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Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2006-06-12

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-12

Wortprotokoll

Die Subkommissionen Gerichte der Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat besuchten wie jedes Jahr das Bundesgericht in Lausanne und das Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern. Zudem nahmen der Präsident des Bundesgerichtes und die Präsidentin des EVG auch an der Sitzung der Geschäftsprüfungskommissionen zur Beratung der Geschäftsberichte teil. Besonders ist in diesem Jahr sicher, dass wir zum letzten Mal zwei Besuche gemacht haben und dass ein Treffen mit dem Präsidenten und der Präsidentin und die Behandlung von zwei Geschäftsberichten stattfand, denn ab dem 1. Januar 2007 wird das EVG organisatorisch ins Bundesgericht Lausanne eingeordnet. Der Standort Luzern wird aber beibehalten.

Nun zu den einzelnen Berichten: Beim Bundesgericht hielten im vergangenen Jahr die Erledigungen nicht mit den Eingängen Schritt; ja, die Zunahme der Eingänge ist mit 3,7 Prozent die zweite in dieser Grössenordnung. Diese steigende Tendenz bringt das Bundesgericht an die Grenze seiner Belastbarkeit, an die Grenze dessen, was es mit den zugeteilten Ressourcen bewältigen kann. Die durchschnittliche Prozessdauer beträgt im Moment 98 Tage, was vom Bundesgericht als gut beziehungsweise normal bezeichnet wird.

Insbesondere diskutiert wurde mit dem Bundesgericht der Entwurf für das Reglement über die Aufsicht über das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesstrafgericht. Die Subkommissionen haben diesbezüglich eine klare Stellungnahme abgegeben: Für die GPK werde in Zukunft das gleiche Verfahren gelten wie gegenüber der Bundesverwaltung, wo sie bei den Bundesämtern direkt vorsprechen könne, aber die zuständigen Departementsvorsteher orientiert werden. Für die tägliche Aufsicht trage das Bundesgericht die Verantwortung und es habe diese auch intensiv und nicht nur pro forma wahrzunehmen. In diese Arbeit wird sich die GPK nicht einmischen.

Zum EVG: Dieses erledigte 98 Fälle, 4,4 Prozent mehr als im Vorjahr, was sicher positiv ist. Gegenüber der Vorperiode war aber ein markanter Anstieg der Eingänge, nämlich um 10,8 Prozent, zu verzeichnen. Dabei stiegen die IV-Fälle tendenziell am meisten.

Zu Diskussion mit dem EVG Anlass gab sodann die Zahl der Fälle mit mehrjährigen Verfahrensdauern; es sind zurzeit über 75. Das EVG hat versucht, die Gründe zu ermitteln, legte aber dar, dass nicht in allen Fällen die gleichen Ursachen zugrunde liegen. Generell kann gesagt werden, dass ein Fall länger dauert, wenn die Rechtsfrage neu und wenn sie in der beurteilenden Kammer umstritten ist. Sodann gibt es Fälle, die koordiniert werden müssen. Dabei wird jeweils ein Fall zum Leitfall erklärt. Solange dieser nicht entschieden ist, können auch die anderen Fälle nicht entschieden werden.

Die Gerichtsleitung ist sich des Problems bewusst und bemüht sich darum, dass die Verfahrensdauern nicht zu lang werden. Insgesamt konnte die durchschnittliche Prozessdauer erfreulicherweise gesenkt werden.

Der im letzten Jahr im Zentrum der Diskussion stehende Konflikt am EVG schliesslich konnte beigelegt werden.

