Wehrli Reto · Nationalrat · 2006-06-13
Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-13
Wortprotokoll
Mit seiner parlamentarischen Initiative fordert Herr Bortoluzzi das gleiche Rentenalter für Mann und Frau, und zwar bei 65 Jahren. Das Gleiche fordert der Bundesrat in seiner Botschaft zur 11. AHV-Revision, die er im Dezember 2005 zuhanden des Parlamentes verabschiedet hat und deren Behandlung wir bereits aufgenommen haben. Das Anliegen von Herrn Bortoluzzi geht also in die gleiche, richtige Richtung.
Trotzdem beantragt die SGK, der parlamentarischen Initiative Bortoluzzi keine Folge zu geben. Die Kommission ist sich im Klaren darüber, dass aufgrund der demografischen Entwicklungen rasch neue Lösungen für die langfristige Finanzierung der AHV gefunden werden müssen. Das Finanzierungsproblem der AHV kann mit der Angleichung des Rentenalters nur - aber immerhin - zu einem kleinen Teil gelöst werden. Namentlich zwei Gründe sprechen jedoch gegen die vorliegende Initiative:
1. Der Vorschlag von Herrn Bortoluzzi greift materiell zu wenig weit. Der Vorschlag verlangt ausschliesslich die Erhöhung des Frauenrentenalters. Wenn aber über die Erhöhung des Frauenrentenalters diskutiert wird, braucht es gleichzeitig eine zweite Debatte, nämlich darüber, wie bei einer Frühpensionierung die daraus entstehenden Einbussen für kleinere Einkommen abgefedert werden können. Die Erhöhung des Rentenalters ist für Personen mit hohem Einkommen kein Problem, sie können sich dank der Vorbezugsmöglichkeit früher pensionieren lassen und kommen trotz Rentenkürzungen gut über die Runden.
2. Die Initiative ist politisch gefährlich, und zwar gerade dann, wenn man das gleiche Rentenalter will. Was Herr Bortoluzzi mit seiner Initiative verlangt, war Inhalt der 11. AHV-Revision, die am 16. Mai 2004 vom Volk bachab geschickt wurde. Die Vox-Analyse hat gezeigt, dass alle Altersgruppen die Revision abgelehnt haben, ebenso alle Berufsgruppen, ebenso die Wählerschaft aller Bundesratsparteien, und zwar ganz massgeblich wegen der Frage des Rentenalters. Wenn wir nun etwas veranstalten, das an der Urne ein weiteres Nein provoziert, wird das gleiche Rentenalter für beide Geschlechter während absehbarer Zeit vom Tisch sein.
Wie bereits gesagt, liegen uns nun zwei Botschaften zur 11. AHV-Revision vor, in die die Erhöhung des Rentenalters eingebettet ist. Wesentliche Elemente der Botschaft 1 sind ein einheitliches Rentenalter für Mann und Frau bei 65 Jahren sowie flexiblere Möglichkeiten beim Vorbezug oder Aufschub der Altersrente gemäss geltendem Recht. Wesentliches Element der Botschaft 2 ist die Einführung von Vorruhestandsleistungen für bestimmte Personenkategorien zwischen 62 und 65 Jahren.
Der Bundesrat, das war schon bei der Einreichung der parlamentarischen Initiative Bortoluzzi absehbar, hat deren Forderungen aufgenommen. Die Initiative ist gesetzgeberisch also unnötig. Ob bzw. wieweit die einzelnen Elemente der beiden Botschaften gutzuheissen sind, wird anlässlich der 11. AHV-Revision zu beschliessen sein. Jedenfalls bietet die laufende, weitergehende AHV-Revision den nötigen politischen Verhandlungsspielraum. Wer ein einheitliches Rentenalter will, sollte keine isolierte Betrachtung anstellen.
So hält es denn auch die SGK, die Ihnen mehrheitlich empfiehlt, der parlamentarischen Initiative Bortoluzzi keine Folge zu geben.