauf von Swisscom-Aktien 1,35 Milliarden Franken. Da dies im Sinne der Schuldenbremse ausserordentliche Einnahmen sind, dürfen sie nicht zur Finanzierung der Ausgaben verwendet werden. Sie sind deshalb in den obigen Zahlen zu den Einnahmen nicht enthalten.

Dem statistischen Ausgleichskonto der Schuldenbremse werden rund 1,77 Milliarden Franken gutgeschrieben. Um diesen Betrag wurden die höchstens zulässigen Ausgaben unterschritten. Im neuen Finanzhaushaltgesetz vom Oktober 2005 ist festgelegt worden, dass das Ausgleichskonto der Schuldenbremse per Ende 2006 auf null gestellt wird. Die Mehrheit der Finanzkommission und auch unser Rat haben diese ausgeglichene Rechnung seit Jahren gefordert. Dass das nun bereits im vergangenen Jahr in der Finanzrechnung beinahe Realität wurde, ist auf einige positive Faktoren zurückzuführen. Die Hauptgrundlage der ausgeglichenen Finanzrechnung ist die vom Volk genehmigte Schuldenbremse, die zu den Sparbeschlüssen der vergangenen Jahre im Rahmen der Entlastungsprogramme führte. Daneben ergaben sich gegenüber dem Budget auch Mehreinnahmen, so z. B. Mehreinnahmen von fast einer Milliarde Franken bei der Verrechnungssteuer. Mindereinnahmen von rund 600 Millionen Franken ergaben sich hingegen bei der Stempelabgabe. Insgesamt haben die Einnahmen um 5,5 Prozent oder um 550 Millionen Franken zugenommen.

Ein wesentlicher Beitrag an die Verbesserung des Rechnungsabschlusses ist aber insbesondere mit den [PAGE 788] Minderausgaben von 1,3 Milliarden Franken geleistet worden. Sie erklären zu einem wesentlichen Teil, wieso die Rechnung besser abschliesst als das Budget. Sehr viele Kredite sind nicht ausgeschöpft worden. Die restriktive Ausgabenpraxis der Verwaltung findet sich generell in der Rechnung 2005: Es ist erfreulich, festzustellen, dass die Budgetvorgaben in allen Departementen und bei den eidgenössischen Räten sowie bei den Gerichten unterschritten worden sind. Wir dürfen diesen Erfolg auf die klaren Forderungen des Eidgenössischen Finanzdepartementes, der Finanzkommissionen und des Parlamentes, aber auch auf eine erfolgreiche Arbeit in den Departementen zurückführen. Der Verwaltung und dem Personal sei an dieser Stelle für diese Leistung gedankt.

Wie eingangs erwähnt, hat die Finanzrechnung erfreulich abgeschlossen. Eindeutig unbefriedigend ist der Abschluss der Erfolgsrechnung. Diese beinhaltet auch die Abschreibungen und Altlasten. Die Erfolgsrechnung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 2,6 Milliarden Franken ab. Diese Differenz zum Defizit der Finanzrechnung von 121 Millionen Franken erklärt sich im Wesentlichen aus dem Abschreibungsbedarf und aus den vom Bund übernommenen Fehlbeträgen für die Pensionskassen von Bund und Post von 1,7 Milliarden Franken. Negativ anzumerken ist auch die immer noch starke Erhöhung der Bundesschulden. Sie erhöhten sich im Jahr 2005 um 3,7 Milliarden auf 130,3 Milliarden Franken. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Bund ein Darlehen von 1,8 Milliarden Franken an die Arbeitslosenversicherung gewähren musste und dass er an den Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte einen Vorschuss von 923 Millionen Franken geleistet hat.

In den Medien wird der Vorwurf erhoben, wir legten hier eine geschönte Rechnung vor. Insbesondere wird beanstandet, dass bei den öffentlichen Finanzen noch keine Konsolidierungsregeln gelten würden, die mit denen der Wirtschaft vergleichbar wären. Dieser Vorwurf ist insofern berechtigt, als beim bisherigen System nicht in dem Ausmass konsolidiert worden ist, wie es in der Privatwirtschaft üblich ist, was es eben erschwert, eine Gesamtübersicht über die finanzielle Situation des Bundes zu gewinnen. Fragen stellen sich etwa bei der Darstellung der Beteiligungen an der Swisscom oder bei der Darstellung der Darlehen an diverse Fonds, etwa an den IV-Fonds. Da das Budget 2007 erstmals gemäss den Vorgaben eines neuen Rechnungsmodells erstellt wird, wird die übernächste Rechnung in anderer Form, nämlich nach den Regeln des neuen Rechnungsmodells (NRM), dargestellt, das auf dem neuen Finanzhaushaltgesetz (FHG) basiert. Nächstes Jahr werden wir uns aber noch einmal mit einer Darstellung der Rechnung, wie sie jetzt vorliegt, begnügen müssen, da das Budget 2006 noch nach alter Methode und altem FHG aufgestellt worden ist.

