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Metzler Ruth · Bundesrat · 1999-12-21

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 1999-12-21

Wortprotokoll

Bundesrat und Kommission beantragen, dass der Dienst eine Statistik führt. Der Antrag Garbani fordert, dass diese Statistik detailliert sein müsse und zu veröffentlichen sei. Ich rate Ihnen davon ab, diese zusätzlichen Anforderungen zu übernehmen. Gegen die Veröffentlichung ist grundsätzlich nichts einzuwenden; das ist für Statistiken normal. Ein Prinzip der Statistik besteht jedoch darin, dass die ihr zugrunde liegenden Sachverhalte anonymisiert sind. Das ist in einem heiklen Gebiet wie der Telefonüberwachung nicht mehr möglich, wenn man in jedes Detail geht. Nimmt man beispielsweise als Kriterien der Aufschlüsselung die Kantone und bestimmte Straftaten, dann ist in kleinen Kantonen sofort mit hoher Wahrscheinlichkeit ersichtlich, welche Personen überwacht worden sind, weil beispielsweise im betreffenden Jahr nur ein Tötungsdelikt geschehen ist. Wir werden uns bemühen, eine Statistik zu führen, welche die Bedeutung der Überwachungen offenlegt. Aber sie darf nicht so ins Detail gehen, dass bestimmte Strafverfahren direkt erkennbar sind.

Ich ersuche Sie deshalb, den Antrag Garbani abzulehnen.