Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-06-08
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-06-08
Wortprotokoll
Die Fakten sind von Frau Heim genannt worden: Es sind seit Mitte 2003 ganze elf Fälle von Berufsinvalidisierung aufgetreten; in der gleichen Zeit sind etwa hundert Mitarbeitende nach dem IVG invalid geworden, was eine andere Situation ist. Das sind die Fakten. Wir sprechen hier nicht von einem grossen Phänomen, sondern von wenigen Einzelfällen. Ich bin der Meinung, dass gerade hier der Bund als Arbeitgeber eine positive Rolle spielen muss. Deshalb [PAGE 832] unterstütze ich den Mehrheitsantrag und bleibe bei der Fassung des Bundesrates.
Das Verfahren ist klar: Seit der Einführung des Invaliditätsbegriffes - er ist im IVG verankert - gehen die Fälle zur Überprüfung an die zuständigen Stellen der IV. Erst wenn ein negativer Entscheid vorliegt, kann eine Berufsinvalidisierung überhaupt ins Auge gefasst werden. Die erwähnten Zahlen zeigen, dass das neue Verfahren sehr eingeschränkt ist, und es wird auch eingeschränkt bleiben.
Trotz dieser marginalen Bedeutung möchten wir aber aus personalpolitischen Gründen auf dieses Instrument nicht verzichten. Es gibt immer wieder Fälle, wo Mitarbeitende gesundheitliche Probleme haben, die aber nicht die Intensität haben, dass sie eine Invalidisierung rechtfertigen würden. Dann wird immer versucht, solche Personen im Umfeld des Bundes weiterzubeschäftigen, und zwar mit Arbeiten, die ihrem Zustand entsprechen und gerecht werden. Oft gelingt es, solche Mitarbeitende weiterzubeschäftigen. Aber gelegentlich kann es dazu kommen, dass solche Versuche abgebrochen werden müssen, weil die Belastung nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Vorgesetzten und das Umfeld eben zu gross wird. Statt solche Personen entlassen zu müssen, wird ihr gesundheitlicher Zustand als eigentliche Invalidität deklariert werden können; dann kommt eben die Berufsinvalidisierung zur Anwendung. Es ist Sache des ärztlichen Dienstes - das gibt uns auch eine gewisse Garantie, dass da kein Missbrauch stattfinden kann -, festzustellen, dass die betreffende Person eben nicht mehr in der Lage ist, ihre Berufstätigkeit auszuüben; das wird also ärztlich festgestellt.
Ich glaube, hier geht es um das Wahrnehmen einer Verantwortung - einer sozialen und einer personalpolitischen Verantwortung -, weshalb ich Sie ersuche, dem Bundesrat bzw. der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.