So weit die wichtigsten Zahlen und Fakten zur Rechnung 2005.

Noch etwas zu den finanzpolitischen Kennzahlen: Die Kennzahlen der Rechnung 2005 zeigen ein durchzogenes Bild. Die Steuerquote in Prozent des BIP ist von 10,1 auf 10,4 gestiegen, mitverursacht durch die Erhöhung der LSVA. Die Staatsquote ist etwas gesunken, von 11,3 auf 11,2 Prozent; dies, weil die Ausgaben gegenüber dem Budget um 2,2 Prozent gestiegen sind, während das nominelle Wirtschaftswachstum 2,5 Prozent betrug. Die Verschuldungsquote unseres Landes blieb konstant bei 28,5 Prozent, und die Teuerung betrug im vergangenen Jahr 1,2 Prozent.

Die Rechnung ist somit immer noch im Ungleichgewicht, aber noch grössere Sorgen ergeben sich aus den Perspektiven für die Zukunft, welche ein starkes Ansteigen der Ausgaben zeigen. Die einzelnen Aufgabengebiete wachsen dabei unterschiedlich. Ein hohes Wachstum zeigt etwa die soziale Wohlfahrt, die mit gesetzlich gebundenen Ausgaben steigt. Es stellt sich insbesondere unter dem Regime der Schuldenbremse ernsthaft die Frage, wie das innerhalb des Bundeshaushaltes kompensiert werden soll. Weitere Kürzungen bei der Landwirtschaft oder beim VBS sind kaum mehr möglich, bei der Bildung und Forschung sind Mehrausgaben erschwert.

Immerhin hat sich neu ein Grundsatz durchgesetzt: dass wer neue Ausgaben beschliesst, auch dafür sorgen muss, dass klar ist, wo er diese einsparen will. Das ist ein Fortschritt. Angesichts der eben erwähnten Perspektiven hat der Finanzminister in der Finanzkommission vorsorglich eine "Frostwarnung" durchgegeben: Wo neue Bundesaufgaben warten, sei zuerst die Finanzierung zu klären, oder es sei darauf zu verzichten. Die Finanzrechnung 2005 soll nicht nur ein Strohfeuer gewesen sein; bei der Erfolgsrechnung und bei den Staatsschulden sind wir noch nicht auf festem Boden. Trotzdem hat die Finanzkommission die Rechnung 2005 praktisch ohne Opposition gemäss den Anträgen des Bundesrates verabschiedet; es gab nur vereinzelte Gegenstimmen.

Nun noch zum Nachtrag: Dem Nachtrag I zum Voranschlag 2006 mit Kreditanträgen im Umfang von 279,6 Millionen Franken ist von der Kommission zugestimmt worden. Enthalten sind im Nachtrag auch vier Verpflichtungskredite im Gesamtbetrag von 286 Millionen Franken und ebenso Nachträge von 143 Millionen Franken für die Bewältigung der Unwetterschäden. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, diesem Nachtrag I zuzustimmen.

Damit komme ich zu den Bundesbeschlüssen gemäss den Anträgen des Bundesrates, die Sie auf den Seiten 117 bis 120 der Botschaft zur Staatsrechnung finden. Die Finanzkommission beantragt einstimmig die Genehmigung des Bundesbeschlusses I. Der Bundesbeschluss II betrifft die Rechnung des Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte; auch hier beantragt die Finanzkommission mit 20 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung Genehmigung. Der Bundesbeschluss III betrifft die Rechnung des ETH-Bereiches; wir beantragen einstimmig die Genehmigung. Der Bundesbeschluss IV betrifft die Rechnung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung; auch diese Rechnung ist ohne Gegenstimmen, also einstimmig, in der Kommission genehmigt worden - und die Genehmigung wird so beantragt. In Artikel 2 hat die Kommission aber eine Änderung vorgenommen: Der Bericht über die Verwendung des Alkoholzehntels durch die Kantone in den Jahren 2000/01 bis 2003 ist vom Parlament nicht zu genehmigen, sondern lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Die Verwaltung hat sich mit dieser Änderung einverstanden erklärt.

