Fluri Kurt · Nationalrat · 2006-06-13
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-13
Wortprotokoll
Das meiste hat Herr Kollege Pagan bereits gesagt. Ich möchte vorerst meine Interessenbindung offen legen, wenn man dem in militärischen Angelegenheiten so sagen kann: Ich bin seit einigen Jahren Präsident eines Militärgerichtes; das ist die erste Instanz im Militärstrafverfahren.
Die Mehrheit der Kommission - der Entscheid kam mit 14 zu 8 Stimmen zustande - empfiehlt Ihnen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, in Kenntnis dessen, dass im Jahre 1990 eine Arbeitsgruppe Armeereform in der Tat unter anderem vorgeschlagen hat, die Militärgerichte durch zivile kantonale Strafgerichte zu ersetzen. Diese Empfehlung wurde aber als Folge des damals noch nicht gelösten Problems der Dienstverweigerung und der damit verbundenen Spannungen zwischen Teilen der Bevölkerung und der Armee gemacht.
Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Auffassung, dass inzwischen durch verschiedene Anpassungen des Militärstrafprozesses und nicht zuletzt auch im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wichtige Garantien zum Schutz der angeklagten Personen sichergestellt worden sind. Heute enthält das Militärstrafverfahren sogar Garantien, welche über diejenigen des zivilen Strafverfahrens hinausgehen. Es sind dies insbesondere die fakultative und kostenlose amtliche Verteidigung bereits im Untersuchungsverfahren, die obligatorische und kostenlose amtliche Verteidigung bereits vor der ersten Gerichtsinstanz sowie die Sprachengarantie, d. h., die Zuständigkeit der Gerichte richtet sich nicht wie beim zivilen Strafverfahren nach dem Begehungsort, sondern nach der Truppenzugehörigkeit.
Die Verfahren vor Militärgericht unterliegen zudem einem strafferen Zeitdruck als zivile Strafverfahren. Der Abschluss der Voruntersuchung hat innert dreier Monate zu erfolgen, und die Urteilsredaktion hat im Vergleich mit der zivilen Gerichtsbarkeit innert einer relativ kurzen Frist zu erfolgen. Kostenmässig wirkt sich natürlich aus, dass die Angehörigen [PAGE 914] der Militärjustiz zum Soldansatz und damit beinahe gratis arbeiten.
Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass Militärgerichte eben nicht Sondergerichte sind, wie es immer etwas polemisch dargestellt wird. Es sind Spezialgerichte wie die zivilen Handels-, Versicherungs-, Miet- oder Arbeitsgerichte, und sie haben zu 95 Prozent rein militärische Delikte zu beurteilen. Natürlich gibt es immer wieder Fälle, in denen sich die Öffentlichkeit an einzelnen Urteilen stört. Denken wir an Amtsgeheimnisverletzungen wie bei der Frage des Standortes eines Regierungsbunkers. So hat sich ja kürzlich ein Fall abgespielt, wo das Militärkassationsgericht, das höchste Gericht, die Vorinstanz punkto Strafmass korrigiert hat. Dann gibt es andere Fälle wie Fragen der Verletzung des Antirassismusartikels im Falle der Grenadierschule im Tessin. Aber dort hat sich eben das Militärstrafverfahren bewährt.
Der langen Rede kurzer Sinn: Wie bei der zivilen Gerichtsbarkeit kann es auch bei der militärischen Gerichtsbarkeit nicht sein, dass einzelne Fälle, die von einzelnen Kreisen der Bevölkerung als ungerecht beurteilt werden, zur Aufhebung der entsprechenden Instanz oder der entsprechenden Institution führen können. Kein Mensch will ja die zivile Gerichtsbarkeit wegen allfälliger fraglicher Urteile aufheben.
Die Minderheit, um das doch noch kurz zusammenzufassen, sieht in der Militärgerichtsbarkeit eben eine Sonderjustiz. Häufig fällt auch das Wort der Klassenjustiz, weil die Offiziere zur Hälfte, also gleichgewichtig mit den Soldaten, UO und höheren Unteroffizieren, am Gerichtskörper beteiligt sind. Sie ist auch der Auffassung, dass an den Militärgerichten zu wenige Frauen vertreten seien. Das ist zurzeit noch der Fall, entspricht aber auch der Anzahl Delikte, an welchen Frauen beteiligt sind. Der Anteil der Frauen am Gerichtskörper wird kontinuierlich gesteigert.
Unter Würdigung dieser Pro- und Kontra-Argumente hat sich Ihre Kommission für Rechtsfragen - wie gesagt - mit 14 zu 8 Stimmen entschlossen, Ihnen zu beantragen, der Initiative keine Folge zu geben. Wir bitten Sie, diesem Antrag zuzustimmen.