Das Bundesgericht und das EVG waren sodann das ganze Jahr über gemeinsam und intensiv mit der anstehenden Fusion befasst. Ende Dezember 2004 war eine gemischte Arbeitsgruppe eingesetzt worden, die die nötigen organisatorischen Beschlüsse vorbereitete. Die Gerichte legten in der Folge die Anzahl Abteilungen und die geplante Geschäftsverteilung fest, allerdings ausgehend von 41 ordentlichen Mitgliedern des Gerichtes. In der Diskussion, sowohl in Lausanne wie auch in Luzern, wurden die Geschäftsprüfungskommissionen auf die Notwendigkeit der Beibehaltung dieser Zahl aufmerksam gemacht: einerseits mit Blick auf die an beiden Gerichten steigende Geschäftslast, andererseits auch, weil die Fusion insbesondere in den ersten Jahren zusätzliche Kapazitäten erfordern wird. Auch mit bester Vorbereitung lassen sich nicht alle Probleme und allfälligen Zusatzaufwendungen schon vorgängig erkennen und beseitigen.

Nun, darüber heute noch zu diskutieren ist müssig, denn Sie haben sich letzte Woche für eine Senkung der Richterzahl auf 38 Richter ausgesprochen. Da diesbezüglich keine Differenz zum Ständerat besteht, wird das inskünftig die Zahl unserer obersten Richter sein. Die Konsequenzen dieses Beschlusses werden wir dann erst in den kommenden Jahren sehen.

Noch zu den Auswirkungen für das Personal: Das Generalsekretariat und die Dienste werden in Lausanne konzentriert werden. Mit Ausnahme des Generalsekretärs und des Kanzleichefs von Luzern konnten allen Betroffenen intern gleichwertige Stellen angeboten werden. Die beiden erwähnten Personen werden sich anderweitig orientieren müssen, was natürlich hart ist. Trotzdem wirken sie engagiert an der Fusion mit.

Geplant ist schliesslich eine Informatikintegration auch mit dem Bundesverwaltungs- und dem Bundesstrafgericht. Durch einen solchen Zusammenschluss können sicher mittel- und langfristig bedeutende Aufwendungen eingespart werden. Allerdings bedingt dies einen nicht unbedeutenden Initialaufwand.

Abschliessend noch zum Geschäftsbericht des Bundesstrafgerichtes: Mit den Vertretern des Bundesstrafgerichtes fand eine eingehende Diskussion über zahlreiche Fragen wie Auslastung und Struktur, weiterer Aufbau, Aufsichtsfunktion über die Bundesanwaltschaft und das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt statt. Bezüglich Auslastung ist die Situation so, dass die Strafkammer durch die Anklagen nicht ausgelastet ist, während die Beschwerdekammer vor allem am Anfang des letzten Jahres überlastet war. Als grosse Hindernisse erwiesen sich dabei die sehr eng gefasste Ausstandsregel, welche einen Austausch zwischen den beiden Kammern in sehr pauschaler Weise einschränkt, dann aber für das relativ kleine Gericht auch die Dreisprachigkeit. Mit der neuen Zuständigkeit im Bereich der internationalen Rechtshilfe und auch mit dem Ausbau der Richter- und Gerichtsschreiberstellen sollte aber eine ausgeglichenere Arbeitsbelastung möglich werden.

Bei der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft beklagte sich das Bundesstrafgericht, dass die Bundesanwaltschaft nicht in der Lage sei, die Anklagen innert nützlicher Frist vorzutragen. Daher hat die Gerichtsleitung beschlossen, diesbezüglich Abklärungen vorzunehmen und dann Massnahmen für Korrekturen anzugehen. Die Problematik hängt aber auch mit der Effizienzvorlage zusammen, und diesbezüglich ist unsere Subkommission EJPD an der Arbeit. Wir werden unsere Arbeiten selbstverständlich koordinieren. [PAGE 880]

Bei der Aufsicht über das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt bestehen geringere Probleme. Eine Ausnahme war der Fall Saudan; Frau Saudan hat das Amt aber inzwischen verlassen.

Die Sitzung mit dem Bundesstrafgericht war insofern etwas Besonderes, als die GPK nur noch bis Ende 2006 die direkte Aufsicht wahrzunehmen hat. Ab dem 1. Januar 2007 wird das Aufgabe des Bundesgerichtes sein.

Namens der einstimmigen GPK beantrage ich Ihnen Eintreten auf den Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichtes, des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes und des Bundesstrafgerichtes im Jahre 2005 und Zustimmung zu diesem Beschluss.