Die Finanzkommission bittet Sie also, alle Bundesbeschlüsse zur Staatsrechnung und zum Voranschlag zu genehmigen.

Im Rahmen der Berichterstattung zur Staatsrechnung erstattet die Finanzkommission jeweils auch noch kurz mündlich Bericht über die Hauptergebnisse ihrer Arbeit, wie dies Artikel 55 des Parlamentsgesetzes verlangt. Diese Berichterstattung möchte ich jetzt noch kurz anschliessen.

Wie bekannt, sind die Budgetrechnung sowie der Finanzplan die Hauptgeschäfte der Finanzkommission. Diese werden jeweils in den ständigen Subkommissionen vorbereitet. Bei der Rechnung tagt jede Subkommission einmal und prüft die Rechnungen der Behörden und Gerichte sowie der Ämter. An ihrer Maisitzung befasst sich die Gesamtkommission dann mit der Staatsrechnung. Im Rahmen der Oberaufsicht befassen sich die Subkommissionen UVEK und VBS zusammen mit den zuständigen Subkommissionen der GPK auch mit den bundesnahen Unternehmen Swisscom, Post, SBB, Skyguide und Ruag. Überprüft wird hier, wie der Bundesrat seine Rolle als Eigner wahrnimmt. Die Subkommission EDI befasst sich zusammen mit der zuständigen Subkommission der GPK mit dem ETH-Bereich. An der Sitzung zur Staatsrechnung erstatten sie der Gesamtkommission Bericht.

Im Jahr 2005 führten die Subkommissionen der Finanzkommission erstmals zwei Sitzungen zum Budget durch. Ziel dieser Neuerung war eine noch vertieftere Prüfung des Budgets der Ämter. An einer ersten Sitzung liessen sich die Subkommissionen über die Budgets der Departemente orientieren. An der zweiten Sitzung erfolgte dann die Detailberatung zu den einzelnen Ämtern bzw. Behörden und Gerichten. Die Subkommissionen begehrten von den Ämtern zahlreiche Berichte an, um Antworten auf noch offene Fragen zu erhalten. An der Herbstsitzung vom 16. bis 18. Oktober 2005 [PAGE 789] berieten die Finanzkommissionen in Anwesenheit aller Departementsvorstehenden das Budget 2006.

Ein wesentliches Instrument der Finanzkommissionen sind die Mitberichte zu Erlassentwürfen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen. Im Jahr 2005 verfasste die Finanzkommission unter anderem Mitberichte zum Rüstungsprogramm, zu den Immobilien VBS und zur Änderung bei der Finanzierung der FinöV-Vorlage. Die Subkommissionen pflegen Informationssitzungen durchzuführen, an welchen sie sich über ein Thema, welches im Aufgabenbereich der von ihnen betreuten Departemente liegt, informieren lassen. Die Subkommissionen berichten der Plenarkommission jeweils über ihre Erkenntnisse und stellen Anträge.

Ein wesentliches Geschäft im Jahr 2005 war auch die Vorberatung des neuen Finanzhaushaltgesetzes. Die Finanzkommissionen befassten sich intensiv mit diesem Gesetz, welches den Finanzhaushalt steuert, und änderten den bundesrätlichen Entwurf in einigen Punkten ab. Ein Ergebnis der Beratung war auch die Motion 05.3714, "Struktur und Inhalt des Finanzplanes", welche die Finanz- und Aufgabenplanung vermehrt integrieren will.

Die Kommission war auch vorberatende Kommission des Zweitrates für diverse Motionen des Ständerates, so etwa die Motion des Ständerates 04.3722, "Einnahmenschätzungen. Vorsichtsprinzip", oder die Motion des Ständerates 04.3811, "Überprüfung des Aufgabenportfolios des Staates".

Die Mitglieder der Finanzkommission in der Neat-Aufsichtsdelegation orientieren nach jeder Sitzung über deren Erkenntnisse. Die Finanzkommission nimmt aber auch Kenntnis vom Jahresbericht der Finanzdelegation, der jeweils ausführlich diskutiert wird. Die Finanzkommissionen führen schliesslich jedes Jahr gemeinsam ein finanzpolitisches Seminar durch; das letztjährige war dem Thema Wachstum und Finanzpolitik gewidmet.

Die Finanzkommission bittet Sie, vom mündlichen Bericht, den ich Ihnen jetzt erstattet habe, Kenntnis zu nehmen.