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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-09-27

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-09-27

Wortprotokoll

Die Mehrheit Ihrer Kommission hat nach reiflicher Überlegung auf eine Regel für die Vernichtung der Datenträger verzichtet. Das lässt sich durchaus vertreten, wenn man darauf vertraut, dass die bisherige Praxis gilt, dass Datenträger ohne verfahrensrelevante Aufzeichnungen weiterhin vernichtet werden, wie dies bisher beim Dienst schon nach kurzer Zeit der Fall war. Bänder, welche die verfahrensleitende Behörde nicht herausverlangt, werden nach wenigen Wochen gelöscht und neu überspielt.

Die Minderheit baut nicht nur auf Vertrauen, sondern will eine Regelung treffen, allerdings mit einem Spielraum. Wenn das Ermessen einem urteilenden Gericht eingeräumt wird, können wir annehmen, dass nichts Unnötiges aufbewahrt wird.

Ich kann mit beiden Lösungen leben, aber ersuche Sie, auch in dieser Frage die Differenzen zu bereinigen.