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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-06-13

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-06-13

Wortprotokoll

Nachdem Sie geschlossen für Eintreten sind, kann ich mich kurz fassen. Es ist so: Dieses Gesetz ist notwendig, weil in der grossen Justizreform, in der wir jetzt sind, in der Justizreform mit drei Bundesgerichten und mit Problemen, die die Überführung im Jahre 2007 bringt, die Amtsperioden harmonisiert werden müssen. Sonst stimmen sie nicht mehr überein. Dann ist die Frage zu prüfen, wie die Verwaltung der drei Bundesgerichte ist, wenn sie bauen müssen. Wieweit sollen sie selbst entscheiden, und wieweit soll die Bundesverwaltung bauen können? Sie soll vor allem das Baumanagement übernehmen, sonst gibt es enorme Kostenüberschreitungen, wie wir es damals in Luzern erlebt haben.

Weiter müssen Sie sehen, dass die Kantone vor grossen Problemen stehen: Mit der Anpassung ihrer Gesetzgebung - ich erinnere an den Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches - und mit dem Bundesgerichtsgesetz, da müssen sie zum Teil neue Instanzen schaffen. Dann kommt die Vereinheitlichung der Strafprozessordnung, sie ist in der ständerätlichen Kommission jetzt in einem guten Zeitablauf; dann kommt die Vereinheitlichung der Zivilprozessordnung. Man hat hier die Übergangsfristen für die Kantone harmonisiert. Man hat das so gemacht, damit die Kantone nicht alle zwei, drei Jahre etwas in Kraft setzen müssen. Allerdings haben wir auch eine Limite gesetzt. Sollte es bei der Vereinheitlichung der Straf- oder der Zivilprozessordnung grosse Verzögerungen geben, sollte sie also in sechs Jahren nicht zu einem Ende geführt werden können, muss das Gesetz unabhängig davon in Kraft treten. Ich glaube, wir haben eine Lösung gefunden, die zweckmässig und richtig ist. Es sind im Ganzen auch mehr technische Anpassungen.

Zum umstrittenen Teil, über das Baumanagement, werde ich dann beim entsprechenden Artikel sprechen.