Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-06-12
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-06-12
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, auch hier in dieser Auseinandersetzung die Proportionen zu wahren. Es geht um die Freizügigkeit; das heisst, wir sollten schauen, dass die Anwälte, die irgendwo ihr Examen machen, in allen Kantonen tätig sein können. Zudem geht es noch um eine internationale Freizügigkeit, und von dort werden nun halt die Titel Bachelor und Master übernommen. Wir sollten auch schauen, dass die Studenten selber eine Wahlmöglichkeit haben. Wir sollten den Leuten nicht alles vorschreiben; das wird immer wichtiger.
Zunächst zu Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b, wo es um das mindestens einjährige Praktikum geht: Dort legt Ihnen die Mehrheit vor, und der Bundesrat unterstützt das, dass mindestens ein einjähriges Praktikum in der Schweiz gemacht werden muss. Das ist das Praktikum, das dann beim Anwaltsexamen angerechnet wird. Natürlich kann einer auch ein längeres Praktikum machen; er kann das auch nachher machen. Aber er braucht mindestens ein Praktikum von einem Jahr in der Schweiz. Dann erfolgt ein Examen über die theoretischen und praktischen juristischen Kenntnisse.
Die Minderheit sagt: "Man kann die Prüfung über die praktischen und theoretischen Kenntnisse auch zuerst machen und nachher noch ein solches Praktikum nachholen, wenn es jetzt vorher keinen Sinn macht." Natürlich können Kantone sagen, sie wollten nachher ein noch längeres Praktikum usw. Aber das ist hier nicht der Sinn. Wir bitten Sie, der Mehrheit zuzustimmen.
Nun zu Absatz 3: Ich bitte Sie, hier nicht allzu sehr mit föderalistischen Dingen zu kommen. Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, dass der einzelne Student auch die Möglichkeit hat, ein Praktikum früher zu machen, anstatt dass man ihm vorschreibt, bis zum Master zu gehen, sodass er erst dann ein Praktikum machen darf.
Wir haben den Bachelor, und den Bachelor sollten wir nicht einfach abwerten. Wozu soll es einen Bachelor geben, wenn man damit nicht einmal ein anrechenbares Praktikum machen kann? Die Universitäten in der Schweiz sollten sich auf diesen Bachelor einstellen und sagen: "Wir machen hier ein richtiges Examen, welches uns eben bereits berechtigt, die Praxis zuzulassen, die dann angerechnet wird." Natürlich setzt das voraus, dass der einzelne Student einen Praktikumsplatz findet, dass ihn ein Anwalt nimmt, sodass er ein richtiges Praktikum machen kann.
Wenn Sie das, wie die Minderheit will, zwar vorsehen, aber es den Kantonen freistellen, sogar den Master zu verlangen, dann bekommen wir wieder eine Uneinheitlichkeit. Sie müssen sehen: Diese Anwälte müssen nachher in verschiedenen Kantonen tätig sein. Die Universitäten in allen Kantonen sollten sich auf diesen Bachelor einrichten, damit man dann eben die Möglichkeit hat, ein Praktikum zu machen, wenn man das will.
In der Lösung des Bundesrates und der Mehrheit bei Artikel 7 Absatz 3 entscheidet der Student, entscheidet der Auszubildende, wann er das Praktikum machen will; er muss als Minimum den Bachelor haben. Beim Antrag der Minderheit ist die Gefahr gross, dass die Kantone bestimmen, dass er lange an der Universität sitze. Darum haben sich auch die Universitäten für die Fassung des Bundesrates gewehrt.
Ich bitte Sie, der Fassung der Mehrheit und des Bundesrates zuzustimmen: Das ist Freizügigkeit; sie kommt den Studenten, den Auszubildenden, entgegen. Die Leute können auch frühzeitig in die Praxis. Den Bachelor müssen sie haben, und die Universitäten werden Anforderungen für den Bachelor stellen, sie werden einen Bachelor verlangen müssen, damit man in die Praxis kommt. Dieses Hinausziehen der Studien an den Universitäten, so viel Zeit zu brauchen, bis man endlich einmal in die Praxis darf, das ist jetzt wirklich nicht mehr zeitgemäss. Die Universitäten selbst haben sogar den Bachelor als genügend bezeichnet und sagen, sie seien daran interessiert, dass dann einige in die Praxis gehen; es wird dann auch solche geben, die in der Praxis bleiben, die den Master nicht machen, nicht mehr Anwalt werden wollen - der Bachelor reicht dann aber aus.
Darum bitten wir Sie, der Lösung der Mehrheit und des Bundesrates zuzustimmen und den Antrag de Buman und die Anträge der Minderheit Pagan abzulehnen.