Vischer Daniel · Nationalrat · 2006-06-12
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2006-06-12
Wortprotokoll
Ich will mich dem Votum von Herrn Siegrist anschliessen. Ich glaube, es gibt hier ein Missverständnis: Es gibt eben zwei Formen von Praktika, die gemacht werden. Es gibt das Praktikum mit Venia, das die Leute vor der Anwaltsprüfung machen, bzw. das Praktikum mit Anwaltsprüfung in einer Anwaltskanzlei. Und dann gibt es das Praktikum, das nichts mit einem Auftreten vor Gericht zu tun hat, sondern eine normale Zusatzausbildung in der Praxis ist. Es ist doch sinnvoll, ein solches Praktikum auch Leuten zu ermöglichen, die erst einen Bachelor und noch keinen Master haben. Das ist die Differenz, über die wir diskutieren.
Der zusätzliche Einzelantrag de Buman, der heute noch gekommen ist, "verunklart" eigentlich alles. Wir wüssten gar nicht mehr, was überhaupt das Kriterium für die Zulassung zu einem Praktikum ist. Es lohnt sich nicht, ihm zuzustimmen. Deswegen ersuche ich Sie jetzt persönlich, hier in [PAGE 891] beiden Fällen der Mehrheit zuzustimmen, weil ihre Anträge eine saubere Lösung erlauben. Es ist eine Lösung, die für das Praktikum eine minimale Grundausbildung über den Bachelor ermöglicht, die es aber auch ermöglicht, dass Praktika, wie wir sie bisher vor allem in der Deutschschweiz hatten - wie es in der Westschweiz ist, kann ich nicht beurteilen -, durchgeführt werden können.
Ein Argument kann ich aber nicht akzeptieren, nämlich das Argument jener, die sagen, die Minderheitslösung sei unter monetärem Gesichtspunkt sozialer. Die Minderheitslösung führt dazu, dass die Leute am Schluss einen Master haben und für genau den gleichen Hungerlohn in Anwaltspraxen ihr Praktikum machen. Tun Sie ja nicht so, als werde mit der Minderheitslösung irgendeine soziale Ausgestaltung angepeilt. Dass es nicht so ist, könnte mit Erhebungen aufgezeigt werden.